neues Aquarium ausgelaufen - wer haftet?

3 Antworten

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Die Grundpflicht eines Menschen ist eine Haftpflichtversicherung, und dazu eine Hausrat, und wenn sich jemand ein Aquarium aufstellt, sollte man dieses Becken mit in die Hausrat aufnehmen. Wer diese 3 Versicherungen nicht hat, haftet selber für den eigenen und den Fremdschaden.Seid ihr Mieter, oder ist es euer Wohneigentum, und wenn ja, seid ihr Hauseigentümer oder nur Wohnungsbesitzer. Als Mieter und Wohnungsbesitzer, tritt die Haftpflicht bei Fremdschäden ein, und alles was euer Eigentum betrifft, tritt die Hausrat in Kraft, aber nur wenn das Aqua in der Vers. mit enthalten ist.

Es ist ein neues Becken, und ihr könnt die Garantie des Händlers und Herstellers nur dann zur Kostenübernahme verpflichten, wenn ihr jede Eigenschuld an dem Unglück von euch wenden könnt. Passte der Fußboden, war der Unterschrank für das Becken passend gewählt, und wurde das Becken auf eine Styroporplatte gestellt. Manche Hersteller koppeln ihre Garantie in ihren Klauseln sogar an die original Unterlegmatten, die man extra kaufen muß. Ist eine solche Matte nicht verwendet worden, erlischt die Garantie.

Gruß Wolf

Es gibt ein Gesetz nach dem ein Hersteller für Schäden haftet, die durch sein Produkt entstehen. Du kannst versuchen über die Webseite des Herstellers Kontakt aufzunehmen und mal zu sehen, was die dazu sagen. Es kann ja sein, daß die um ihren Ruf nicht zu schädigen bereit sind für den Schaden aufzukommen. Aber: Behalte Dir weitere Schadenersatzforderungen ausdrücklich vor, da Du nicht absehen kannst was sich in nächster Zeit durch den Wasserschaden noch ergibt. Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst nimm einen Anwalt. Der weiß am besten was zu tun ist. Auch die Verbraucherzentrale kann vielleicht Auskunft geben.

vielen Dank für deine Info wegen der Produkthaftung. Und ein Anruf bei der Verbraucherzentrale ist auch eine gute Idee - danke.

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@magicsmile

Der erste Ansprechpartner ist immer der Händler, und nie der Hersteller, denn der Schaden kann auch im Lager des Verkäufers verursacht worden sein. Somit folgender Verlauf.

Kaufer zum Händler, dieser teilt es dem Hersteller mit, und wenn es sogar ein Transportschaden ist, wird die Spedition mit belastet.

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hast du keine haftpflicht und auserdem ist noch garantie drauf oder hast du keine kassenzettel dann ist der baumarkt der der haften muß und zum schluß MAN KAUFT KEIN AQUARIUM IM BAUMARKT NUR IM ZOOGESCHÄFT.

@ Red der Händler ist egal, denn es ist Garantie vorhanden, egal Baumarkt oder Fachhändler. Ich bin auch kein Freund von Dehner und Co, denn man kann nie wissen wie lange die Becken schon gelagert wurden.

Lg Wolf

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