Kollege wurde beim Schwarzfahren erwischt (Bahn) und hat falsche Daten angegeben, ist das nachverfolgbar?

Hallo,

gestern wurde ein Kollege von mir beim schwarzfahren erwischt, er wollte nur schnell eine Station fahren da sein Fahrrad ein Platten hatte und dann ist es passiert!

Er hatte nichts dabei um sich auszuweisen geschweige denn eine Fahrkarte. Der Kontrolleur hat seine Daten aufgenommen, die hat er im Affekt aber frei erfunden, es wohnt also keine Person an der angegeben Adresse mit den hinterlegten Daten. ( Der Kontrolleur hat keine Daten anhand von Karten oder Ausweis erhalten, nur die Daten aus der Aussage meines Kollegen ).

Er hat noch schnell auf dem elektronischen Gerät seine Unterschrift hinterlassen (irgendein gekrakel) und hat dann die Quittung bekommen mit der Aufforderung innerhalb 14 Tage den Betrag von 60 Euro zu bezahlen. 

Meine Frage von ihm ist jetzt, wenn er nicht bezahlt, können sie ihn trotzdem ausfindig machen anhand von z.B. Videomaterial von der Bahn oder dem Bahnhof? Über die Daten werden sie ja nichts raus finden. Er wurde bisher auch nur ein mal erwischt da hat er damals aber seine richtigen Daten angegeben und bezahlt.

Habe ihm auch schon gesagt, dass die Angabe von falschen Daten eine Straftat ist und es mit bis zu 1000 Euro Bußgeld bestraft werden kann. Nun hat er natürlich Panik und etwas schiss ...

Wie soll er jetzt verfahren? Meint ihr da kommt was zurück auf Ihn wenn er einfach nicht bezahlt?

Sie werden ja ein Brief rausschicken an die angegebene Adresse, aber der wird dort ja nicht ankommen da es diese Adresse nicht gibt, wird dann die Polizei eingeschaltet und gleich eine Anzeige gemacht und die Suchen dann die Person anhand von Bild/Video Material.

Die Bahnstrecke fährt der Kollege auch sehr selten höchstens 10 mal im Jahr.

ca. 1 mal im Monat.

Wäre super wenn sich eventuell einer zu Wort meldet dem eventuell gleiches widerfahren ist.

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MVV Schwarzfahren. Bußermäßigung?

Wurde letzte Woche kontrolliert und erwischt, da ich vergessen hatte zu stempeln. Gibt es eine Chance auf eine Bußgeldermäßigung?

Letztes Semester hatte ich ein unbegrenztes Fahrticket, dieses Semester gilt mein Studententicket eben nur ab 18 Uhr. Habe mir das unbegrenzte Ticket gespart weil es Sommer wird und ich normalerweise mit dem Motorroller zu Arbeit fahre. Ich wurde seit 2 Jahren auch nicht kontrolliert und hab immer brav gestempelt oder unbegrenztes Ticket dabei gehabt. Nunja, diesmal hatte ich Pech. Habe vergessen zu Stempeln weil ich es nicht mehr gewohnt war und sonst immer Roller fahre. Das Streifenticket hatte ich sogar in meiner Jackentasche zum stempeln.

Jetzt heißt es 60€ für eine sonst 'gewissenhafteMVV Zahlerin'. Finde ich nicht fair. Gibt es eine Möglichkeit eine Ermäßigung auf das Bußgeld zu bekommen? Die Frage ist entweder total sinnlos oder vielleicht hat jemand einen guten Tip. Wäre sehr hilfreich da ich es als sehr viel Geld ansehe.. :/

Achja, unfairerweise hat der Kontrolleur als Grund für das Bußgeld "ohne Fahrkarte" angegeben obwohl ich ihm mein nicht entwertetes Ticket gezeigt habe. Habe ich in dem Moment leider nicht gesehen. Er hätte nämlich auch "nicht entwertet" angeben können. Falls da einen Unterschied machen könnte.

Danke im Vorraus. (Bitte kein Besserwissen, ich bin mir bewusst dass ich ohne entwertetes Ticket gefahren bin und dass das einzig an mir lag. Einen Versuch auf Tips ist es aber wert).

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S-Bahn-Abo wurde gekündigt aber ich nicht drüber informiert! Nun drohen 40€ für's Schwarzfahren!

hallo,

  • am 28.08.2014 habe ich der S-Bahn-Berlin GmbH einen Brief geschickt mit der Bitte, um Kündigung meines Jahresabos zum nächst möglichen Zeitpunkt und um Bestätigung dieser Kündigung.
  • am 01.09.2014 bucht die S-Bahn-GmbH den fälligen Betrag für den September ab und ich denke: aha, den September fahre ich dann wohl noch.
  • am 03.09.2014 werde ich am Nachmittag in der Straßenbahn kontrolliert und der Kontrolleur sagt: Sorry, Karte gesperrt, das macht dann 40€!
  • am selben Tag komme ich am Abend nach Hause und finde einen Brief (geschrieben am 29.08., Poststempel 01.09., im Briefkasten am 03.09., versendet mit MaxGrün) mit der Kündigungsbestätigung zum 01.09.2014

Nun streite ich mich mit der S-Bahn-Berlin Gmbh, da ich der Ansicht bin, dass die nicht mein Abo sperren können obwohl sie den Monatsbetrag abbuchen und mich nicht fristgerecht informieren. (mit fristgerecht meine ich, dass sie mich nicht erst am 03.09. informieren können, dass das Abo am 31.08. geendet hat)

Wie ist da die rechtliche Situation, kann ich darauf bestehen, dass die die Schuld auf sich nehmen? Müssen die mir nicht erst die Kündigung bestätigen, bevor sie wirksam ist, zumal gegen eine Kündigung zum 01.09. das abgebuchte Geld für den September spricht.

Die 40€ Strafe für's Schwarzfahren schulde ich leider der BVG, (da ich in einer Tram kontrolliert wurde) nicht der S-Bahn GmbH, was die Sache nicht einfacher macht, da die BVG sagt: ihr Ticket war gesperrt, alles andere ist uns egal! Regeln Sie das mit der S-Bahn GmbH.

Ich habe schon bei der S-Bahn GmbH angerufen und auch schon diversen Mail-Schriftwechsel gehabt mit der Info: Sie wollten zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigen, das war für uns der 01.09.2014, also was wollen Sie eigentlich?

Ich habe denen auch gesagt, was ich eigentlich will: Ich wollte informiert werden, eine E-Mail hätte ja in Anbetracht des knappen Zeitraums auch gereicht, ich wollte nicht, dass sie Geld für eine Leistung, die sie ja eigentlich nicht mehr erbringen wollten abbuchen und mich somit in die Irre führten...

War diese Kündigung so schnell und ohne zeitgerechte Info rechtens?

Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen. Grüße Anne_Rose_S

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