Deutsche Bahn: Fahrpreisnacherhebung trotz gültigem Ticket?

5 Antworten

Der Kontrolleur hat allerdings recht, so wie du es gemacht hast sind es zwei Tickets für die hinfahrt, weil es ja keinen sinn macht wenn man das Ticket für die Rückfahrt an dem Bahnhof stempelt wo man aussteigt

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Fachkraft im Fahrbetrieb

Mit ein wenig Verstand, müsste man jedoch einsehen, dass wenn kein Kontrolleur aufgetaucht wäre, du mit diesen beiden Tickets vermutlich weitere Reisen angetreten wärst :-))))!

Die Tickets sind je nach Ausweisart unterschiedlich lange gültig!

Wenn du in den Supermarkt gehst und nach deinem Einkauf einen Kassenzettel bekommst, dann kannst du bei einem erneuten Eikauf auch nicht beliebig oft genau die bereits bezahlte Ware mit aus dem Laden nehmen! Das wäre dann Diebstahl!

Ähnlich ist es mit dem Ticket! ;-) .

Die an den Bahnhöfen im VRR aufgestellten Automaten verkaufen Einzeltickets, die grundsätzlich bereits entwertet und zum sofortigen Fahrtantritt gültig sind.

Will man für eine Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt ein Ticket ohne Entwertung kaufen, muss man das am Automaten zusätzlich auswählen und dieses Ticket dann vor der Benutzung selbst entwerten.

Wenn du das nicht beachtet hast (und deine Beschreibung deutet nicht darauf hin), dann hattest du für die Rückfahrt kein gültiges Ticket, sondern nur zwei (vermutlich bereits abgelaufene) Fahrscheine der Hinfahrt.

Da hatte ich einen "beinahe-Vorfall" in Mannheim am S-Bahnschalter. Ich wollte für die ganze Woche Tickets kaufen und dann einzeln "verbrauchen" und entwerten. Am Automaten an sich kein Thema, aber da hätte ich dann 10x lösen müssen und bezahlen müssen. Da sind diese Tickets mit einem Entwerter-Feld versehen und können bedarfsweise gestempelt werden.

Was macht der Verkäufer? Er händigt mir ohne zu fragen 10 Tickets "zum sofortigen Fahrtantritt" aus, als würde ich für eine Gruppe von genau 10 Personen die Tickets kaufen wollen.... Erst durch meine Rückfrage, wo man diese denn abstempeln solle, fiel der Irrtum auf und ich bekam mein Geld zurück.

Es gibt Städte, da gibt es im Automaten nur solche Tickets, deren Gültigkeit mit dem Kauf beginnen, die dann auch nicht abgestempelt zu werden brauchen. Solche hast du vermutlich verwendet. Willkommen in Deutschland, wo es überall immer und unbedingt etwas anders geregelt ist, damit nur möglichst viele Irrtümer passieren. Jetzt hast du einen Einblick darin, warum allein die bundesweite Einführung eines 49-Euro-Tickets so ein "unlösbares" Problem war, das Monate zur Einführung gebraucht hat.

Leider bist du ein Opfer der Regelungen geworden und hast unwissentlich ein scheinbar bereits benutztes Ticket für die Rückfahrt verwendet, jedenfalls war dessen Gültigkeit zu deinem Fahrtantritt bereits abgelaufen.

Wenn dieses Verfahren erlaubt ist (idR nur zusammen mit Entwertern), dann kann gerne die Widerspruchsoption der FN genutzt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Interessierter Bahnfahrer, insbes. an den Angeboten der DB