Notebook – die neusten Beiträge

Genügt ein Macbook 12 Zoll für gelegentliches Nutzen von Serato DJ (DJ-Software)?

Hallo Community,

Ich habe vor, mir ein kleines Notebook von Apple zu kaufen. Ich bin aktuell im Besitz eines 15 Zoll-WIndows-Laptop (Lenovo Y510P), dieser hat aber eine GraKa und so viel Zeugs, und meist nutze ich den Laptop hauptsächlich zum:

  • Surfen im Internet
  • Videos schauen (HD-Filme, Youtube)
  • Banking
  • Musik hören

nicht viel mehr. Ab und zu nutze ich auch das Office-Paket, aber das war es im Großen und Ganzen. Also mein Problem ist, dass ich ein Gaming-Notebook habe mit einem i7 und 16 GB RAM, einer 755M Grafikkarte, und der Akku schnell leer geht und auch die Lüfter immer an sind...

Ab und zu spiele ich auf einem z.B. Geburtstag ein bisschen Musik über meinen Mischpult & Lautsprecher. Mein Mischpult ist der DDJ SZ von Pioneer.

Auch hierfür müsste dann das Notebook hinhalten. Deshalb meine Frage:

Wird das Macbook die Rechenleistung bringen, die Software Serato DJ flüssig laufen zu lassen, und natürlich auch alle Lieder zu taggen?

Ich spiele nicht oft, also alle 50 Tage mal am Wochenende, da aber dann auch mal einen halben Tag dann durchgängig....

Der Vorteil des Macbooks, den ich sehe ist der Preis.

Negativ ist vielleicht, dass er äußerst klein ist, dafür aber für die restlichen 80% (also wenn ich ihn nicht zum Mischpulten benutze) schön portabel und äußerst leise ist.

Das sind die SPECS des Macbooks 12":

512 GB PCIe-basierter Flash-Speicher (On‑Board)1
1,2 GHz Dual-Core
Intel Core m5 Prozessor
Turbo Boost bis zu 2,7 GHz
8 GB Arbeitsspeicher
Intel HD Graphics 515

1.584,49 €

Die System-Vorraussetzungen laut Serato sind folgende:

Processor   
i3: 1.07GHz 32 bit, 64 bit
i5: 1.07GHz 32 bit, 64 bit
i7: 1.07GHz 32 bit, 64 bit
Screen Resolution   1280 x 720
Memory  32 bit, 64 bit: 4 GB
USB     Available USB 2.0 port
Free HDD Space  5 GB

....der Macbook hat einen M-Prozessor von Intel. Cool wäre, wenn sich jemand meldet, der das ganze vielleicht schon mal getestet hat :)

Ansonsten müsste ich wohl zu einem PRO-Notebook gehen und bin dann bei guten 2000 Euro bei etwas vernünftigem. Wichtig ist mir halt, dass ein Apfel drauf ist, und er im Vergleich zu meinem Windoof-PC einfach schlanker und effizienter ist.

Apple, Computer, Notebook, Prozessor, MacBook, DJ, Intel, MacBook Pro

Sachmängelhaftung Elektronikhändler?

Folgender Sachverhalt liegt vor. Kauf eines Notebooks bei einem großen Elektronikmarkt. 4-5 Monate nach Kauf Reklamation eines Verarbeitungsfehlers (optischer Mangel), Lautsprecher rauschen und W-Lan funktioniert nicht einwandfrei. Bei dem optischen Mangel wird gesagt, dass man hier gar nichts machen könne, da man dies unverzüglich nach dem Kauf hätte bemängeln müssen. Notebook wird daraufhin vom Händler an den Hersteller geschickt, um die anderen Mängel beheben zu lassen. Das W-Lan Modul wird ausgetauscht, bei den Boxen wird von den Hersteller-Technikern kein Fehler gefunden und deshalb auch nichts gemacht. Ich hole das Notebook drei Wochen später ab, um es zwei Wochen später wieder wegzubringen. Ich reklamiere wieder den optischen Mangel, die Lautsprecher und den W-Lan Empfang. Der Händler schreibt erst jetzt in das Anschreiben an den Hersteller den optischen Mangel mit rein und auch die anderen Mängel. Notebook wird wieder eingeschickt. Nochmal drei Wochen vergehen. Ich hole das Notebook wieder beim Händler, der übrigens 15 Km entfernt sitzt von meinem Wohnort, ab. Diesmal wurde ein Driverupdate gemacht und ein neues Topcover kam auf das Laptop, weil die Techniker anscheinend dachten, dass dieses ein vibrieren und rauschen der Lautsprecher auslösten. Sonst wurde nichts gemacht. Ich bringe es eine Woche später mit immer noch allen Mängeln zurück und möchte, da zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind, vom Kauf zurücktreten und mache auch meine Aufwendungen geltend (Benzinkosten). Die Händler bleiben Ihrer Linie treu und kommen mir keinen Schritt entgegen. Das Notebook soll nochmal eingeschickt werden. Die Mängel könnten nur HP Techniker bestätigen. Der Händler könne das nicht. Auf meine Frage, ob ich denn dann, wenn die Fehler danach immer noch da sind, vom Kauf zurücktreten kann, sagt der Händler, dass das unwahrscheinlich sei. Es müsste drei mal das selbe Teil im Notebook repariert oder ausgetauscht werden, um das Wahlrecht auszulösen, womit ich vom Kauf zurücktreten könnte. Dann merkt er noch an, dass ja z.B. bei den Lautsprechern beim ersten Mal gar nichts gefunden wurde und das bei denen jetzt dann sowieso erst der zweite Versuch wäre. Und beim W-Lan-Problem wurde eben nur das W-Lan Modul getauscht und beim zweiten Mal nur ein Driverupdate gemacht. Nach den Vorstellungen des Händlers müsste dieses einschicken, abholen-Spiel also ewig so weitergehen, bevor ich irgendwelche Rechte habe. Ich bin eigentlich nicht so ganz auf den Kopf gefallen und kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber das so möchte. Ich denke, dass ich auch einen optischen Mangel (Verarbeitungsfehler) noch nach 4-5 Monaten reklamieren kann und die anderen Mängel auch schon jetzt ausreichend sind, um vom Kauf zurückzutreten. Leider läuft man bei dem Händler aber gegen Wände - null Verständnis, kein Entgegenkommen.

Wie beurteilt ihr das rechtlich und was soll/kann ich noch tun?

Notebook, Elektronik, Sachmangel, BGB, Mangel, Nachbesserung, Reklamation, Sachmängelhaftung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Notebook