Kindergeld Nachzahlung und Jobcenter …?

Hallo,

da ich im Internet nicht wirklich auf Hilfreiches gestoßen bin, wende ich mich nun an euch.
Bei mir spielt sich Folgendes ab:

Ich bin 20 Jahre alt, lebe allein und mache zurzeit mein Fachabitur im sozialen Bereich.

Ich erhalte Bafög (Lebensunterhalt) und Geld vom Jobcenter (nur für die Miete).

bis vor 2 Monaten war es allerdings so, dass ich nur Geld vom Jobcenter bekommen habe ( Regelsatz) also nirgends war irgendetwas bezüglich des Kindergeldes vermerkt. Also ich habe im Prinzip seit ich allein lebe noch nie in irgendeiner Form Kindergeld erhalten.

Seit längerer Zeit bin ich dabei, mein Kindergeld mithilfe eines Abzweigungsantrags zu beantragen (meine Lage entspricht den Voraussetzungen dafür)
Da es hinsichtlich meiner Eltern Probleme mit den Schreiben gab, hat alles extrem lang gedauert.

Nun ist es endlich offiziell, dass ich das Kindergeld bekommen werde und zusätzlich eine Nachzahlung von ca 2.200€ oben drauf kommen.
Werde ich die Nachzahlung behalten können ? Dass sich der monatliche hartz4 Satz dadurch reduzieren wird und angerechnet wird, weiß ich. Es geht mir wirklich nur um die Nachzahlung. Wie gesagt, habe ich vom Jobcenter nie etwas zusätzliches außer des Regelsatzes erhalten.

Natürlich ist bereits alles in Bewegung gesetzt, aber es hat ja alles seine Bearbeitungszeit und ich bin ziemlich neugierig. Die von der Familienkasse sagen, ich werde alles behalten dürfen und nichts wird angerechnet und bei, Jobcenter sagt mir auch jeder was anderes.

ich bitte um Hilfe

Mit freundlichen Grüßen

Jobcenter, Kindergeld, Ausbildung und Studium
Bekomme ich kein Kindergeld mehr?

Hallo liebe Community,

ich bin der 13. Klasse eines Berufskollegs und mache eine schulische Ausbildung und gleichzeitig mein Fachabitur(NRW). Im Juli werde ich mein Zeugnis erhalten, jedoch wahrscheinlich nur den schulischen Teil des Fachabiturs, da meine Noten in den Berufsabschlussprüfungen wahrscheinlich nicht ausreichend sein werden. Um das volle Fachabitur zu bekommen muss ich ein 4 Monatiges Praktikum absolvieren. Meine eigentliche Pläne waren an der Fachhochschule zu studieren, aber dieses Jahr wird es wohl nix, da ich mit den Praktikum wahrscheinlich erst im Januar fertig sein werde.

Ich habe heute einen Brief erhalten, indem steht, dass ich dieses Jahr meinen Abschluss erhalten werde und weiter Kindergeld erhalten kann, wenn ich einen Berücksichtigungstatbestand nach Paragraph 32 Abs. 4 EStG erfülle. Ich muss innerhalb der nächsten 4 Wochen konkrete Angaben bzw. Nachweise übermitteln.

Ich habe eigentlich vorgehabt nach dem Praktikum bis zur Bewerbung für das Wintersemester 2023 zu warten, aber dann werde ich kein Kindergeld mehr erhalten. Kann ich mich als Ausbildungssuchend bzw. Studiumsuchend anmelden, um dann Kindergeld zu erhalten oder kann ich ein Praktikum absolvieren, damit das Kindergeld weiter erhalten bleibt? Vielleicht ändern sich ja meine Pläne für das nächste Jahr und ich möchte eine Ausbildung absolvieren, deswegen würde ich mich dann notfalls auch als Ausbildungssuchen anmelden. Was kann ich tun, damit das Kindergeld bis zum nächsten Jahr weitererhalten bleibt?

Danke im Voraus

Studium, Schule, Geld, Bedarfsgemeinschaft, Familienkasse, Kindergeld, Praktikum, Nordrhein-Westfalen, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Kindergeld lehnt Zahlung ab, weil Ende der Krankheit nicht absehbar ist?

Hallo Liebe Community,

leider habe ich kein Anwalt oder sowas :D deshalb versuche ich es hier.

zu meiner Situation ich bin 23 Jahre alt und habe meine Ausbildung abgebrochen, weil es mir psychisch nicht gut ging. Nun erlebe ich die deutsche Bürokratie bäh.

Nun hab ich das der Familienkasse gemeldet, dass ich die Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen gekündigt habe, bzw. auf ärztlichen Rat.
Dann schickte mir die Familienkasse einen Brief wo mein Psychiater ausfüllen sollte ab wann und wie lange ich krank bin.
Nur ist das Ende ja recht offen und das haben wir so eingetragen.

Jetzt bekam ich ein Brief wo das Kindergeld mir entzogen wird, weil es nicht absehbar ist? Ich habe schon vor wenn ich stabil genug bin wieder eine Ausbildung zu starten.

was kann man machen um Kindergeld zu bekommen? bzw. ist das so geltend?

Liebe Grüße Niklas :)

EDIT: Etwas mehr Kontext ich lebe alleine in einer Wohnung die ich vorher mit meiner Ausbildung vom Arbeitsamt BAE Maßnahme und aufstockende Leistung ALG 2 finanziert habe + Kindergeld. ALG 1 bekomme ich nicht weil ich nicht vermittelbar bin und bei ALG 2 bin ich gerade dran da es ein hin und her ist wegen verschiedenster Unterlagen. Meine Frage war da einfach ob man irgwas tun könnte.
Da es auch bei ALG 2 schon Situation gab wo ich Widerspruch eingelegt habe und es rechtens war.

und bin etwas schockiert über manche aussagen, es wirkt wie fehlende Empathie oder so^^ nach den Motto eh Faulpelz geh ran und tja Pech junge. Wirkt etwas sehr feindlich gesonnen^^

Liebe Grüße Niklas :)

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Gesundheit, Geld, Recht, Amt, Bürokratie, Familienkasse, Hartz IV, Kindergeld, Ausbildung und Studium

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