Kindergeld trotz Gap Year?

3 Antworten

Wenn Du ab der Vollendung des 18 Lebensjahres nicht ernsthaft auf der Suche nach einer Ausbildung bist, oder z.B.bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet bist, dann besteht auch erst einmal kein Anspruch mehr auf Kindergeld.

Etwas anderes wäre es, würdest Du schon einen Azubivertrag zum nächst möglichen Beginn in der Tasche haben.

Dann könntest Du auch in der Wartezeit Vollzeit arbeiten gehen und es würde trotzdem weiter Kindergeld geben, zumindest dann, wenn das Kind noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hat.

Das Einkommen hat schon seit 2012 keinen Einfluss mehr auf das Kindergeld, da hat man die Einkommensgrenze abgeschafft.

Wenn Du dann selber ein entsprechendes Einkommen hast, dann ist es auch nachvollziehbar, dass dein Vater dann ein angemessenes Kostgeld von dir haben möchte.

Regelmäßig ist der Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind nicht von fehlender Erwerbstätigkeit sondern von einem Ausbildungs-, Schul- oder Studienstatus oder einer bestimmten Art von Übergangszeit dahin abhängig. In der Fallgestaltung mag dies hier weder jetzt noch in einem Gap-Year der Fall sein.

Eine Beteiligung an den Lebenshaltungskosten zu fordern, erscheint hier jedoch nachvollziehbar.