Übergangszeit von zwei Ausbildungen, wie sieht es aus mit Kindergeld und Krankenversicherung?

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Der Abbruch und die neue Ausbildung muss der Familienkasse schriftlich gemeldet werden und entsprechende Nachweise in Kopie eingereicht werden, also z.B. neuer Azubivertrag in Kopie.

Wenn die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten nicht länger als 4 Monate dauert, dann muss man sich z.B. nicht erst als ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit melden, wenn man schon einen Azubivertrag zum nächst möglichen Beginn in der Tasche hat.

Da würden diese 4 Monate Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten auch keine Rolle spielen, könnte dann auch länger dauern und es würde auch in dieser Zeit weiter Anspruch auf Kindergeld bestehen, man muss es halt nur bei der Familienkasse melden und nachweisen.

Dein Ausbildungsbetrieb meldet dich automatisch bei deiner Krankenkasse ab, dann würdest Du im Regelfall von dieser angeschrieben und müsstest deinen Beitrag für die Krankenversicherung von monatlich um die 200 € selber zahlen, wenn Du nicht innerhalb von einen Monat ( nachgehender Versicherungsschutz ) wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung / Ausbildung hast bzw. einen Anspruch auf ALG - 1 oder Bürgergeld hast und dies auch entsprechend innerhalb dieses einen Monats beantragen würdest.

Du kannst dich aber zumindest bis zur Vollendung des 23 Lebensjahres über ein Elternteil über deren Versicherung in der Familienversicherung kostenlos mitversichern lassen, darum müsste sich dann das betreffende Elternteil kümmern, ginge natürlich nur dann, wenn eine gesetzliche Pflichtversicherung besteht und keine private Krankenversicherung.

isomatte  30.05.2023, 11:17

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