Waisenrente?

siola55  10.04.2023, 17:57

Erhält die Bekannte denn noch Kindergeldzahlungen?

Jedyell 
Fragesteller
 10.04.2023, 18:27

Das weiß ich nicht

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ist natürlich Unsinn von der oder dem "Jemand":

Da hilft dir doch gerne die DRV (Deutsche Rentenversicherung) als direkter Ansprechpartner weiter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Renten-an-Hinterbliebene/renten-an-hinterbliebene_node.html#docb911d421-5275-4f5f-b7ea-ddee3f70919abodyText5

wie z.B.: Wie lange wird die Waisenrente gezahlt?
Waisenrenten werden regelmäßig bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent, die Vollwaisenrente 20 Prozent der Versichertenrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat. Die Waise kann diese Rente längstens bis zum 27. Geburtstag erhalten, wenn sie
  • sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet.
  • einen Freiwilligendienst leistet.
  • behindert ist und deshalb nicht selbst für sich sorgen kann.
  • sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, beispielsweise zwischen zwei Ausbildungen oder zwischen einem Freiwilligendienst und dem Ausbildungsbeginn.

Gruß siola55

PS: Auch für den Kindergeldanspruch sollte sich deine Bekannte unverzüglich als "Ausbildungssuchend" bei der Berufsberatung melden, da nur Anspruch besteht, wenn mind. eine dieser 4 Voraussetzungen hier erfüllt sind:

Bild zum Beitrag

Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf den Seiten 12 u. 15:https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Für deine Bekannte gibt es als Vollwaise einen extra Antrag fürs Kindergeld, falls eine Voraussetzung zutrifft: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg1a-bkgg_ba035515.pdf

https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt_ba031095.pdf

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Job, Tod, Jobcenter)
siola55  10.04.2023, 17:45

Jemand meinte, dass sie keine Ausbildung anfangen sollte, weil sie dann keine Waisenrente erhalten würde...

Dieser "Jemand" ist gleich doppelt dumm mit seinem Ratschlag: nicht nur die Waisenrente fällt weg, sondern auch der Kindergeldanspruch ist hinfällig, wenn sie sich nicht als "Ausbildungssuchend" bei ihrer Berufsberatung meldet :-((

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siola55  10.04.2023, 18:31

Jemand meinte, dass sie keine Ausbildung anfangen sollte, weil sie dann keine Waisenrente erhalten würde...

Falls dieser "Jemand" diesen Unsinn mit der Einkommenanrechnung verwechselt: bereits seit Juli 2015 wird ein Einkommen bei der Waisenrente nicht mehr angerechnet bzw. abgezogen! Siehe hierzu auch die Info der DRV:

Zu den Hinterbliebenenrenten zählen neben den Renten an Witwen, Witwer und überlebende eingetragene Lebenspartner auch Waisenrenten und Erziehungsrenten. Außer bei der Waisenrente wird in gewissem Umfang eigenes Einkommen angerechnet. Wie viel „erlaubt“ ist, erfahren Sie in diesem Faltblatt.
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Broknyn622  03.12.2023, 01:33

Hey weißt du, ob man nebengeschäftlich noch was aufbauen kann? Heißt ich studiere, baue aber nebenbei was eigenes auf und verdiene damit Kohle oder arbeite. Kann da die Halbwaisenrente gestrichen werden dann?

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siola55  03.12.2023, 02:12
@Broknyn622

Einkommen spielt seit Juli 2015 keine Rolle mehr bei der Waisenrente ;-)

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Jemand meinte, dass sie keine Ausbildung anfangen sollte, weil sie dann keine Waisenrente erhalten würde.

Das ist kompletter Unsinn! Und zwar in vielerlei Hinsicht. Eine Ausbildung ist eigentlich immer wichtig. Und man verzichtet doch nicht darauf, weil man sonst keine Waisenrente abgreifen würde...

Im übrigen:

Während eines Studiums, einer Schul- oder Berufsausbildung oder eines Freiwilligendienstes können Waisen auch über das 18. Lebensjahr hinaus von der Deutschen Rentenversicherung eine Waisenrente erhalten. Ansonsten endet die Rentenzahlung regelmäßig mit dem 18. Geburtstag der Waise. Längstens können Waisenrenten bis zum 27. Lebensjahr bezogen werden.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2020/200608_waisenrente.html#

Die Renten- und die Unfallversicherungsträger zahlen die Waisenrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Verlängerung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres bei:
Schul- oder Berufsausbildung von wöchentlich mehr als 20 Stunden
Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes
körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung, wodurch ein Selbstunterhalt unmöglich ist
Auch für Übergangszeiten von höchstens 4 Kalendermonaten, z.B. zwischen 2 Ausbildungsabschnitten oder einem Freiwilligen Sozialen Jahr und dem Ausbildungsbeginn, kann eine Waisenrente gezahlt werden.

https://www.betanet.de/waisenrente.html

Ab der Vollendung des 18 Lebensjahres muss man z.B.eine Ausbildung oder Studium machen, um überhaupt weiterhin Anspruch auf Kindergeld und Waisenrente zu haben.

Beim Kindergeld liegt die max. Grenze bei der Vollendung des 25 und bei der Waisenrente bei max. Vollendung des 27 Lebensjahres.

Muss man eine Ausbildung/Studium/etc. haben, um Waisenrente zu erhalten oder sollte man keine Ausbildung suchen?

Laut dem, was ich auf die Schnelle gefunden habe, kann man als Volljähriger einen Anspruch auf Waisenrente haben, wenn man eine Schul- oder Berufsausbildung, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst absolviert.