Kindergeld fällt weg?
Wie sieht die Situation aus, wenn man Kindergeld bekommt, nach der Schule usw. dann ca. ein halbes Jahr auf Jobsuche ist und erstmal nichts findet und in der Zeit erstmal keine Beschäftigung hat, wie lange bleibt das Kindergeld trotzdem noch erhalten bis es gestrichen wird und man es zurückzahlen muss? Oder muss man sich da nur mal mit den Zuständigen in Kontakt setzen?
4 Antworten
Man erhält Kindergeld nach der Schule nur dann wenn man
- Sich im Studium befindet oder an einer weiterführenden Schule
- Eine Ausbildung macht oder FSJ
- Ausbildungssuchend (!!!) gemeldet ist (arbeitssuchend = kein Kindergeld). Das im Zweifel bis man komplett alterstechnisch aus dem Kindergeld rausfällt. Man muss sich aber auch aktiv bemühen etwas zu finden
- Man sich für das Studium beworben hat, im nächsten Semester aber nicht angenommen wurde ( = Wartesemester notwendig sind) --> Das aber nur in bestimmten Fällen, nicht grundsätzlich.
Wenn Du noch keine 18 bist, bekommen die Eltern ohne eine Voraussetzung erfüllen zu müssen weiter Kindergeld.
Kindergeld kann es ab 18 dann auch in einer Übergangszeit von bis zu 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten geben, ohne das man sich z.B.bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend meldet.
Dann müsste man aber innerhalb dieser 4 Monate dann auch eine Ausbildung beginnen.
Ist man schon 18 Jahre und ernsthaft auf der Suche nach einer Ausbildung, dann sollte man sich am besten bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend meldet, dann gibt es auch weiterhin Kindergeld.
Das kann dann längstens bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres gezahlt werden, dass trifft dann natürlich auch zu, sollte man in Ausbildung oder Studium sein.
Kindergeld erhalten alle Familien unabhängig vom Einkommen. Es wird grundsätzlich für alle Kinder bis 18 Jahre gezahlt. Ist Ihr Kind arbeitslos, wird das Kindergeld bis 21 Jahre gezahlt. Befindet sich Ihr Kind in Ausbildung, erhalten Sie Kindergeld bis 25 Jahre.
Kindergeld gibt es zuerst mal bis zum 18, Geb.
Machst du eine Ausbildung, Abi oder studierst bekommst du es max. bis zum 25. Geb.
Nach dem 18 und Ohne Job, Ausbildung musst du dich beim Arbeitsamt als Arbeitslos melden und bekommst dann bis zum 21. Geb, Kindergeld weiter.
Nachzulesen hier.
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld