Kindergeld fällt weg?

4 Antworten

Man erhält Kindergeld nach der Schule nur dann wenn man

  • Sich im Studium befindet oder an einer weiterführenden Schule
  • Eine Ausbildung macht oder FSJ
  • Ausbildungssuchend (!!!) gemeldet ist (arbeitssuchend = kein Kindergeld). Das im Zweifel bis man komplett alterstechnisch aus dem Kindergeld rausfällt. Man muss sich aber auch aktiv bemühen etwas zu finden
  • Man sich für das Studium beworben hat, im nächsten Semester aber nicht angenommen wurde ( = Wartesemester notwendig sind) --> Das aber nur in bestimmten Fällen, nicht grundsätzlich.

Wenn Du noch keine 18 bist, bekommen die Eltern ohne eine Voraussetzung erfüllen zu müssen weiter Kindergeld.

Kindergeld kann es ab 18 dann auch in einer Übergangszeit von bis zu 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten geben, ohne das man sich z.B.bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend meldet.

Dann müsste man aber innerhalb dieser 4 Monate dann auch eine Ausbildung beginnen.

Ist man schon 18 Jahre und ernsthaft auf der Suche nach einer Ausbildung, dann sollte man sich am besten bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend meldet, dann gibt es auch weiterhin Kindergeld.

Das kann dann längstens bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres gezahlt werden, dass trifft dann natürlich auch zu, sollte man in Ausbildung oder Studium sein.

Kindergeld erhalten alle Familien unabhängig vom Einkommen. Es wird grundsätzlich für alle Kinder bis 18 Jahre gezahlt. Ist Ihr Kind arbeitslos, wird das Kindergeld bis 21 Jahre gezahlt. Befindet sich Ihr Kind in Ausbildung, erhalten Sie Kindergeld bis 25 Jahre.