Berufsmäßig gearbeitet - Kindergeld?

3 Antworten

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Korrektur meiner o.g. Antwort - laut der minijob-zentrale.de und dem Kommentar von DerSchopenhauer ist eine nicht berufsmäßige Beschäftigung zwischen Schulabschluß und Stuiumbeginn möglich - hat aber mit dem Kindergeldanspruch der Eltern überhaupt nichts zu tun!

Es geht dabei nur um die evtl. sozialversicherungsfreie Einstufung der Beschäftigung als kurzfristige Beschäftigung!

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/03_berufsmaessige_beschaeftigung/node.html

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Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Schule, Arbeit, Steuern)
siola55  27.08.2019, 15:42

Danke für deinen Stern - freut mich sehr ;-)

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Du bist weder Schüler noch Student, kannst also niemals in einer kurzfristigen Beschäftigung als Ferienjobber tätig sein!

Auch beim Kindergeld gilt: Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.

https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Wenn man danach ein FSJ beginnt, gilt man bei dem Ferienjob als berufsmäßig und ist sozialversicherungspflichtig ( wäre bei nachfolgendem Studium nicht der Fall).

Da irrst du dich leider: auch bei einem nachfolgenden Studium bist du niemals Ferienjobber, da du weder Schüler noch Student bist :-((

Der Kindergeldanspruch ist einkommensunabhängig ;-) Kindergeldanspruch für die Eltern besteht bei Vorliegen einer dieser Voraussetzungen:

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Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Schule, Arbeit, Steuern)
DerSchopenhauer  15.08.2019, 06:26
auch bei einem nachfolgenden Studium bist du niemals Ferienjobber, da du weder Schüler noch Student bist

Da muß ich Dich leider korrigieren - zwischen Schulabschluß und Studium kann eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung ausgeübt werden, weil es dann nicht als berufsmäßig angesehen wird.

Es geht nicht zwischen:

Schulabschluß ---> Ausbildung

Schulabschluß ---> FSJ

Schulabschluß ---> andere sv-pflichtige Tätigkeit

abgeschlossene Ausbildung ---> Studium oder FSJ

Während ALG-I oder ALG-II-Bezug geht das auch nicht.

Wenn man bei Arbeitsagentur/Jobcenter ausbildungs- oder arbeitssuchend gemeldet ist (auch ohne Leistungsbezug)

In diesen oben genannten Fällen wird Berufsmäßigkeit unterstellt.

Es geht wiederum:

Während Ausbildung, FSJ, oder anderer sv-pflichtige Beschäftigung, wenn der Job parallel ausgeübt wird.

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siola55  15.08.2019, 10:32
@DerSchopenhauer

Ja genau stimmt - siehe hierzu meine Korrektur laut Schaubild der minijob-zentrale.de

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Wann genau hast du dein Abi beendet, hast du ein FSJ - begonnen, wenn ja wann, wie alt bist du und warst du in der Zeit deiner Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als Ausbildung suchend gemeldet ?

lazyboy007 
Fragesteller
 14.08.2019, 19:24

Abi beendet: Juli 19

FSJ Beginn: Oktober 19

Alter: 18

Nicht als ausbildungssuchend gemeldet

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isomatte  14.08.2019, 19:30
@lazyboy007

Wenn du das Abi erst nach dem 01.07.2019 beendet hast, dann war die Voraussetzung fürs Kindergeld für diesen Monat noch erfüllt.

Es bliebe dann nur August, September und weil es eine Übergangszeit von 4 Monaten gibt, du im Oktober dein FSJ - beginnst, besteht auch für diese 2 Monate weiter Anspruch auf Kindergeld und ab Oktober dann wegen deinem FSJ.

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lazyboy007 
Fragesteller
 14.08.2019, 19:39
@isomatte

Aber wenn ich doch in dieser Zeit sozialversicherungspflichtig gearbeitet hab ist das doch schädlich fürs kindergeld oder?

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isomatte  14.08.2019, 20:01
@lazyboy007

Wenn du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast dann nicht.

Dein Beginn deines FSJ - stand doch sicher schon fest und ein früherer Beginn war sicher auch nicht möglich, dann besteht auch in der Wartezeit Anspruch auf Kindergeld, dein Einkommen ist dabei nicht mehr relevant, da es schon seit dem 01.01.2012 keine Einkommensgrenze mehr fürs Kindergeld gibt.

Die Beschäftigung kann also nur dann eine Auswirkung auf den Anspruch haben, wenn du einen der genannten Abschlüsse hättest und in der Woche durchschnittlich mehr als 20 Stunden arbeiten würdest.

Der Familienkasse also durch Kopie deines FSJ - Vertrags den Beginn nachweisen.

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lazyboy007 
Fragesteller
 14.08.2019, 20:15
@isomatte

Ich dachte aber, dass man nur kindergeld bekommt, wenn man nicht berufsmäßig arbeitet. (also kurzfristige Beschäftigung/minijob)

Wie sieht es mit der Berufsmäßigkeit in der Wartezeit aus?

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isomatte  15.08.2019, 07:35
@lazyboy007

Wenn du weder eine abgeschlossene Berufsausbildung noch ein abgeschlossenes Studium hast und somit bei mehr als durchschnittlich 20 Wochenstunden keiner Kindergeld schädlichen Beschäftigung nachgehen kannst und dein Vertrag fürs FSJ - schon vorhanden ist, ein früherer Beginn deines FSJ - nicht möglich war, dann kannst du auch in der Wartezeit einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen und die Eltern hätten trotzdem Anspruch auf Kindergeld.

Gilt auch bei einem Azubi Vertrag, der nicht zu einem früheren Zeitpunkt möglich ist, da könntest du in der Wartezeit z.B.auch 6 oder mehr Monate Vollzeit arbeiten, Kindergeld würden die Eltern trotzdem bekommen.

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siola55  15.08.2019, 10:12
@lazyboy007
Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.

Nachzulesen in dem Link hier: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Ich dachte aber, dass man nur kindergeld bekommt, wenn man nicht berufsmäßig arbeitet. (also kurzfristige Beschäftigung/minijob)...

Also deine Beschäftigung spielt für den Kindergeldanspruch deiner Eltern hier überhaupt keine Rolle ;-)

Und eine "berufsmäßige" Tätigkeit wirkt sich doch nur auf die Abrechnung deiner Vollzeittätigkeit aus, ob dies eine kurzfristige Beschäftigung ist und somit sozialversicherungsfrei oder eben nicht!

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