Überschreiten 70 Tage kurzfristig beschäftigt?
Hallo,
Was passiert wenn ich die 70 Tage Regelung bei einer kurzfristigen Beschäftigung um 3 oder 4 Tage überschreite ?
In der Theorie wird das ganze sozialversicherungspflichtig, und in der Praxis ?
Merkt das überhaupt einer ?
2 Antworten
nein, wenn du diese Beschäftigung nicht mehr ausführst, ist die Sache gegessen. Auch wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt, fällt keine Sozialversicherungspflicht an.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Ja, das merkt einer, nämlich der Betriebsprüfer der Rentenversicherung, der sich die Unterlagen anschaut.