Bei kurzfristiger Beschäftigung 70 Tage erreicht, danach Mini-Job. Was passiert mit Steuerabgabe?

2 Antworten

Hi lieber knowledgi,

also eine kurzfristige und eine geringfügige Beschäftigung können auch parallel ausgeübt werden ;-)

Muss ich mit mehr Steuerabgaben rechnen? Geht das überhaupt?

Du mußt nur drauf achten, daß dein Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, dann mußt du diesen Minijob nicht mal in deiner Ek-Steuererklärung mit angeben, da ja dann der Minijoblohn bereits pauschalversteuert ist: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Dann hast du für deine bisherige kurzfristige Beschäftigung den vollen Grundfreibetrag als Single von aktuell 9.168€ + 1.000€ Werbungskosten-pauschale, also insgesamt über 10.000€ einkommensteuerfrei ;-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bei einem Minijob übernimmt normalerweise der Arbeitgeber alle Abgaben pauschal.