Bei kurzfristiger Beschäftigung 70 Tage erreicht, danach Mini-Job. Was passiert mit Steuerabgabe?
Ich bin Student und habe bei einer Agentur 70 Tage als kurzfristige Beschäftigung gearbeitet; keine Sozialversicherungsabgaben gehabt, nur bisschen Lohnsteuer. Nun bin ich bei der Agentur für das Jahr 2019 geblockt, da ich 70 Tage erreicht habe und möchte für den Rest des Jahres einen Mini-Job (450 Euro, bin weiterhin Student) anfangen.
Muss ich mit mehr Steuerabgaben rechnen? Geht das überhaupt?
Danke für eure Antworten. Beim Thema Steuer bin ich immer total überfordert.
Beste Grüße
2 Antworten
Hi lieber knowledgi,
also eine kurzfristige und eine geringfügige Beschäftigung können auch parallel ausgeübt werden ;-)
Muss ich mit mehr Steuerabgaben rechnen? Geht das überhaupt?
Du mußt nur drauf achten, daß dein Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, dann mußt du diesen Minijob nicht mal in deiner Ek-Steuererklärung mit angeben, da ja dann der Minijoblohn bereits pauschalversteuert ist: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html
Dann hast du für deine bisherige kurzfristige Beschäftigung den vollen Grundfreibetrag als Single von aktuell 9.168€ + 1.000€ Werbungskosten-pauschale, also insgesamt über 10.000€ einkommensteuerfrei ;-)
Bei einem Minijob übernimmt normalerweise der Arbeitgeber alle Abgaben pauschal.