•Kurzfristige Beschäftigung• Eine kurzfristige Beschäftigung darf ja nicht länger als 70 Tage dauern ..was passiert wenn man unbewusst die 70 Tage überschritte?
•Kurzfristige Beschäftigung•
Eine kurzfristige Beschäftigung darf ja nicht länger als 70 Tage dauern ..was passiert wenn man unbewusst die 70 Tage überschritten hat? 
1 Antwort
Arbeitet Ihre Aushilfe länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage, ist die Beschäftigung kein kurzfristiger Minijob mehr. Verdient sie regelmäßig bis zu 450 Euro im Monat, hat sie einen 450-Euro-Minijob.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter Zeitgrenzen: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html
Andernfalls hast du einen Midijob:
Ein Arbeitnehmer ist nicht geringfügig beschäftigt und hat somit keinen Minijob, wenn er:
- regelmäßig mehr als 450 Euro pro Monat verdient und
- länger als drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage arbeitet.
Die Beschäftigung ist somit sozialversicherungspflichtig: Das bedeutet, es sind Beiträge an die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sowie an die Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Dazu muss der Arbeitgeber die Beschäftigung bei der zuständigen Krankenkasse des Arbeitnehmers anmelden – nicht bei der Minijob-Zentrale.
Gruß siola55
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
siola55
17.12.2020, 07:07
@biadjiie
Sorry, aber du könntest deinen Arbeitgeber noch prüfen lassen, ob evtl. die verlängerte Corona-Regel mit 5 Monaten oder 115 Arbeitstagen für dich zutrifft!?
Minijob - Zeitgrenzen oder Verdienst erhöhen
Ich bin Schüler und mein Arbeitgeber fragt mich, ob ich auch länger als 3 Monate bei ihm arbeiten kann, weil sein Stammpersonal ausfällt. Bin ich dann noch kurzfristig beschäftigt oder muss ich Sozialabgaben zahlen?
Eine kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt grundsätzlich vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist und bei einem Arbeitsentgelt von mehr als 450 Euro im Monat auch nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Diese Zeitgrenzen hatte der Gesetzgeber für den Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober 2020 auf 5 Monate bzw. 115 Arbeitstage erhöht. Insofern konnten kurzfristige Minijobs im vorgenannten Zeitraum länger bestehen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden.
https://blog.minijob-zentrale.de/corona-zeitgrenzen-fuer-kurzfristige-minijobs-werden-ausgeweitet/
Das heißt ich brauche da nicht mehr erscheinen ?:) ab morgen wären die 70 Tage rum