Steuerklasse Werkstudent + kurzfristige Beschäftigung?

2 Antworten

Steuerklasse VI. § 38 b Einkommensteuergesetz:

die Steuerklasse VI gilt bei Arbeitnehmern, die nebeneinander von
mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen, für die Einbehaltung der
Lohnsteuer vom Arbeitslohn aus dem zweiten und einem weiteren
Dienstverhältnis sowie in den Fällen des § 39c.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38b.html

Hi Joshy,

bist Du als Student alleinstehend und hast nur einen Nebenjob, wird dieser standardmäßig unter der Steuerklasse 1 besteuert. Entscheidend ist bei der Zuteilung der Steuerklasse, dass Du als Student kinderlos und ledig
bist. Du bist also weder verheiratet noch in einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft. Hast Du als lediger Student mehrere Nebenjobs,
werden jedoch nur die Einnahmen aus einem Deiner Jobs nach Steuerklasse 1 besteuert.


Nach Steuerklasse 6 werden Deine weiteren Nebenjobs
besteuert, die nicht nach Steuerklasse 1-5 besteuert werden können. Nur
einer Deiner Nebenjobs kann dabei in Steuerklasse 1-5 sein, die anderen
fallen automatisch in die Steuerklasse 6. Da in der Steuerklasse 6
Freibeträge wegfallen, ist die Steuerlast in dieser Steuerklasse am höchsten. Zudem werden in Steuerklasse 6 alle Studenten eingeordnet, die keine Steuer-Informationen an den Arbeitgeber gegeben haben.

Dein Chef meldet Dich nämlich beim Bundeszentralamt für Steuern an.
Wenn Du Deinem Arbeitgeber gar keine Informationen vorlegst, wirst Du
als Student automatisch nach Steuerklasse 6 besteuert.
Insofern Du nicht
in der Steuerklasse 6 bleiben möchtest, musst Du Deine Daten also stets
weiter an Deine(n) Arbeitgeber weiterleiten! Das gilt auch für die
Einstufung in andere Steuerklassen
.

www.mystipendium.de/studienfinanzierung/steuerklasse-student#Steuerklassen%20als%20Student%20im%20%C3%9Cberblick

siola55  24.07.2017, 13:04

Ein Trost für dich - aktuell beträgt der Grundfreibetrag 8.820 € in 2017 als Single + Werbungskostenpauschale mit 1.000 € - je nach Verdiensthöhe u. Lohnsteuerabzug kannst du durch eine Einkommensteuererklärung im Folgejahr eine Erstattung der zuviel einbehaltenen Lohnsteuer vom Finanzamt erhalten ;-)