Werkstudent + kurzfristige Beschäftigung?
Ich bin derzeit als Werkstudent mit 15 Arbeitsstunden die Woche gemeldet. Nun wollte ich zusätzlich in einem Testzentrum arbeiten, dies aber nicht auf Minijob Basis, sondern als „kurzfristige Beschäftigung“ (nicht mehr als 70 Tage im Jahr). Wäre diese Kombination steuerfrei möglich?
vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Leider nein! Eine kurzfristige Beschäftigung ist zwar sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei :-((
Gruß siola55
Max. 20 WoStd darfst Du während der Vorlesungszeit arbeiten um den Werkstudentenstatus zu behalten (SV-frei - nur RV) - die Zeiten aller Jobs werden zusammengezählt - Wochenend- oder Abendtätigkeiten außerhalb der Vorlesungszeit bleiben ohne Limit sofern nicht 26 Wochen überschritten werden.
Beim Job im Testzentrum kann der "Übungsleiterfreibetrag" von z. Zt. 3.000 € angerechnet werden.
Ja bis zu einer Grenze, musst aber - falls familienversichert - zur studentischen Krankenversicherung wechseln für diese Zeit. Grundfreibetrag Lohnsteuer in 2022 = 9.984 EUR pro Jahr.
In der Tat liegen hier zwei zeitgleiche Beschäftigungen vor, danke für die Korrektur.
Steuern war die Frage, und als kurzfristige Beschäftigung neben der Werkstudententätigkeit (Lohnst.klasse 1 als Single) gilt für jede weitere Tätigkeit die Looser-Lohnst.klasse 6 :-((
Du mußt schon unterscheiden zwischen der monatlichen Lohnsteuer und der jährlichen Einkommenstuer!