Kann ich bei meinem 450€ Job durch einen 70 Tage Job ersetzen?

8 Antworten

Du kannst nicht gleichzeitig bei einem Arbeitgeber zwei Beschäftigungen ausüben, hierbei handelt es sich dann um EIN einheitliches Beschäftigungsverhältnis, die Entgelte werden dann zusammengerechnet.

Auch der nahtlose Wechsel von Minijob zu kurzfristiger Beschäftigung ist nicht möglich. Wenn nicht mindestens zwei Monate zwischen dem Ende des Minijobs und dem Beginn der kurzfristigen Beschäftigung liegen, geht man auch hier von EINEM Beschäftigungsverhältnis aus.

Ich habe bereits einen 450€ Job und möchte in einem Monat mehr arbeiten, weil ich da meinen Schulabschluss in der Tasche und somit genug Zeit habe...

Eine Alternative zum bestehenden 450-Euro-Minijob wäre evtl. folgende: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html;jsessionid=90B17BCFE543B8CF5D129FB0CB924CA1

wie z.B.: Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitet
Zahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.
Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.
Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird.

Wichtig zu wissen

Als „nicht vorhersehbar“ gilt beispielsweise eine Krankheitsvertretung, als „vorhersehbar“ saisonale Mehrarbeit.

Also z.B. bei Krankheitsvertretung für den 1 Monat kein Problem; du kannst sogar unbegrenzt hinzuverdienen beim selben AG ;-)

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Wäre es möglich einen 70 Tage Job bei meiner jetzigen Arbeitsstelle anzufangen, soweit mein Scheff damit zufrieden ist?

Du kannst zwar eine Kurzfristige Tätigkeit über 3 Monate / respektive 70 Tage ausüben, sogar nebeneinander - allerdings geht dies nicht beim gleichen Arbeitgeger.

Aus einem kurzfristigen Job einbehaltene Lohn kann regelmäßig über einer über eine Einkommenssteuererklärung voll umfänglich erstattet werden, da das Gesamteinkommen bei einem solchen Job erfahrungsgmäß nicht das Existenzminimum übersteigt .... das Wäre in 2022 = 9984 Euro - in 2021 betrug es 9744 Euro.

Jones345 
Fragesteller
 22.03.2022, 13:07

@Kabeltante1266 meint aber was anderes

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Es ist möglich, dass du gleichzeitig einen 450-Euro-Minijob und einen kurzfristigen Minijob ausübst, wenn diese beiden Beschäftigungen bei unterschiedlichen Arbeitgebern ausgeübt werden. Handelt es sich um ein und denselben Arbeitgeber besteht ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis. Bei einem Verdienst über 450 Euro im Monat, würde dann Sozialversicherungs- und Steuerpflicht eintreten. 

Der Wechsel von einem 450-Euro-Minijob im unmittelbaren Anschluss in einen kurzfristigen Minijob beim gleichen Arbeitgeber ist nicht möglich. 

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Also einen kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr kannst du zusätzlich zu deiner geringfügigen Beschäftigung als 450-Euro-Minijob ausüben (leider nicht beim gleichen Arbeitgeber!) und bist in der Zeit sogar weiterhin kostenlos in der Familienversicherung über die Eltern krankenversichert:

Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
  • Das monatliche Gesmteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2022) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
  • Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.

https://www.aok.de/pk/hessen/inhalt/familienversicherung-5/

Wie sieht das aus mit der Lohnsteuer? Bekomme ich dann viel weniger Gehalt (ich bekomme gerade Mindestlohn) ?

Also die kurzfristige Beschäftigung ist zwar sozialversich.frei, jedoch nicht steuerfrei! Lohnsteuer als Single in Lohnst.klasse 1 wird dir erst ab ca. 1150€ mtl. Bruttolohn einbehalten. Im Folgejahr kannst du dir die zuviel einbehaltene Lohnsteuer vom Finanzamt erstatten lassen durch eine Ek-Steueerklärung, falls dein Minijob-Arbeitgeber beim 450-Euro-Minijob die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet und du keine weiteren Einkommen hast!

Aktuell gilt für Singles der Steuer-Grundfreibetrag von 9.984€ + 1.000€ Werbungskostenpauschale (z.B. für Fahrtkosten usw.); also insgesamt sind fast 11.000€ einkommensteuerfrei im Jahr ;-)

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung