450€ Basis mit 6,50 Stundenlohn?
Hallo, ich fange jetzt einen Minijob bei C&A an und verdiene 450€ im Monat bekomme aber nur 6,50 die Stunde. Ist das so richtig da ich erst 16 bin? (Müsste dann 70 Stunden im Monat arbeiten statt 45 wenn es auf Mindestlohn wäre)
3 Antworten
Ist das so richtig da ich erst 16 bin?
Richtig ist, dass Du keinen Anspruch auf den Mindestlohn hast, weil Du unter die Ausnahmen nach dem Mindestlohngesetz MiLoG § 22 "Persönlicher Anwendungsbereich" Abs. 2 fällst: Jugendlicher ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
Aber:
Ausgehend vom derzeitigen Mindestlohn von 9,60 € liegt der genannte Stundenlohn von 6,50 € knapp über der Grenze zur Sittenwidrigkeit.
Sittenwidrig ist ein Lohn dann, wenn er weniger als 2/3 des Mindestlohns (sofern denn Ausnahmen vom Mindestlohn erlaubt sind) oder des regional und in der Branche üblichen (Tarif-)Lohns beträgt.
Sollte im Fragefall der in der Region oder Branche übliche Tariflohn oder üblicherweise gezahlte Lohn höher sein als der gesetzliche Mindestlohn, dann wäre der gezahlte Lohn von 6,50 € wohl tatsächlich schon sittenwidrig.
Übrigens:
verdiene 450€ im Monat
Diese 450 € beim Minijob (auch "Job auf 450-€-Basis") besagen nicht, dass Du tatsächlich 450 € verdienst: das ist nur die Obergrenze, die verdient werden darf, ohne dass der Job sozialversicherungspflichtig wird.
Als Hilfskraft bei einem Bauhandwerker verdient man mehr ist aber auch mehr gefordert, dagegen ist der Job bei C&A Erholung.
Ohne Ausbeutung geht es kaum.
der Mindestlohn liegt bei 9,60
da du aber unter 18 bist, gilt das leider nicht für dich
das ist zuwenig, das sind Ausbeuter.
https://www.arbeitsrechte.de/mindestlohn/#Mindestlohn_Gibt_es_Ausnahmen
Ausgehend vom derzeitigen Mindestlohn von 9,60 € liegt der genannte Stundenlohn von 6,50 € knapp über der Grenze zur Sittenwidrigkeit.
Sittenwidrig ist ein Lohn dann, wenn er weniger als 2/3 des Mindestlohns (sofern denn Ausnahmen vom Mindestlohn erlaubt sind) oder des regional und in der Branche üblichen (Tarif-)Lohns beträgt.
Sollte im Fragefall der in der Region oder Branche übliche Tariflohn oder üblicherweise gezahlte Lohn höher sein als der gesetzliche Mindestlohn, dann wäre der gezahlte Lohn von 6,50 € wohl tatsächlich schon sittenwidrig.