Dürfen Leute die arbeitslos waren einen Ferienjob als kurzfristige Beschäftigung machen oder gilt das als Vollzeitvertrag weil arbeitslose berufsmässig sind?
Es handelt sich um eine Person die dieses Jahr arbeitslos gemeldet war. Jetzt macht die Person einen Ferienjob. Gilt das als normaler Vollzeitvertrag oder als kurzfristige Beschäftigung?
Habe erfahren, dass man bei einer kurzfristigen Beschäftigung Steuern Sozialversicherung einspart
4 Antworten
Die kurzfristige Beschäftigung ist zwar sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei:
Berufsmäßigkeit durch Erwerbsverhalten oder Personenstatus
Sie können am Erwerbsverhalten oder am Personenstatus erkennen, ob Ihre Aushilfe berufsmäßig beschäftigt ist.
- Erwerbsverhalten:
Hat Ihre Aushilfe im laufenden Kalenderjahr bereits Vorbeschäftigungszeiten mit einem Verdienst von mehr als 450 Euro, müssen Sie diese berücksichtigen. Kommt die Aushilfe zusammen mit ihrer aktuellen Beschäftigung damit insgesamt über drei Monate bzw. 70 Arbeitstage, handelt es sich nicht mehr um eine gelegentliche, sondern um eine berufsmäßige Beschäftigung – und damit um keinen kurzfristigen Minijob.
- Personenstatus:
Manche Personengruppen sind durch ihren Status automatisch berufsmäßig beschäftigt. Damit ist ein kurzfristiger Minijob ausgeschlossen.
Beispiel: Ein Beschäftigungsloser ist bei der Agentur für Arbeit — für mehr als eine kurzfristige Beschäftigung — arbeitsuchend gemeldet. Zeitgleich übt er einen kurzfristigen Job aus, in dem er monatlich mehr als 450 Euro verdient. Als Beschäftigungsloser ist sein Einkommen aus dieser Tätigkeit für die Sicherung seines Lebensunterhalts entscheidend und er gilt als berufsmäßig beschäftigt.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter Kurzfristige Beschäftigung -> Berufsmäßige Beschäftigung bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/03_berufsmaessige_beschaeftigung/node.html
Die Person muß die Arbeitsaufnahme dem Leistungsträger melden, sofern aktuell Leistungen bezogen werden.
Dann ist alles gutt :)
Natürlich darf man sich kurzfristig aus dem Leistungsbezug abmelden und später wieder anmelden. was soll dem entgegen stehen? Der Anspruch geht ja nicht verloren.
Wie viel Stunden sind es denn, laut Vertrag, Wöchentlich und Monatlich?
Es geht um den Verdienst + Stunden.
Das ist dann Vollzeit und in der Zeit bist du weder Arbeitslos, noch sonst was.
Monatlich 152,25 std