Ausbildung beendet, muss ich das nachweisen bei der Kindergeldstelle ?

3 Antworten

Das Ende der Ausbildung muss der Familienkasse gemeldet und nachgewiesen werden, dann gibt es auch kein Kindergeld mehr, selbst wenn das Kind noch unter 25 ist.

Eine Ausnahme, dass Kind ist noch unter 21 und würde z.B.bei der Agentur für Arbeit ALG - 1 beantragen, oder eine andere Voraussetzung für den weiteren Bezug erfüllen, wie z.B.eine weitere Ausbildung oder einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ.

Das Ausbildungsende muss nachgewiesen werden.