Muss ich meine Ausbildung dort machen wo ich wohne?
Hallo,
Ich würde gerne, sobald ich meinen Abschluss nachgeholt habe eine Ausbildung zur Ergotherapeutin machen. Diese würde ich gerne in einer anderen Stadt machen, da sie bei uns nicht vergütet wird.
Bei mir zu Hause läuft es nicht so gut und meine Mutter und mein Stiefvater haben bereits angefangen meinen Bruder in irgendeine Ausbildung zu stecken, die ihn nicht interessiert. Auch zu mir sagen sie, dass sie immer noch das letzte Wort zum Thema Ausbildung haben.
Bis ich meinen Abschluss hätte, wäre ich schon alt genug um auszuziehen. Mein Stiefvater behauptet aber, dass ich meine Ausbildung dort machen muss wo ich wohne, da das Jobcenter dort sonst nicht mitspielt. Wir wohnen aber recht weit weg, sodass ich jeden Tag 20 Minuten mit dem Fahrrad, 90 Minuten mit dem Bus und 20 Minuten zu Fuß dann müsste, wenn man Hin- und Rückweg rechnet.
Ich habe mich mal informiert, und habe gesehen, dass ich wenn ich ausziehen würde, Anspruch auf Kindergeld hätte. Auch habe ich gesehen, dass ich Anspruch auf Unterhalt hätte, welches bei mir aber niemand bezahlen könnte, da weder meine Mutter, noch mein Vater arbeiten.
In der Ausbildung würde die Vergütung (ist noch der Stand vom letzten Jahr) bei:
- 1. Ausbildungsjahr: 1065,24 €
- 2. Ausbildungsjahr: 1125,30 €
- 3. Ausbildungsjahr: 1222,03 €
Liegen. Dies reicht natürlich nicht für alles was ich dann bezahlen müsste. Die Stadt an sich ist auch etwas teurer.
Mich würde deshalb interessieren:
- Muss ich meine Ausbildung wirklich im nächsten Ort machen wo es möglich ist?
- Hätte ich, mal angenommen ich mache die Ausbildung, noch Anspruch auch extra Leistungen, da ich mit dem was mir übrig bleiben würde nicht über die Runden kommen würde?
10 Antworten
Das JC spielt bei deinen Eltern nicht mit. Wenn du ausziehst, fehlt ihnen dein JC-Geld-Anteil. Deine Ausbildung kannst du machen wo du möchtest und sie angeboten wird.
Irgendetwas ist bei dir ja aber auch schon schief gelaufen, sonst würdest du deinen Schulabschluss ja nicht nachholen.
Gibt es in deiner Schule einen Vertrauenslehrer mit dem du mal über deine Situation sprechen kannst und der dir hilft ? Dann wäre da noch das Jugendamt und das JC als Ansprechpartner auch für dich. Was die Ausbildung angeht, kann dir auch noch die zuständige IHK helfen.
Ich finde es immer schade wenn Eltern sich ihren Kindern in den Weg stellen nur um selbst einen Vorteil zu haben.
Ich muss meinen Schulabschluss nachholen, da ich selektiven Mutismus habe, eine Angststörung die es mir unmöglich macht, mit bestimmten Personen oder in bestimmten Situationen zu sprechen. Mittlerweile mache ich aber eine Therapie und da ich vorher keinen Nachteilsausgleich hatte, hatte ich schlechte mündliche Noten und bei den Fächern wird der Großteil mündlich bewertet, sodass ich trotz guter schriftlicher Leistung meine Noten nicht ausgleichen konnte. Aber trotzdem danke für deine Antwort.
meinen Bruder in irgendeine Ausbildung zu stecken, die ihn nicht interessiert.
Das geht erfahrungsemäß nicht gut. Ist der Bruder volljährig bzw. ist der Stiefvater erziehungsberechtigt? Was sagt die Mutter dazu?
Wenn Du volljährig bist, kannst Du Deine Ausbildung dort absolvieren, wo Du willst.
Da hat sich auch das Jobcenter nicht entgegenzustellen.
Wenn Du jedoch von zu Hause ausziehst, muß der Rest der Bedarfsgemeinschaft schlimmstenfalls auch umziehen.
Dies sollte zuvor papierschriftlich mit dem zuständigen Jobcenter abgeklärt werden.
Wenn der Stiefvater nicht erziehungsberechtigt ist, dann verstehe ich nicht, weshalb sich der Bruder Deinen Worten zufolge von ihm in eine Ausbildung stecken läßt? Schlimmstenfalls muß er sich an das Jugendamt wenden.
Ich denke nicht, dass meine Familie umziehen müsste
Ich schrieb (schon wieder) "schlimmstenfalls".
Mit der Vergütung und dem Kindergeld hast du genug Einkommen. Mehr steht dir nicht zu.
Aber überlege dir, ob Ergotherapeutin wirklich das Richtige für dich ist. Da musst du direkt ran an den Menschen, ihn anfassen und auch mit ihm sprechen. Das ist nicht einfach. Selbst "gesunde" Menschen scheitern hieran.
Hallo, anders als du es z.B. bei der Schule kanntest gibt es bei der Ausbildung kein Einzugsgebiet.
Demzufolge hast du die freie Wahl.
Ist das deine erste Ausbildung und hast du ein bestimmtes Alter noch nicht erreicht, kriegst du neben der Ausbildungsvergütung noch Kindergeld. Das wird aktuell wahrscheinlich noch deine Mutter bekommen, korrekt?
Sollte das nicht reichen, kannst du unter bestimmten Umständen noch Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Da ich aber weder die finanziellen Verhältnisse deiner Eltern noch deine so genau kenne, musst du dich dann z.B. an die Agentur für Arbeit wenden.
Allgemein können die dich bei solchen Themen super beraten und sind für mich erste Anlaufstelle.
Nein, das musst du nicht. Du musst dann aber selber schauen, wie du mit dem geringen Einkommen klarkommst. Wenn du nicht mehr zu Hause lebst, kannst du bei der Familienkasse beantragen, dass du das Kindergeld direkt bekommst. Mehr als ein WG-Zimmer wird da aber nicht drin sein.
Mein Bruder ist noch nicht volljährig und mein Stiefvater ist auch nicht erziehungsberechtigt. Meine Mutter will auch dass wir Ausbildungen anfangen aber sie meint wir sollen es hier machen. Ich werde demnächst 18 und wäre somit volljährig aber hier gibt es fast nur Ausbildungen im landwirtschaftlichen, technischen oder kaufmännischen Bereich, weshalb ich dann auch lieber umziehen würde und dann eine eigene Wohnung hätte, weil mich diese Bereiche nicht interessieren.
Ich denke nicht, dass meine Familie umziehen müsste, da wir hier schon nicht alle ein Zimmer haben, erst sobald einer raus ist.