Pausieren in der Ausbildung?

1 Antwort

Wenn sie noch unter 25 ist und bei dir im Haushalt lebt, wird sie mit dir eine BG - Bedarfsgemeinschaft bilden, wenn sie ihren eigenen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann.

In dem Fall könnte sie nur gemeinsam mit dir einen Anspruch haben, wenn Du den Gesamtbedarf der Familie nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst.

Wäre sie schon min. 25 oder würde nicht mehr bei dir im Haushalt leben und schon eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, so das im Regelfall keine Unterhaltspflicht mehr bestehen würde, dann käme auch Bürgergeld bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen in Betracht.

Selbst dann, wenn sie vorübergehend für einige Monate nicht arbeitsfähig wäre, in der Regel bis zu 6 Monaten würde das kein Problem sein.