Kindergeld?

3 Antworten

Du hättest Anspruch auf Kindergeld, wenn du entweder in Ausbildung bist oder ausbildungssuchend. Bei einer Vollzeitbeschäftigung bist du nicht ausbildungssuchend.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen

Ab dem Monat, in dem du deine Ausbildung beginnst, hast du (bis du 25 wirst) Anspruch auf Kindergeld.

Stell den Antrag so früh wie möglich (in dem Moment, in dem du deinen - von beiden Seiten und der zuständigen Kammer unterschriebenen) Ausbildungsvetrag in deinen Händen hältst, gleich den Antrag stellen. Dann „läuft“ das Geld ab Ausbildungsbeginn