Kindergeld zurückzahlen?

6 Antworten

Grundsätzlich steht einem während der schulischen Ausbildung Kindergeld zu. DU hast das Fachabi abgebrochen und 1 Jahr nichts gemacht. Und Dann letztes Jahr im August 2023 eine Ausbildung angefangen.

Das Kindergeld ist korrekterweise in 2022 ausgelaufen mit Abbruch des Fachabis. Danach habt ihr keinen erneuten Antrag gestellt...und jetzt, für MEHR als 6 Monate, rückwirkend einen Antrag stellen (Ausbildungsbeginn August 2023) geht nun mal nicht.

Ihr hättet euch rechtzeitig kümmern müssen.

Ihr könnt JETZT einen Antrag stellen, der gilt dann ab 1. des Antragsmonats.

Für die Zeit davor ist das zu unrecht gezahlte Kindergeld zu erstatten.

Merke: Um solche Sachen kümmert man sich RECHTZEITIG, man meldet die Änderungen umgehend und stellt ggf neue Anträge.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – bin selber geschieden mit 2 davon betroffenen Kindern
Nati13531464 
Fragesteller
 10.02.2024, 15:22

Vielen dank erstmal für ihre antwort, dies werd ich mir für meine zukünftigen kinder merken😇 und ja meine mum hat nach dem abbruch kein kindergeld mehr erhalten gehabt. Sie hat auch alle ihre auszüge etc nachgeschaut und sah mit beweis nochmal das sie nichts mehr bekam. Somit verlief auch alles richtig nach dem schulabbruch. Aber ich wollte nur wissen ob das geld mir zustand in dem jahr, wo ich halt noch zur schule ging (obwohl ich danach abgebrochen habe und mein fachabi nicht abgeschlossen habe.)

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Nati13531464 
Fragesteller
 10.02.2024, 15:37

Ahso schuldigung, ich habe dies etwas falsch verstanden. Genau wir haben kein kidnergeld mehr bekommen sowie es auch rechtens ist. Mein kindergeld von meiner jetzigen Ausbildung bekomme ich bereits seit august 23. wir Haben uns reichtzeitig um alles gekümmert, wie gesagt nach dem fachabi abbruch ist alles so verlaufen wies es sein muss. August 23 haben wir Kindergeld beantragt durch meine Ausbildung und bis Januar 24 bekam ich trz kein geld da die sich im amt zeit ließen und mir mit papieren kommen von wegen wir müssen Geld zurückzahlen und deshalb bekam ich bis januar 24 auch kein kindergeld. Wir haben wiedersprochen dass wir damals nach dem fachabi auch kein geld mehr erhielten. Und trotzdem kam ein schreiben gestern das wir es zurückzahlen müssen, weshalb meine mutter und ich da mal persönlich hingehen müssen und das klären wollen. Jedoch vorher wollte ich mich nur kurz darüber informieren ob mir das geld wenigstens in dem einem jahr halt zustand wenn ich eben zur schule ging aber mein fachabi nach dem ajhr abbroch.

Trz bin ich ihnen dankbar für ihre antwort😊

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Solange Du ab der Vollendung des 18 Lebensjahres eine Voraussetzung für das Kindergeld erfüllt hast, bestand auch Anspruch auf Kindergeld.

Wenn Du also die Schule oder eine andere Ausbildung oder Studium von August 2021 - August 2022 gemacht hast, dann bestand für diesen Zeitraum auch Anspruch auf Kindergeld.

Dann legt gegen die Rückforderung einen schriftlichen formlosen Widerspruch ein und weißt den Besuch der Schule für den besagten Zeitraum in Kopie nach.

Wenn es nach dem Abbruch kein Kindergeld mehr gab, wenn keine Anspruchsvoraussetzungen mehr erfüllt waren und somit auch kein Kindergeld überzahlt oder zu Unrecht bezogen wurde, dann gibt es auch nichts was zurück gefordert werden könnte.

Während deines Schulbesuchs stand den Eltern Kindergeld zu. Der Schulbesuch ist nachzuweisen. Wenn ihr jetzt Bescheide bekommen habt, die falsch sind, unbedingt rechtzeitig Widerspruch einlegen.

Seit Ausbildungsbeginn steht dann wieder Kindergeld zu, Antrag muß gestellt werden und Kindergeld wird bis zu 6 Monate rückwirkend gezahlt. Also schleunigst Antrag stellen. Auch in Wartezeit auf den Ausbildungsbeginn (mit z.B. unterschriebenen Ausbildungsvertrag hätte Kindergeld zugestanden, aber man muß eben einen Antrag stellen).

Über 18 ist Kindergeld an Bedingungen geknüpft, Kindergeld kann bei vorliegen der Bedingungen wieder beantragt werden.

Anträge sind Online verfügbar.

Nati13531464 
Fragesteller
 10.02.2024, 15:42

Vielen dank für Ihre Nachricht, mein kindergeld ist ordnungsgemäß schon längst beantragt für meine jetzige ausbildung und ich habe letzten monat auch das erste mal wieder geld bekommen. Aber Daraufhin im august 2023 kamen ja erst die blöden papiere, das wir angeblich das jahr, kindergeld bezogen hätten was uns nicht zustimmte. Und im schreiben steht auch etwas davon, dass mir das kindergeld nicht zustimmte durch meinen abbruch meiner schulischen Ausbildung (dabei ist es eig fachabi gewesen) also keine Ahnung die haben da scheinbar echt etwas vertauscht denke ich.

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ellaluise  11.02.2024, 13:31
@Nati13531464

Fachabi könnte man schulische Ausbildung nennen, das ist kein Problem/Fehler aber der Abschluss einer Ausbildung nicht keine Voraussetzung. Wenn an einem(1) Tag die Berechtigung bestand, bekommt man für den ganzen Monat das Kindergeld.

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Wenn du nicht in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung bist steht dir kein Kindergeld zu.
bedeutet du musst es zurückzahlen

Nati13531464 
Fragesteller
 10.02.2024, 15:04

Ja das ist mir bewusst, dies war aber nicht so ganz meine frage🫣aber vielen dank trotzdem ☺️

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Kindergeld stand Dir nur bis August 2022 zu (Schulbesuch)

jetzt machst Du eine Ausbildung

da fehlt also ein Jahr dazwischen - ohne Anspruch auf Kindergeld

Nati13531464 
Fragesteller
 10.02.2024, 15:03

das ding ist, nach dem fachabi habe ich kein kindergeld mehr bekommen da man so oder so einen Antrag stellen muss und wir keinen mehr gestellt hatten, da wie gesagt ich nicht mehr in der schule oder sonstiges war. Aber dieses eine jahr wo ich trz meine schule machte, stand mir es da zu, auch wenn ich abbgebrochen habe?

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frodobeutlin100  10.02.2024, 15:05
@Nati13531464

ich gehe davon aus, dass Deine Eltern das Kindergeld bekommen haben - die müssen sich jetzt auch kümmern

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Nati13531464 
Fragesteller
 10.02.2024, 15:14
@frodobeutlin100

Ich weiss, aber ich bin ja gerade hier unterwegs eben für meine eltern. Meine mum sagte mir das sie das eine gesamte jahr nix aufm konto bekam. Weil wir eben auch keinen antrag nach meinem abbruch gestellt hatten fürs kindergeld. Deshalb wundert uns es warum wir es zurückzahlen müssen.

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