Schlechte Noten in kleinen Scheinen (Jura)/Bewerbung?

Hallo zusammen,

ich studiere nun im dritten Semester Jura und habe die kleinen Scheine soweit bestanden und abgeschlossen.

Meine Noten bewegen sich aber allesamt an der unteren Grenze.
Ich fühle mich deswegen so schlecht, weil es wirklich nicht daran liegt, dass ich faul bin oder sonst etwas.
Ich reiße mich wirklich jeden Tag zusammen und lerne und bereite die Vorlesungen und AG immer schön vor und nach.
Dennoch waren meine Leistungen bisher nicht gut.

Ich habe nun auch ein Bewerbungsgespräch bei einer Anwältin als "rechte Hand".
Sie möchte, dass ich zum Gespräch meine Leistungsübersicht bzgl. der kleinen Scheine mitbringe.
Ich schäme mich so dafür, weil die Noten in gewisser Weise einfach nicht meinem Fleiß und Aufwand entsprechen und ich Angst habe, dass ich wegen meiner Noten verurteilt werde.

Manchmal habe ich das Gefühl, ich bin ein richtiger Taugenichts.
Mein Abi habe ich damals auch mit gerade mal 2.5 abgeschlossen und ich weiß einfach nicht, ob ich überhaupt auf irgendeine Weise in irgendeiner Hinsicht talentiert bin.
Das hört sich gerade sehr dramatisch an, aber das Studium lässt mich nochmal umso mehr an mir zweifeln, obwohl es mir eigentlich so viel Spaß macht.

Hat jemand Erfahrungen mit schlechten Noten in den kleinen Scheinen?
Bedeuten schlechte Noten in den kleinen Übungen, dass meine Noten in den großen Scheinen auch schon "festgesetzt" sind?
Oder hat sich jemand von euch in den großen Scheinen nochmal verbessert?

Danke für eure Antworten

Studium, Noten, Jura, Jurastudium
Frage an Juristen, wie ist hier das Verhältnis?

Ich schreibe eine Hausarbeit, StrafR I, es geht um das Tätowieren Minderjähriger. Eine 14-Jährige lässt sich, von einer qualifizierten Fachkraft, gegen den Willen der Eltern tätowieren. Nach § 228 StGB wäre sowas ja eigentlich möglich, weil die Minderjährige es ja wollte, aber muss man trotzdem sagen, dass es eine Körperverletzung ist, weil man mit 14 noch nicht alle Folgen überdenken kann etc., oder ist die Tätowierung gerechtfertigt gem. § 228 StGB?

Ich würde sagen, die Einsichtsfähigkeit lag nicht vor, da man mit 14 noch nicht weiss, welche Folgen das hat und, dass es vielleicht eher eine "Affekthandlung" war, weil es ihr am nächsten Tag gar nicht mehr gefällt?

Sachverhalt:

Die 23-jährige Lydia (L) eröffnete bereits mit 21 Jahren ihr eigenes Tattoostudio. In nur zwei Jahren hat sie sich einen Ruf als talentierte und sorgfältig arbeitende Tätowiererin in der Szene erarbeitet. Das hat auch die 14-jährige Samira (S) mitbekommen, die es kaum erwarten kann, sich endlich ihr erstes Tattoo stechen zu lassen. Als Motiv hat sie sich einen Mantarochen ausgesucht, den sie sich auf den Rücken stechen lassen will. Seit sie die Tiere beim Tauchen im Jahr zuvor gesehen hat, fühlt sie sich ihnen besonders verbunden. Weil sich ihre Eltern strikt gegen eine solche „Verunstaltung des Körpers“ aussprechen, Samira das Tattoo aber unbedingt haben will, macht sie kurzerhand heimlich einen Termin bei L aus. Vorher hat sich S auch bereits über den Vorgang des Tätowierens informiert, bei dem die Tattoo-Farbe mit speziellen Nadeln bis zu zwei Millimeter tief unter die obere Hautschicht eingestochen wird, was schmerzhaft sein kann und im Nachgang die Haut zum Anschwellen bringen und sich wie kleine Entzündungen verhalten kann. Bei dem Termin wird S von L insbesondere darüber ordnungsgemäß aufgeklärt. Neben dem Ablauf und den Folgen informiert L die S auch über die Kosten und den hohen Aufwand einer möglichen Entfernung des Tattoos. S lässt sich das Tattoo stechen und geht im Anschluss glücklich aus dem Studio.

Als Lydia am nächsten Tag zum Tattoostudio geht, trifft sie vor dem Studio die wutentbrannten Eltern mit ihrer Tochter S an. Der Vater wirft L vor: „Dass Sie sich nicht schämen! Ein so junges Mädchen zu tätowieren, verstößt doch gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden.“ Auch bei S selbst ist die Begeisterung verflogen, da ihre Freunde von dem Tattoo nicht so begeistert waren, wie sie gehofft hatte. Bevor die Eltern ihre Ankündigung, die Polizei zu rufen, in die Tat umsetzen können, kommen mehrere Polizeibeamt*innen und nehmen L wegen der Geschehnisse vom Vortag fest.

Tattoo, Jura, Rechtswissenschaft
Wer bezahlt Hotel wenn der Buchende weg ist?

Hallo, folgende Frage: In einem Hotel bucht ein Hauptgast ein Zimmer für sich selbst und einen weiteren Gast, der jedoch nicht namentlich in der Buchung erwähnt wird. Beim Check-In gibt der Hauptgast seine Kreditkarte an, das Zimmer soll jedoch erst beim Auschecken bezahlt werden. 

Nun geht der Hauptgast aus irgendwelchen Gründen schon vorher und kommt auch nicht wieder.

Wer bezahlt dann wenn der Hauptgast nicht mehr da ist?

Ist der Nebengast dazu verpflichtet, dann beim Auschecken das zu Geld bezahlen obwohl er gar nicht der Buchende bzw. der Hauptgast ist?

Oder muss das Hotel die Kreditkarte belasten bzw. eine Rechnung an den Hauptgast senden?

Ich weiß, dass diese Situation eher ungewöhnlich oder selten ist. Ich hatte jedoch neulich die Situation, und das Hotel hat behauptet, sie können zwar die Kreditkarte des Hauptgastes einsehen, aber um sie belasten zu können, müsste sie erneut vorlegen. Das ergibt ja keinen Sinn, wozu gibt man dann überhaupt die Kreditkarte beim Check-In an wenn das Hotel sie angeblich im Notfall nicht belasten kann? Ich „musste“ dann das Hotelzimmer bezahlen, obwohl ich gar nicht der Hauptgast war und auch gar nicht die Buchung vorgenommen habe. Am Ende blieb ich dann auf den Kosten sitzen. Der Hauptgast war kein Freund o.Ä. der mir das Geld einfach zurückgegeben hätte. Für das nächste Mal würde ich gerne wissen, wie hier die Rechtsgrundlage aussieht. Oder ich schleiche mich einfach aus dem Hotel und sie können dann selber zusehen, wie sie an das Geld kommen. Das werde ich vermutlich tun, weil ich ja nichts mit der Buchung zu tun habe.

Allerdings muss es hier ja eine klare juristische Situation geben, oder?

Vielen Dank

Kreditkarte, Hotel, Bezahlung, Recht, Vertrag, hotelbuchung, Jura, Rezeption, Reisen und Urlaub

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