Verstößt der Islam gegen Frauenrechte und kann man dies rechtfertigen?

Das Ergebnis basiert auf 38 Abstimmungen

Ja, der Koran ist sexistisch. 68%
Andere Meinung 16%
Nein, der Koran ist nicht sexistisch. 16%

3 Antworten

Ja, der Koran ist sexistisch.

Dabei kommt vieles nichtmal direkt aus dem Koran sondern aus der Sunna, die neben dem Koran als Gesetzgeber gilt.

Tja, wie rechtfertigen die den Kram.... für einiges werden Vorwände vorgeschoben - wo kein Grund zum Voschieben gefunden wird, kommt halt "Allah hat es so festgelegt und er weiss es am besten"

Ja, der Koran ist sexistisch.

Auch wenn Mohammed die Stellung der Frau in Arabien verbesserte, so sind sie rechtlich nicht gleichgestellt. Beispiel:

Auch das auf Koran und Überlieferung gründende Scheidungsrecht benachteiligt die Frau gegenüber dem Mann: Die traditionelle Verstoßungsformel "Ich verstoße Dich", für die der Mann keinerlei Gründe benennen muss, reicht heute in vielen Ländern zwar nach staatlichem Recht nicht mehr aus. Dennoch wird sie teilweise weiter so praktiziert und dann auch vielfach gesellschaftlich anerkannt. Aber auch dann, wenn der Mann die Scheidung per Gerichtsprozess durchsetzen muss, ist sie für ihn nach wie vor einfacher als für die Frau. Sie muss - wenn sie überhaupt die Möglichkeit besitzt, eine Scheidung zu betreiben - immer einen Gerichtsprozess anstrengen und kann keine Verstoßung aussprechen. Sie benötigt zudem stichhaltige Gründe sowie meist Beweise für ein Fehlverhalten des Mannes, damit es zu einer Scheidung kommt. Vor allem gelten diejenigen Gründe als Fehlverhalten, die bereits die Scharia vorsieht, wie z. B. schwere geistige oder körperliche Krankheit, dauerhafte Erwerbslosigkeit bzw. Gefängnisaufenthalt, Vernachlässigung und Gewaltanwendung. Gleichzeitig wird eine Scheidung eine Frau häufig sozial stigmatisieren und wirtschaftlich in verzweifelter Lage zurücklassen. 
Auch die "widerrufliche" Scheidung ist dem Mann allein erlaubt, indem er die Scheidungsformel nur einmal ausspricht und seine Frau wochen- und monatelang in einem Schwebezustand zwischen Scheidung und Ehe halten kann. Die Entscheidung, ob der Ehemann spätestens vor Ablauf des vollendeten dritten Monats die Scheidung zurücknimmt und die Ehe fortsetzt oder den letzten Tag der Zurücknahmemöglichkeit einfach verstreichen lässt und die Frau als verstoßen gilt, liegt allein bei ihm. In den letzten Jahrzehnten haben allerdings etliche Länder die einfache Scheidung per Scheidungsformel für den Mann erschwert, indem z. B. nur dann Scheidungspapiere ausgestellt werden, wenn vor Gericht ein oder zwei Versöhnungsversuche nachgewiesen oder Vermittler berufen wurden.

Quelle: Die Scharia von Christine Schirrmacher, S. 44-45

Ja, der Koran ist sexistisch.

Moslems rechtfertigen dies mit der kruden Schutzbehauptung, dass schlagen nicht schlagen heißt: Mann solle nur einen Mizwak (in Holzzweiglein) nehmen und sie damit sanft streicheln!

Man stelle sich diese Idiotie vor: Ein Mann der sowas tut macht sich doch zum Gespätt von allem und jedem - Zudem steht im ganzen KOran nichts von einem Mizwak - - Zudem ist sanftes Streicheln keine Eskalation nach Ermahnung und Meiden im Ehebett - diese Argumentation ist reine Islamweißweichspülerei.