Bald kann man in Deutschland wählen, ob man Mann oder Frau sein will. Können dann Männer über diese Regelung ins Frauengefängnis?

10 Antworten

Soweit ich weiß gibt es keine rechtliche Grundlage das Frauen nur in Frauengefängnissen und Männer nur in Männergefängnissen untergebracht werden.

Eine "Transfrau" die sich aber wie ein Mann verhält und aussieht könnte also durchaus auch im Männerknast landen.

Eine sehr feminine Transfrau wird aber wohl auch in einen Frauenknast kommen.

Im Moment ist es auch so das Transfrauen die ihre Transsexualität nie haben rechtlich anerkennen lassen und deshalb offiziell ein Mann sind durchaus in ein Frauengefängniss kommen können, wenn das für sinnvoll erachtet wird.

p1234p1234 
Fragesteller
 30.08.2023, 21:09

ws heißt d sinnvoll ? Es gibt Gesetze und nch denen wird gehndelt.

Wenn im Register Eintrg vom Stndesmt "Fru" drinsteht, dnn IST es eine Fru und die muß ins Fruengefängnis.

Zudem GIBT es j den Registereintrg, sonst ist der hlt sinnlos, wenn es in "mnchen Fällen" doch wieder nders gemcht wird.

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Tand0r  30.08.2023, 21:46
@p1234p1234

Dann zeig mir mal das Gesetz wo steht das Frauen nur in Frauen Gefängnisse dürfen.

So ein Gesetz gibt es in Deutschland nicht, zumindest kein Bundesgesetz.

Generell wird das in Deutschland je nach Bundesland etwas anders gehandhabt, und es kann sein das einzelne Bundesländer dafür auch Gesetze haben, die allermeisten aber nicht.

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p1234p1234 
Fragesteller
 30.08.2023, 21:48
@Tand0r

mir ist nicht beknnt ds es irgendwo "gemischte Gefängnisse" gibt...

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Tand0r  30.08.2023, 21:54
@p1234p1234

Dir scheint vieles nicht bekannt zu sein, ich weiß sich das auch in einigen Bundesländern Transfrauen die das aber nie offiziell gemacht haben und daher auf dem Ausweis Männer sind im Frauen Gefängnis landen können.

Wahrscheinlich wird das andersrum nicht groß anders sein.

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"Können dann Männer die im Gefängnis sitzen sagen, hey, ich bin eine Frau und muß ins Frauengefängnis ?"

Es ist dann halt nur ein selbstgewählter Eintrag auf Papier. Bei solchen Dingen kommt dann wieder die Realität ins Spiel, und dann nimmt das richtige biologische Geschlecht.

p1234p1234 
Fragesteller
 30.08.2023, 21:09

Eben, dnn knn mn den Einträg gleich sein lässen.

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Man wir da einfach zwischen deinen Beinen nachschauen, ob da ein Schwengel hängt oder ein Schlitz ist. Das ist nach wie vor das Bemessungskriterium für das biologische Geschlecht.

Mit Pimmel kommst du ins Männergefängnis und wenn du dich dort fehl am Platz siehst, musst du Haftbeschwerde einlegen. Dann wird sich ein Gericht damit auseinandersetzen, wo du eingesperrt wirst.

Bis zum ersten LBTQiA++ - Gefängnis ist noch ein weiter, weiter Weg.

p1234p1234 
Fragesteller
 23.08.2023, 15:37

Das verstößt dann gegen das Selbstbestimmungsgesetz.

Denn im REGISTER steht ganz genau was ich bin, sonst kann den Eintrag auch gleich lassen.

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Daoga  23.08.2023, 15:54
@p1234p1234

Der Eintrag sollte halt der biologischen Realität entsprechen ... Pimmel = Mann. Punkt. Wenn es nicht paßt - entweder auf Eintrag verzichten oder Schwanz ab.

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Das ist nach wie vor Ländersache und daran ändern das selbstbestimmungsgesetz nichts. Dieses macht es grob gesagt nur einfacher seinen Namen und Geschlechteintrag zu ändern.

Das wird im Einzelfall entschieden.

Wenn nicht, dann ist das ganze ein WITZ, weil es im "Ernstfall" ja doch nicht gilt.

Ja. Das Selbstbestimmungsgesetz ist überwiegend Symbolpolitik ohne praktische Relevanz. Ich denke der einzige Punkt, an dem es reale Konsequenzen hat ist die Wehrpflicht / Pflich an der "Heimatfront". Wenn du Symbolpolitik einen Witz nennen möchtest … von mir aus.