Gesetzgebungskompetenz Körperschaftsteuer?
Heyo. Im Öffentlichen Recht bei uns müssen wir schauen, ob die Abgabenordnung Anwendung findet bei der Körperschaftsteuer nach Paragraf 1 AO.
Ist die Prüfungsreihenfolge demnach echt immer
Artikel 30, 70 Grundgesetz
71 in Verbindung mit 73
Und 72 mit 74.
Und dann der Verweis auf die Finanzverfassungsnorm in Art. 104a ff?
Wieso kann man nicht einfach direkt sagen, dass die AO nach 106 Abs 3 die Körperschaftsteuer in Verbindung mit 105 Absatz 2 regelt?
Finde die Gutachtenstil prüfung irgendwie etwas weird. Ich meine Steuerpflichtige kriegen doch im Nachhinein auch nicht 3 Seiten Text zu geballert von der Prüfung.
1 Antwort
Steuerpflichtige haben manches Mal mehr Seiten Text durchzuackern, nur um eine Steuererklärung auch nur abzugeben. Eine Prüfung haben wir damit leider noch lange nicht bestanden, höchstens wird es vom Finanzamt geprüft und wenn man Pech hat wird das auch noch beanstandet.....bzw. Gelder gekürzt, die du dann nicht nacherstattet bekommst oder noch schlimmer, du darfst dafür auch noch zuzahlen.