Zulassungsbescheid richtig interpretiert?
Hey ich hab am 27.07 um 10:44 meinen Zulassungbescheid bekommen, in dem steht, dass ich innerhalb 5 Tage mich immatrikulieren muss. Bedeutet das nun das ich bis Montag 10:44 dafür Zeit habe oder bis Montag 24 Uhr? Ich kenn mich rechtlich damit nicht aus.
2 Antworten
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 187 Fristbeginn
(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.
(2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Es zählen immer nur komplette Tage - und die Frist beginnt üblicherweise sogar am Tag nach der Zustellung, würde hier also erst mit Ablauf des 1.8. enden -, gleichwohl sollte man lieber nicht bis zur letzten Sekunde warten, es kann auch mal zu technischen Defekten, Überlastungen etc. kommen.
"Am Tag nach der Zustellung" also Donnerstag in diesem Fall