Wann wird die Sozialhilfe (Grundsicherung) gebucht vom Sozialamt [2022]?

Guten Morgen/Mittag/Abend liebe Leserinnen und Leser,

es geht um folgendes Problem:

Ich beziehe seit über einem Jahr Grundsicherung, weil ich in einer WfbM (Werkstatt für behinderte Menschen) arbeite und meistens ist es so, dass die Grundsicherung zwei oder drei Tage vorm Monatsende immer auf meinem Bankkonto gebucht wurde, wobei das Wochenende nicht mitgezählt wird.

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Im Monat November (2021) habe ich einen Folgeantrag gestellt für die Grundsicherung, weil die Grundsicherung November abgelaufen war (wie man anhand des Screenshots sehen kann, dass da zweimal Dezember steht).

Das Problem an der ganzen Sache ist, dass gestern die Grundsicherung nicht ausgezahlt wurde, weswegen meine Fragen wären:

Gibt es neue Auszahlungstermine bei der Sozialhilfe/Grundsicherung?

Muss das Sozialamt meine Grundversicherung neu berechnen?

Hat jemand von euch vielleicht dasselbe Problem wie ich?

Falls jemand Fragen o. Anregungen haben sollte könnt ihr mich gerne fragen.

Ich würde mich sehr über nette und hilfreiche Antworten freuen von euch.

MfG, Dennis

[Neuer Stand: 29.01.2022 19:34] =

Der Brief den ich heute bekam per Post war vom Sozialamt wo drinne stand, dass die Grundsicherung/Sozialhilfe erhöht wurde, also alles gut soweit.

Das Geld müsste dann hoffentlich Montag auf meinem Bankkonto gutgeschrieben sein.

Vielen Dank für eure hilfreichen und schnellen Antworten.

Liebe Grüße :) <3

Grundsicherung, Sozialamt, Sozialhilfe, sozialhilfeempfänger, Grundsicherung im Alter, Grundsicherung bei Erwerbsminderung
Leistungen Jobcenter/Arbeitsamt bei Selbständigkeit UG(haftungsbeschränkt)/KFW?

Hallo zusammen,

heute mal ein etwas komplizierter Fall.

Folgendes Szenario:

Es besteht eine kleine, junge UG (2 Geschäftsführer, sonst keine Angestellten).

1 GF betreibt dies nebenberuflich, der andere seit Januar hauptberuflich.

Gehalt wurde beiden Gesellschaftern (50/50) noch nie bezahlt, da die Firma in Aufbau ist.

Da die Beschäftigung des hauptberuflichen GF unter 15 Std pro Woche beträgt, bekommt dieser Arbeitslosengeld 1 von der Bundesagentur für Arbeit aus seiner vorherigen Teilzeitbeschäftigung. Da dieses aber von der Höhe her unter die Grundsicherung fällt bekommt er zusätzlich eine Aufstockung vom Jobcenter. Die vorherige Teilzeitbeschäftigung wurde nach langer Kurzarbeit zum 31.12.2020 gekündigt. Plan ist jetzt, dass zukünftig die UG Gewinn abwirft, damit der hauptberufliche GF einen Lohn beziehen kann.

Der Umsatz ist aktuell aber soweit gesunken, dass eine Gehaltszahlung irgendeiner Art nicht möglich ist.

Aktuell steht nach Beratung mit der IHK und dem STB ein kleines KFW-Darlehen (067) im Gespräch, um mit diesem Geld (25000€) dann die Basis zu schaffen, damit eine Dienstleistung in Betrieb genommen werden kann. Das Konzept halten beide für sehr vielversprechend.

Meine Frage: wenn das Darlehen ausbezahlt wird, zählt das dann für Jobcenter/Agentur so, dass die Zahlungen an den GF eingestellt werden, obwohl noch kein Umsatz da ist, bzw. die Summe ja der Investition als "Basisschaffung" dient? oder bekommt der GF erstmal weiterhin die Bezüge, bis der Umsatz/Gewinn/Ertrag soweit ok ist, dass ein Gehalt realistisch ist?

Vielen Dank im Voraus

Sammy

Recht, Grundsicherung, Jobcenter, selbständig, leistungen-vom-amt, Wirtschaft und Finanzen
Panische Angst vor psychiatrischer Begutachtung - Kann mir jemand helfen? Was erwartet mich (langer Text)?

Ich gehe zur Abendschule, um meine Mittlere Reife nachzuholen (2 Jahreskurs, Abschluss voraussichtlich 2021) und bekomme Hartz IV. Vor ein paar Monaten hat das Jobcenter die Rentenversicherung gebeten, meine Erwerbsfähigkeit zu überprüfen.

Nun hab ich bald einen Termin zur Begutachtung bei einem Psychiater (ein Psychologe wäre mir lieber gewesen). Ich hab dort angerufen, um einen Termin zu vereinbaren. Die Arzthelferin gab mir dann einen vorgefertigten Termin. Als ich sie fragte, warum man mir den Termin nicht einfach schriftlich mitgeteilt hat, meinte sie, dass sie hier nur eine Liste abarbeiten. Als ich fragte, was denn wäre, wenn ich an dem Tag nicht können würde, meinte sie, das man es dann dem Rentenversicherungsträger mitteilen würde. Was daraufhin passieren würde, wusste sie nicht.

Mir geht es psychisch gut und das einzige, was mich gerade belastet, ist dieser Termin. Es geht bei dieser Begutachtung um Grundsicherung, was zwar besser als Rente ist, aber mir trotzdem Sorgen bereitet. Wenn man dort einmal drin ist und wieder raus möchte, muss man sich erneut begutachten lassen und wenn die negativ ausfällt, hat man den Salat. Ich hab auch absolut keine Vorstellung davon, was das Jobcenter, die Rentenversicherung und dieser Psychiater an Unterlagen und Befunde von mir haben. Auch die Antworten der Fragen, die ich vorbereiten soll, werden nicht umfangreich sein, weil es nichts großartig zu sagen gibt, da es mir gut geht.

  • Aktuelle Beschwerden (keine)
  • Entwicklung der Beschwerden (nicht vorhanden)
  • Frühere Erkrankungen, Nervenleiden (keine)
  • Erkrankungen in der Familie (keine)
  • Behandlung der aktuellen Beschwerden (keine)
  • Angaben über Alkohol, Drogen, Beruhigungsmittel (werden nicht konsumiert)
  • Schulische und Studienabschlüsse, berufliche Entwicklung (Hauptschulabschluss, BVB-Maßnahmen, derzeit Abendschule - Ziel: die Mittlere Reife erlangen)
  • Angaben zur sozialen Situation (gutes Verhältnis zur Familie, enger Kontakt mit Freunden, ein Partner)
  • Lebenslauf

Was könnte er noch von mir wissen wollen? Es ist anscheinend Massenabfertigung und er wird sich somit sicher nicht viel Zeit für mich nehmen (was vielleicht ganz gut ist) und dem JC und der RV nach dem Mund reden. Ich bin sehr schüchtern und wirke ziemlich gehemmt in solchen Gesprächen. Das könnte er falsch auffassen und was entsprechendes ins Gutachten schreiben.

Die Angst um meine berufliche Zukunft ist groß, denn ich möchte nach dem Schulabschluss endlich in Ausbildung gehen, Geld verdienen, und mich nicht erst einer neuen Begutachtung stellen müssen. Auf der anderen Seite hab ich Angst davor, dass mich das JC wieder in eine blödsinnige Maßnahme steckt, denn mit der Zeit bis die Schule abends beginnt, wüsste ich sinnvolleres anzufangen: lernen und Praktika absolvieren.

Kennt sich hier jemand mit der Materie aus und kann mir ein bisschen was darüber erzählen, mir vielleicht sogar etwas die Angst nehmen? Ich weine viel und hab vor lauter Angst einen permamenten Reizmagen...

weiblich, 24

Schule, Angst, Psychologie, Gesundheit und Medizin, Grundsicherung, Jobcenter, Rentenversicherung, berufliche Zukunft, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Wie führe ich Schritt-für-Schritt einen Umzug durch?

Vorab zu meiner Situation in Kürze:

Ich bin 30 Jahre alt, aufgrund von voller Erwerbsminderung beim Sozialamt gemeldet, habe einen gesetzlichen Betreuer für sämtliche Bereiche mit Einwilligungsvorbehalt und bin noch wohnhaft bei meinen Eltern.

Folgende Veränderungen würde ich gerne umsetzen:

Ich würde gerne ausziehen und gleichzeitig auch umziehen wollen. Gründe für den Auszug und den Umzug gibt es viele. Ein Grund ist das Alter meiner Eltern, aber gerne ich würde ich auch selbstständiger sein wollen. Für einen Umzug sprechen unter anderem die auf Dauer niedrigeren monatlichen Mietkosten. Hierbei wäre ich auch gerne bereit, sofern Umzugskosten anfallen sollten und diese vom Sozialamt nicht genehmigt werden sollen, diese selbst zu übernehmen.

Probleme:

Ich bin mit den Formalitäten-Wirrwarr vollkommen überfordert, außerdem habe ich keinerlei Erfahrung diesbezüglich, weil ich dies noch nie machte

Ich habe mein Interesse auf Auszug/Umzug bei der gesetzlichen Betreuung bekundet, aber leider wurde ein Gesprächstermin hierüber auf unbestimmte Zeit verschoben, wegen der momentanen Virus-Krise

Die gesetzliche Betreuung umfasst ebenfalls Aufenthaltsbestimmung und Wohnungsangelegenheiten, was mache ich, wenn sich trotz Freizügigkeit die gesetzliche Betreuung querstellen sollte (Ans Amtsgericht wenden, den Wunsch auf Umzug bekunden, sodass dort ein Zuständigkeitswechsel erfolgen kann in den künftigen Landkreis?)

Lösung:

Ich bräuchte eine einfach verständliche und der Reihenfolge nach geordnete Schritt-für-Schritt-Erklärung, was ich wann und wie zu machen habe, um eventuell notfalls selbstständig tätig werden zu können.

Wohnortummeldung, Sozialamt-Wechsel, Umzug, Wie stelle ich eine lückenlose Fortzahlung während des Umzugs sicher, bedingt durch den Zuständigkeitswechsel? Was ist mit den Mehrkosten, die durch die Miete entstehen? Was ist, wenn das Sozialamt mir den Umzug nicht genehmigen würde, ich aber bereit wäre die Kosten selbst zu tragen? An wen wende ich mich zur Genehmigung der Wohnung (neues Sozialamt?),

Umzug, Anleitung, Recht, arbeitslos, Auszug, Erwerbsminderung, gesetzliche Betreuung, gesetzlicher Betreuer, Grundsicherung, Sozialamt, Beschreibung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Mal angenommen, das Jobcenter vermittelt euch in eine WfbM und ihr verdient monatlich nur 80 Euro? Wie soll man damit auskommen? Lohnt sich das überhaupt?

Das Jobcenter wollte einen Bekannten von mir in eine Behindertenwerkstatt vermitteln, weil er eigetnlich erwerbsunfähig ist und laut Krankenkasse eine Reha zum damaligen Zeitpunkt als sinnlos erschien. Die letzte Möglichkeit wäre, so wie es scheint, eine Beschäftigung in einer WfBM. Er hat keinen Anspruch auf Rente bzw. Erwerbsminderungsrente. Er ist noch ziemlich jung (21) und damit er nicht ewig auf das Sozialamt angewiesen wäre, wäre eine mögliche Option mit einer Beschäftigung in einer WfbM einen Rentenanspruch zu erwirtschaften. Dafür müsste er mindestens 5 Jahre in Vollzeit in einer WfbM arbeiten. Danach könnte er einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente prüfen lassen.

Sein Problem liegt jetzt darin, dass er derzeit nicht einmal in einer WfbM arbeiten könnte. Er könnte eigentlich ganzn normal arbeiten. Es scheiter eher daran, dass er nicht Vollzeit arbeiten kann. Das ist eigetnlich auch ein Grund, weshalb er sich einen Minijob gesucht hat, wo er derzeit weniger als 450€ verdient.

Das JC wollte ihn eben in so eine WfbM stecken. Dazu müsste er erst einen Minijob kündigen und dann Vollzeit in der WfbM arbeiten. Problematisch wird es aber, wenn man das geringe Gehalt betrachtet. Er würde dort nur 80€ monatlich verdienen. Umgerechnet wäre das ein Stundenlohn von 0,45 Cent. Bei seinem Minijob verdient er derzeit das 5-Fache. Das würde sich doch nicht rentieren, oder was meint ihr?

Sofern er eine Beschäftigung in einer WfbM antreten würde, würde ihm eventuell eine Wohnng oder ein Zimmer in einem Internat zur Vefügung gestellt werden. Dort könnte er umsonst wohnen bzw. würden die Wohnkosten vom Träger übernommen werden. Essen müsste er in einer Kantine, wo es morgens mittags und abends zu festen Zeiten Essen gibt. Die Beiträge zur KV würde das JC übernehmen. Problematisch wird es aber beim geringen Gehalt von 80€. Wovon soll er sich ernähren, womit soll er sich Kleidung kaufen, und wie soll er mit so wenig zurechtkommen? 80€ reichen ja niemals. Er möchte auch nicht in einer Kantine essen, da er sämtliche Allergien hat und seine Lebensmittel selbst kaufen möchte.

Irgendwas kann da doch nicht passen. Er fühlt sich vom Amt irgendwie vera.

Was würdet ihr in so einer Situation tun?

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Sozialamt verwehrt Umzugskosten?

Meine Schwester lebte zuletzt in einer Obdachlosenunterkunft in Brandenburg.

Nach Schlaganfall ist sie behindert mit Pflegestufe 5, halbseitig gelähmt, neurologisch nicht ansprechbar.

Ein Berufsbetreuer wurde eingesetzt.

Es versteht sich von selbst dass eine Rückgang in die alte Wohnung nicht möglich ist.

Ein Pflegeheim hat die zunächst erbrachte Zusage wieder zurückgezogen mit der Begründung, dass sich die Reha verlängert hat.

Danach haben wir als Familie (In BaWü) die Pflege zugesagt.

Die alte Wohnung wurde aufgelöst indem alles vernichtet oder verkauft wurde was sie noch hatte inkl. aller Kleidung und alles persönliche Hab und Gut inkl PC, die Festplatte wurde geschreddert ohne Datensicherung ....

Stimmt nicht ganz - geblieben ist Ihr ein altes Liederbuch - MEHR NICHT.

Angeblich wurde nicht einmal Sparbuch und Personalausweis ... aufgefunden.

Umzugskosten sind daher sehr gering. Das einzige was von den Umzugskosten geblieben ist, dass sie selbst per Krankentransport von Brandenburg nach BaWÜ befördert werden musste.

Anträge wurden rechtzeitig gestellt.

Krankenkasse sagt, sie kann den Krankentransport von der REHA nur bis Cottbus übernehmen.

Sozialamt sagt: Sie darf die Kostenübernahme der Krankenkasse nicht aufstocken.

Bleiben über 500 E für den Krankentransport.

Die Rente meiner Schwester ist geringer als die Grundsicherung und wird daher durch Grundsicherung aufgestockt.

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