Wird der Unterhalt angerechnet?

7 Antworten

ja unterhalt wird auf die grundsicherung angerechnet. es senkt um diesen betrag ihren bedarf

Wenn der Unterhalt tatsächlich gezahlt wird, dann wird dieser auch dementsprechend mindernd auf den Bedarf angerechnet.

Würde es außer deiner EX - auch noch ein unterhaltsberechtigtes Kind geben, dann könnte deine Unterhaltszahlung für oder ( ab 18 Jahren ) an das Kind direkt sogar dazu führen, dass indirekt sogar deiner EX - etwas durch deinen Unterhalt ans Kind auf ihren Bedarf angerechnet würde und nicht nur auf den des Kindes.

Könnte das Kind nämlich seinen Bedarf bei der Mutter aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken, dann könnte bzw.würde nicht mehr benötigtes Kindergeld, welches das Kind dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würde wieder zum Einkommen der EX - und sie würde dementsprechend weniger Leistungen für sich erhalten, dafür müsste sie dann das nicht mehr benötigte Kindergeld des Kindes einsetzen.

Das Kind würde dann im Normalfall aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Mutter fallen und müsste dann selber an seine Mutter seine Anteile für Warmmiete, Lebensmittel usw.zahlen bzw.die Mutter müsste es mit Unterhalt, Kindergeld usw.bestreiten.

Unterhaltsansprüche dürfen nach Ansicht des BGH nicht angerechnet werden, weil sie das Einkommen des Berechtigten nicht erhöhen, tatsächliche Unterhaltszahlungen aber sehr wohl. Im Ergebnis hängt damit die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung davon ab, ob der Träger der Grundsicherung oder der Unterhaltsschuldner zuerst zahlt. Die befremdliche Konsequenz, dass damit derjenige Unterhaltsschuldner begünstigt wird, der nichts zahlt, wird auch durch den BGH festgestellt. Dennoch ist dies nach Ansicht der Karlsruher Richter mit dem Grundgesetz vereinbar.

https://www.meyer-koering.de/meldungen/807/unterhalt-und-grundsicherung

Natürlich, wird angerechnet. Grundsicherung ist immer nachrangig.

Unterhalt wird angerechnet.