Unterhalt mit 18?
Hallo zusammen,
ich bin seid paar Wochen 18 Jahre alt, mache momentan eine Ausbildung und wohne bei meiner Mutter. Sie bekommt von meinem Vater, von dem sie seid mehreren Jahren getrennt lebt, Unterhalt für mich. Meine Frage jedoch ist, ob meine Mutter weiterhin den Unterhalt von meinem Vater bekommt, weil ich bei ihr lebe oder ob der Unterhalt jetzt mir zusteht da ich jetzt volljährig bin?
Danke im Voraus
5 Antworten
Der Unterhalt steht erst DIR zu, wenn Du auch Kosten hast, für die Du den Unterhalt verwenden musst, wie z.B. Miete, Essen, Strom.......
Wenn Du bei Deiner Mutter iwann ausziehst, und noch in Ausbildung oder Studium steckst, ist das eine andere Sache. Dann steht das Kindergeld Dir zu, der Unterhalt auch, denn dann musst Du ja auch die Lebenshaltungskosten selbst tragen.
Wer zahlt Miete, Strom und Wasser? ;) Du kannst zwar verlangen, dass das Geld auf dein Konto geht, deine Mutter kann es aber auch direkt als Kostgeld wieder von dir verlangen (und die Betonung liegt hier auf verlangen, obwohl Kostgeld sonst freiwillig ist)
Nein, ab 18 Jahren ist der Vater nicht mehr unterhaltspflichtig.
Der Vater würde dann nur noch durch Freiwilligkeit weiterzahlen, wenn überhaupt.
Befindet sich das Kind dagegen in der Ausbildung und/oder im Studium, ist es in aller Regel weiterhin bedürftig. Folglich besteht auch dann ein Unterhaltsanspruch, wenn der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig ist. In diesem Fall gibt es auch keine Altersbegrenzung.
https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/kindesunterhalt-fuer-volljaehrige/
Eltern sind unterhaltspflichtig, bis ein Kind eine Ausbildung/ein Studium abgeschlossen hat.
Wo hast du die Zahl 25 Her? Das ist nicht nachvollziehbar.
Bitte googeln, das findet man schnell selbst heraus. Ergibt sich auch daraus, dass beispielsweise vorher keine staatliche Unterstützung in Anspruch genommen werden kann, wenn keine Ausbildung abgeschlossen worden ist
So lange du im Haushalt deiner Mutter lebst, sie die Lebenshaltungskosten (Miete/ Energie/Wasser/ Nahrungsmittel) für dich trägt stehen Unterhalt und Kindergeld IHR zu.
Selbst, wenn er dir zustünde, dann würdest du ihn doch auch wieder in den Haushalt einbringe....
Bis 25 ist der Vater unterhaltspflichtig sofern die Schule weiter besucht wird, eine Ausbildung durchgeführt oder ein Studium begonnen wird