Unterhalt in der Ausbildung -Deutschland / Dänemark?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

das deutsche Gesetz 100%
das dänische Gesetz 0%
anderes 0%

2 Antworten

Der Unterhaltsanspruch richtet sich natürlich nach dem Aufenthaltsort des Kindes.

Nach deutschem recht wird eigenes Einkommen des Kindes auf den Anspruch angerechnet.

xFlashVsArrowx 
Fragesteller
 10.08.2019, 16:45

Vielen Dank! Es wurde wohl damals alles über Dänemark festgelegt, also der Unterhalt. Ich hoffe, sie kann es jetzt noch über Deutschland regeln

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das deutsche Gesetz

da du in deutschland bist, gilt deutsches gesetz