Unterhalt in der Ausbildung -Deutschland / Dänemark?

das deutsche Gesetz 100%
das dänische Gesetz 0%
anderes 0%

4 Stimmen

2 Antworten

Der Unterhaltsanspruch richtet sich natürlich nach dem Aufenthaltsort des Kindes.

Nach deutschem recht wird eigenes Einkommen des Kindes auf den Anspruch angerechnet.


xFlashVsArrowx 
Beitragsersteller
 10.08.2019, 16:45

Vielen Dank! Es wurde wohl damals alles über Dänemark festgelegt, also der Unterhalt. Ich hoffe, sie kann es jetzt noch über Deutschland regeln

das deutsche Gesetz

da du in deutschland bist, gilt deutsches gesetz