Jobcenter Trennungsunterhalt?

3 Antworten

Wenn dich deine Ex - Frau nicht schon vorher nachweislich zur Zahlung von Unterhalt aufgefordert hat oder die Zahlung gerichtlich festgelegt wurde, kann meiner Ansicht nach nur ab dem Monat der schriftlichen Aufforderung vom Jobcenter eine rückwirkende Zahlung gefordert werden.

In deinem Fall dann für den Januar 2024.

Natürlich musst Du auch entsprechend leistungsfähig sein.

Falls ja wie soll das denn gehen, das Geld ist ja schon ausgegeben..

Ansprüche erlöschen nicht nur weil der Zahlungspflichtige das Geld bereits anderweitig ausgegeben hat.

Meine Frage ist jetzt, muss ich den Unterhalt auch für Dezember und Januar nachträglich bezahlen?

Davon kann man ausgehen.


perSpeCtive84 
Fragesteller
 31.01.2024, 20:58

Ich hab gelesen, der Artikel war allerdings schon älter, das man ab Forderung zahlen muss. Das wär dann Ende Januar, oder vielleicht noch der ganze Januar, aber auch den Dezember?!

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