Darf man ein Nebenjob haben?

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

Ja 100%
Nein 0%

8 Antworten

Ja
  • es gibt kein Gesetz, welches eine Nebentätigkeit für WfbM'ler verbietet
  • wenige (die in der Lage zu sind und tolerante AG finden, machen das auch)
  • gäbe es ein entsprechendes Verbot, wäre die Diskriminierung gegenüber Behinderten zu auffääig
  • eine leichte Nebentätigkeit oder ein Arbeitsplatz der an das Behinderungsbild speziell angepasst und / oder extra eingerichtet wird, kann auch nicht auf Erwerbsfähigkeit hindeuten
Ja

Niemand verbietet dir, zu arbeiten und Geld zu verdienen!
Im Gegenteil!
Es ist immer gut, auch SELBST Verantwortung mit zu übernehmen für seinen Lebensunterhalt.

Ein Teil des Gehalts wird dann selbstverständlich für deinen Lebensunterhalt angerechnet, so dass du dann weniger Grundsicherung von den Steuerzahlern bekommst, weil du einen Teil selbst bezahlen kannst.

Ja

Hallo,

ja, kann man, wenn arbeitsvertragliche Verträge nicht dagegen sprechen.

Du mußt die Einkünfte bei der Grundsicherung angeben, da die Ihre Leistungen kürzen werden.

Beste Grüße

Dickie59

Ja

Alles, was Du zu Deinem Lebensunterhalt erarbeiten/erwirtschaften kannst gehört doch zum selbständigen Leben dazu oder nicht ?

Wer sollte Dich dabei aufhalten bzw. es verbieten ?

Du weißt am Besten, was Du Dir zumuten kannst.

Erwerbseinkommen wird aber auf die Grundsicherung angerechnet. Bei einem 450€ Job hättest du effektiv 170 € mehr

isomatte  27.09.2019, 17:27

Falsch, hier geht es nicht ums SGB - ll vom Jobcenter, sondern um das SGB - Xll vom Sozialamt.

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