Als Ergänzung zu meinem Vorredner: es wird zwischen zwei Arten "Verschlimmerung" unterschieden:
1) ... im Sinne von Verschlechterung (der bereits geltend gemachten Erkrankungen), und
2) ... im Sinne von Ergänzung neu hinzugekommener oder damals nicht genannter Erkrankungen.

Wichtig ist auf jeden Fall die Beschreibung der Auswirkungen im Alltag (insb. beruflich, sozial, usw.)

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Es wird vllt. nicht als Behinderung bei Behörden (typisch...) anerkennt, aber im Leben kann das sicherlich zu Problemen führen, z.B.:
- Minderleistungen in Schule / abgebrochene bzw. brüchige Schulbiographie
- Minderleistungen in Ausbildung und im Berufsleben / gekündigte Ausbildung bzw. "Flicken-Teppisch-Lebenslauf", was dann wie ein Teufelskreis bei Bewerbungen / Jobsuche sich auswirkt
- Mobbing in Schule und Probleme im näheren sozialen Umfeld (z.B. wegen verringerter Auffassungsgabe, was als Absicht oder Desinteresse gewertet wird)
- Schweirigkeiten, den Alltag zu bewältigen und v.a. Behörden-Sch***, usw.

Sollten Sie über ein halbwegs "vernünftiges" Umfeld verfügen und / oder Glück mit toleranten Arbeitgebern (und / oder der seltenen Spezies "engagierte Sachbearbeiter in Behörden) haben, dann kann es natürlich auch relativ unbeschwerlich laufen.

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Wie kommen Sie denn zu dieser Annahme? Ich interpretiere Ihre Frage so, dass Sie evtl. Einschränkungen anderer Art haben - denke da z.B. an Konzentrationsschwierigkeiten, "ständig abwesend" sein, "Gedanken-Auflösen", usw. , wo dann andere Leute, meinen Sie hätten 'ne geistige Behinderung... So etwas kenne ich zumindest. Man kann völlig "normal" oder hochintelligent sein und dennoch sich wie ein "Vollpfosten" geben, wenn man Einschränkungen wie die o.g. Beispiele hat und dann glauben die Leute einem nicht, wenn man denen erzählt, dass man 'nen FS und Abi hat...

Oder haben Sie "alles" vergessen und ihre komplette Schulzeit und Jugend nur noch so "traumhaft" in Erinnerung und ihre ganzen Fähigkeiten (z.B. früher 1en in bestimmten Fächern), wo Sie jetzt gar nichts mehr wissen gewschweige denn mit anfangen können? So etwas ist unheimlich und lässt dann auch gewisse Zweifel aufkommen.

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Falls nicht die "Richtige" auf Sie trifft, könnten Sie schon eine Sexualassistenz über den Weg der Eingliederungshilfe beantragen. Aber ich bezweifele, dass jemand sich bei Behörden rechtfertigen möchte, warum man so etwas "braucht". Weiter kann ich als Außenstehende nicht beurteilen, ob Sie mit dem Modell der "bezahlten Sexualität" zurecht kommen.

Wenn Sie es können (Mobilität / Unterstützungsbedarf) würde ich an Ihrer Stelle auf jeden Fall immer Ausschau halten und explizit "oft" unter Leute gehen, wo die Wahrscheinlichkeit, jemanden kennen zu lernen entsprechend höher ausfällt.

Vorsichtig wäre ich aber auf diesen ganzen Plattformen, weil dort bezahlte Leute sitzen, die sich als Fake ausgeben, um die Leute im Forum "zu halten" und in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft (z.B. für empfange Nachrichten lesen) locken.

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Psychische Behinderung

Meine Antwort soll nicht heißen, dass psychische Behinderung die "schlimmste" von allen ist. Das vermag ich nicht zu beurteilen - das können nur Jene, die selbst davon betroffen sind und es selbst erleben. Angekreuzt habe ich es dennoch, weil seelische Behinderung (so vermute ich es) noch ein paar zusätzliche nachteilige Merkmale haben:
- man sieht diese Behinderung nicht
- psychisch Kranke haben generell 'nen schlechteren Stand in der Gesellschaft (Ihnen wird z.B. alles mögliche negative wie Faulheit, etc. angedichtet).
- ps. Kranke werden meistens als unsymphatisch wahrgenommen, wohin gegen z.B. Menschen mit geistiger Behinderung noch den Status "freundlich, liebenswürdig, angenehm" genießen können; es gibt auch z.B. Borderliner die sich "nur ritzen, um sich wichtig zu machen und sich aus Langeweile aufregen", während die "normalen" nicht wissen, dass das SVV meistens nur ein Weg ist, sich nicht umzubringen oder mit Vergangenheit zurecht zu kommen;
- ps. Kranke werden nicht ernst genommen. Z.B. hat jemand 'ne Psychose, wo Wahnvorstellungen vorkommen, ist dann alles, was aus deren Mund kommt ein "Wahn", auch wenn sie es (negative Erlebnisse) tatsächlich erlebt haben
- seelisch Behinderte leben oft auch isoliert, weil zur Ausgrenzung noch die eigenen Probleme wie Depression, etc. dazu kommen

Aber wie gesagt, das sind nur ein paar wenige Beispiele, weshalb ich das angekreuzt habe. Selbstverständlich sind Leute mit anderen Behinderungen ebenso auch von Machtmissbrauch und gesellschaftlichen Unsinnigkeiten betroffen.


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Ja
  • es gibt kein Gesetz, welches eine Nebentätigkeit für WfbM'ler verbietet
  • wenige (die in der Lage zu sind und tolerante AG finden, machen das auch)
  • gäbe es ein entsprechendes Verbot, wäre die Diskriminierung gegenüber Behinderten zu auffääig
  • eine leichte Nebentätigkeit oder ein Arbeitsplatz der an das Behinderungsbild speziell angepasst und / oder extra eingerichtet wird, kann auch nicht auf Erwerbsfähigkeit hindeuten
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1) Ein Grund ist sicherlich, dass das Arbeitsentgelt von den Beschäftigten "allein" erwirtschaftet werden muss. Und nun stellen wir uns mal ne WfbM vor mit geistig, körperlichen und / oder seelischen Behinderungen. Ein Großteil benötigt mehr Anleitng als er überhaupt erarbeitet. Dann gibts noch die "Leistungsträger", die relativ fit sind und alles mögliche noch da zwischen.

2) Mich würde es nicht wundern, wenn die Auftragsfirmen versuchen, die Preise ordentlich zu drücken, wie es ja auch in der "normalen" Wirtschaft der Fall ist. Wenn (aus deren Sicht) dann auch noch "Behindis und Klapskallis" am Werk sind, sinkt die Moral noch weiter.

3) Ohne mich "zu weit aus dem Fenster lehnen" zu wollen. Ich vermute, dass die meisten WfbMs Ihre Zahlen (das sog. Arbeitsergebnis) "arm rechnen", und mehr oder weniger in andere Kanäle fließt.

(Aus einem Bericht der Bundesregierung geht hervor, dass nicht mal renommierte betriebswirtschaftliche Gutachter das intransparente Finanzierungssystem und "Berechnungen" der WfbMs durchblicken.)

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Psychisch krank und obdachlos; Was tun wenn nicht einmal Arbeit in einer WfbM möglich ist und man keinerlei Anspruch auf Sozialhilfe hat?

Eine psychisch kranke Freundin ist bereits durch alle Raster gefallen und es besteht keine realistische Chance, sie am 1. Arbeitsmarkt einzugliedern.

Sie ist schon 23, hat bisher seit ihrem Schulabschluss vor 8 Jahren noch keine Ausbildung gemacht und es ist schon eine Reha-Maßnahme gescheitert. Das heißt sie ist nicht in der Lage mindestens 3h pro Tag zu arbeiten.

Ihr wurde vor einiger Zeit schon mal eine Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte empfohlen. Probeweise hat sie dort auch schon gearbeitet, wurde dann aber wieder entlassen, weil sie auch dazu nicht in der Lage ist.

Sie hat eben gewisse Besonderheiten - auch bekannt als Einschränkungen - die eine Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme erschweren:

  • Hauptschulabschluss 2012 (Notenschnitt 3,9 und in Mathe eine 6)
  • Zwischen 2012 - jetzt arbeitslos bzw. nur gescheiterte Maßnahmen
  • Hoch verschuldet; P-Konto
  • Vorbestraft
  • Psychische Behinderung: Persönlichkeitsstörung, Depression, PTBS

Wenn man ihre ganzen Einschränkungen bedenkt, hat sie keine realistische Chance für eine Ausbildung. Davon abgesehen ist auch schon Arbeit in einer WfbM gescheitert. Zwecks der Schulden würde ihr potentieller Arbeitgeber informiert werden, da der Lohn gepfändet werden würde. Auch ihre Behinderung (einhergehend mit Suchtproblematik) hat schon dazu beigetragen, dass sie bei vielen Angelegenheiten schon gescheitert ist.

Es wäre gut zu wissen, wie es bei ihr weitergehen soll und von was sie leben soll?

Von einem Sachbearbeiter wurden schon Anträge abgelehnt und es wurde auf die Eltern verwiesen. Sie hat ein schlechtes Verhältnis zu ihren Eltern und bekommt keinen Unterhalt. Sie bekommt lediglich einen Schlafplatz gestellt und den Rest muss sie sich selber finanzieren. Laut einem Anwalt hat sie ja nicht einmal Anspruch auf Unterhalt. Zur Zeit lebt sie übrigens nur vom Suchen von Pfandflaschen.

Ihr wurde mal von einem Berater erzählt, dass der einzige Weg, um Anspruch auf Sozialhilfe zu bekommen, in die Obdachlosigkeit führt. Sofern sie obdachlos wird, muss sie sich obdachlos melden. Sie hätte erst dann Anspruch auf Sozialhilfe bzw. müsste sich täglich 5€ vom Amt holen und erst wenn sie eine Wohnung gefunden hätte, würde sie den Regelsatz bekommen.

Falls sie aber wirklich mal Geld vom Amt bekommen sollte, würde es schon daran scheitern, dass sie sich sowieso nicht an die Auflagen halten könnte. Das heißt sie würde vermutlich irgendwann auf 0 sanktioniert werden und würde dann wieder in die Obdachlosigkeit geraten. Oder sie findet nie eine Wohnung und bleibt auf Langzeit gesehen obdachlos.

Ihr wurde mal angedeutet, dass die Eltern auch fern ab des 25. Lebensjahres unterhaltspflichtig wären. Also solange bis die erste Ausbildung abgeschlossen ist.

In ihrer Verzweiflung bleibt ihr wohl nichts anderes übrig als einfach abzuwarten. Auch wenn ihr Weg in die Obdahclosigkeit führt. Was könnte sie tun?

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So wie Sie Ihre Freundin beschreiben, hat sie Anspruch auf Grundsicherung für Erwerbsgeminderte (SGB XII, Kap. IV). Da sind die Eltern zwar formal lebenslang unterhaltspflichtig, aber erst recht nach der kürzlichen Gesetzesänderung erst bei einem Jahreseinkommen, wenn es 100.000 € übersteigt. Und das ist sicherlich nicht der Fall. Zudem gilt hier die sog. Vermutungsregel, dass die Ämter das auch nicht prüfen, sofern es keine verdächtigen Anhaltspunkte dafür gibt. So wäre Ihre Freundin schon mal aus dem Abhängigkeits-/Machtverhältnis, welches unsere Gesetzeslage begünstigt raus. Und selbst wenn sie die 100.000 überschritten: Ihre Eltern müssten dann "nur" einen Pauschalbeitrag als Unterhalt zahlen, welche irgendwo im 50er-Bereich liegt. Das könnte Ihre Freundin auch von Regelsatz selbst bestreiten, um in diesem unwahrscheinlichen Falle auch loszukommen.

Dass Ihre Freundin auch bei Erreichen der 25 Jahre wegen fehlender Ausbildung keinen Anspruch auf AlgII hat vermag ich zu bezweifeln. Ich gehe eher davon aus, dass es eine Falschberatung aus Unkenntnis oder im eigenen Interesse der Behörde ist.

Wenn auch WfbM zu hohe Anforderungen stellt: Wäre denn wenigstens Teilzeit für sie denkbar? Weitere Möglichkeit in Bezug auf Tagesstruktur: Besuch einer Förderstätte / Tagesstätte für Menschen mit seelischer Behinderung. Dort sind die Anforderungen sehr niedrigschwellig und sie kann dort auch nicht sanktioniert werden, wenn sie krankheitsbedingt (z.B. Depression) nicht auftaucht. Dort kann man kommen und gehen, wie es der eigene Gesundheitszustand eben zulässt. Evtl. kann sie dort die Freude an Arbeit kennenlernen / erleben, weil sie dort eben zu nichts gezwungen wird.

An den Vorredner: Flaschen-Sammeln ist eben kein Indikator dafür, dass man erwerbsfähig im Sinne des SGB II ist. Denn es sind nicht die Bedingungen des 1. AM! Flaschen-Sammeln können auch zitterende (z.B. Entzugserscheinungen) oder depressive Leute, die substuporös und / oder pflegetechnisch verwahrlost herumlaufen. So wird das leider nichts mit erfolgreicher Eingliederung.

In Bezug auf ihre Wohnsituation: de facto muss man erst ganz unten gelandet sein, damit einem geholfen wird (mehr als obdachlos geht ja nicht). Aber damit ihre Freundin von ihren Eltern loskommt und aber nicht an die Falschen gerät (vermeintliche Freunde und sonstige gefährliche Fremde) wäre da ein "Umweg" übers betreute Wohnen denkbar? Das ist zwar auch ein Nährboden für Machtmissbrauch, aber dort hätte sie wenigstens das Nötigte, nämlich eine "sichere" Unterkunft. Mit den Betreuern kann sie ja Interaktion aufs Minimum reduzieren (für den Fall das sie da auch schon schlechte Erfahrungen gemacht hat).

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

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