Woran liegt's? Probleme mit Verstehen oder Konzentration? Oder eher "Aufschieberitis" (Prokrastination)?
Falls die ersten beiden (hoffentlich) nicht zutreffen, dann stellen Sie sich doch einfach den schönen Moment vor, wo Sie alles geschafft haben werden und in der Schule ihre Arbeiten präsentieren können. Und denken Sie daran, was Sie sich nach getaner Arbeit "verdient" haben. So würde ich es im zweiteren Fall handhaben.
Achso, und so eine Art Tages-/Wochenplan Dir erstellen.
Sind Sie in einem Vermieterverein? Eventuell werden sie (geplant) rausgemobbt? Gibt es Indizien dafür, dass jemand von den Nachbarn oder der Vermieter selbst Sie loswerden wollen?
Was soll es denn für ein Krach gewesen sein? Evtl. haben Sie 'ne extrem hellhörige Holzbacken-/Strohdecke, dass Ihre Nachbarn unter Ihnen ein lautes Getrampel ständig hören, obwohl Sie ganz normal laufen...?
Ansonsten fällt mir noch ein, nach Vereinen, die kostenlos beraten / vermitteln (Prävention von Obdachlosigkeit) zu fragen und wenn da nichts zu finden ist den Weg des Beratungsscheins und Prozesskostenhilfe zu gehen.
Als Ergänzung zu meinem Vorredner: es wird zwischen zwei Arten "Verschlimmerung" unterschieden:
1) ... im Sinne von Verschlechterung (der bereits geltend gemachten Erkrankungen), und
2) ... im Sinne von Ergänzung neu hinzugekommener oder damals nicht genannter Erkrankungen.
Wichtig ist auf jeden Fall die Beschreibung der Auswirkungen im Alltag (insb. beruflich, sozial, usw.)
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie eine Behinderung haben und diese dafür verantwortlich ist, dass sie nicht erwerbsfähig sind und zwar schon vor Beginn des üblichen Berufeinstiegs Ihre Behinderung hatten, könnten Sie nach Erfüllung der Wartezeit (hier:) nach 20 Jahren WfbM-Tätigkeit (oder Arbeit bei einem "Anderen Leistungsanbieter") Anspruch auf eine Erwerbsminderung haben.
Sollten Sie noch unter 25 sein, dann haben sie (innerhalb ihrer BG Familie, falls Sie noch zu Hause wohnen) und Ihre Eltern ebenfalls als bedürftig im Sinne des SGB II gelten, Anspruch auf Alg II.
In Ihrem Fall gehe ich aber mal von einer Erwerbsminderung aus. Dann wäre zu prüfen, ob Sie direkt Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, Kap. IV haben.
Da wird aber das JobCenter sich schon im eigenen Interesse und von Amts wegen prüfen lassen. Evtl., solange noch nicht abschließend geklärt ist, welchem Personenkreis Sie nun angehören (erwerbsfähig / teilerwerbsgemindert / voll erwerbsgemindert oder "einfach nur vorübergehend arbeitsunfähig im Sinne des SGB V) dann könnte es sein, dass Sie erst mal "nur" Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Kap. III bekommen. Das ist so das "Hartz IV für alle Fälle, die aktuell "nicht Fisch, nicht Fleisch sind"...
Die Regelsätze sind aber überall gleich, nur bei den Unterhaltsregelungen, den Einkommensanrechnungen und Vermögensgrenzen gibt es Unterschiede.
Sollte sich heraustellen, dass Ihre Behinderung tatsächlich dafür verantwortlich ist, dass Sie Ihren LU nicht selbst bestreiten können (Verdienst unterhalb des steuer-rechtlichen Existenzminimums), dann hätten Ihre Eltern Anspruch auf Kindergeld ohne Begrenzung.
Sollten Sie zudem auf Unterstützung im Alltag (im Sinne des SGB XI) angewiesen sein, dann könnten Sie noch Pflegegeld (im "niedrisgten" Grad - ich meine den PG 2) noch Pflegegeld beantragen, um so ihre Helfer honorieren zu können.
Aber mindestens genauso wichtig wie die Frage des Einkommens wäre für mich im nächsten ERSTEN Schritt auch die Frage, wie Sie sich ihre berufliche Situation vorstellen.
Haben Sie schon mal überlegt, in einer WfbM zu arbeiten? Hat einige graviernde Nachteile, aber wenn man es "klug" angeht auch ziemlich viele Vorteile:
- man kann dort nicht wegen Minderleistung gekündikt werden
- man auch auch bei einem sog. "Anderen Leistungsanbieter" arbeiten mit allen Vorteilen des WfbM-Status
- man kann auf einem Außenarbeitsplatz arbeiten (noch größere Auswahl an Arbeitsmöglichkeiten)
- man kann das alles miteinander kombinieren (über's Persönliche Budget)
- Sie könnten dennoch sich auf dem allg. AM z.B. über 'nen Minijob probieren und "hoch-arbeiten"
- Sollten alle genannten Beispiele noch zu hohe Anforderungen an Sie stellen, dann gibt es auch noch niedrigschwelligere Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung, aber dann fallen Sie aus dem kompletten "sozialversicherungsrechtlichen Schutz" heaus, den Sie mit WfbM-Status hätten
- ein Ehrenamt wäre auch 'ne Möglichkeit sich arbeitstechnisch zu erproben und sich persönlich sowie in Bezug auf beruflich relevante Fähigkeiten weiterzuentwickeln
... Ich könnte die Liste jetzt noch ewig fortsetzen... für's Erste mögen Sie paar Anhaltspunkte haben ;)
Es wird vllt. nicht als Behinderung bei Behörden (typisch...) anerkennt, aber im Leben kann das sicherlich zu Problemen führen, z.B.:
- Minderleistungen in Schule / abgebrochene bzw. brüchige Schulbiographie
- Minderleistungen in Ausbildung und im Berufsleben / gekündigte Ausbildung bzw. "Flicken-Teppisch-Lebenslauf", was dann wie ein Teufelskreis bei Bewerbungen / Jobsuche sich auswirkt
- Mobbing in Schule und Probleme im näheren sozialen Umfeld (z.B. wegen verringerter Auffassungsgabe, was als Absicht oder Desinteresse gewertet wird)
- Schweirigkeiten, den Alltag zu bewältigen und v.a. Behörden-Sch***, usw.
Sollten Sie über ein halbwegs "vernünftiges" Umfeld verfügen und / oder Glück mit toleranten Arbeitgebern (und / oder der seltenen Spezies "engagierte Sachbearbeiter in Behörden) haben, dann kann es natürlich auch relativ unbeschwerlich laufen.
Wie kommen Sie denn zu dieser Annahme? Ich interpretiere Ihre Frage so, dass Sie evtl. Einschränkungen anderer Art haben - denke da z.B. an Konzentrationsschwierigkeiten, "ständig abwesend" sein, "Gedanken-Auflösen", usw. , wo dann andere Leute, meinen Sie hätten 'ne geistige Behinderung... So etwas kenne ich zumindest. Man kann völlig "normal" oder hochintelligent sein und dennoch sich wie ein "Vollpfosten" geben, wenn man Einschränkungen wie die o.g. Beispiele hat und dann glauben die Leute einem nicht, wenn man denen erzählt, dass man 'nen FS und Abi hat...
Oder haben Sie "alles" vergessen und ihre komplette Schulzeit und Jugend nur noch so "traumhaft" in Erinnerung und ihre ganzen Fähigkeiten (z.B. früher 1en in bestimmten Fächern), wo Sie jetzt gar nichts mehr wissen gewschweige denn mit anfangen können? So etwas ist unheimlich und lässt dann auch gewisse Zweifel aufkommen.
Falls nicht die "Richtige" auf Sie trifft, könnten Sie schon eine Sexualassistenz über den Weg der Eingliederungshilfe beantragen. Aber ich bezweifele, dass jemand sich bei Behörden rechtfertigen möchte, warum man so etwas "braucht". Weiter kann ich als Außenstehende nicht beurteilen, ob Sie mit dem Modell der "bezahlten Sexualität" zurecht kommen.
Wenn Sie es können (Mobilität / Unterstützungsbedarf) würde ich an Ihrer Stelle auf jeden Fall immer Ausschau halten und explizit "oft" unter Leute gehen, wo die Wahrscheinlichkeit, jemanden kennen zu lernen entsprechend höher ausfällt.
Vorsichtig wäre ich aber auf diesen ganzen Plattformen, weil dort bezahlte Leute sitzen, die sich als Fake ausgeben, um die Leute im Forum "zu halten" und in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft (z.B. für empfange Nachrichten lesen) locken.
Per definitionem (§2 SGB IX) sind ...
... " (1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.
(2) Menschen sind im Sinne des Teils 3 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.
..."
Das ist der seit 2018 einheitliche Begriff der Behinderung, der durch das BTHG "harmonisiert" werden sollte. Aber in der Praxis (Behörden) gelten dennoch verschiedene Definitionen und entsprechend ungleich wird auch (zu Ungunsten) entschieden...
Meine Antwort soll nicht heißen, dass psychische Behinderung die "schlimmste" von allen ist. Das vermag ich nicht zu beurteilen - das können nur Jene, die selbst davon betroffen sind und es selbst erleben. Angekreuzt habe ich es dennoch, weil seelische Behinderung (so vermute ich es) noch ein paar zusätzliche nachteilige Merkmale haben:
- man sieht diese Behinderung nicht
- psychisch Kranke haben generell 'nen schlechteren Stand in der Gesellschaft (Ihnen wird z.B. alles mögliche negative wie Faulheit, etc. angedichtet).
- ps. Kranke werden meistens als unsymphatisch wahrgenommen, wohin gegen z.B. Menschen mit geistiger Behinderung noch den Status "freundlich, liebenswürdig, angenehm" genießen können; es gibt auch z.B. Borderliner die sich "nur ritzen, um sich wichtig zu machen und sich aus Langeweile aufregen", während die "normalen" nicht wissen, dass das SVV meistens nur ein Weg ist, sich nicht umzubringen oder mit Vergangenheit zurecht zu kommen;
- ps. Kranke werden nicht ernst genommen. Z.B. hat jemand 'ne Psychose, wo Wahnvorstellungen vorkommen, ist dann alles, was aus deren Mund kommt ein "Wahn", auch wenn sie es (negative Erlebnisse) tatsächlich erlebt haben
- seelisch Behinderte leben oft auch isoliert, weil zur Ausgrenzung noch die eigenen Probleme wie Depression, etc. dazu kommen
Aber wie gesagt, das sind nur ein paar wenige Beispiele, weshalb ich das angekreuzt habe. Selbstverständlich sind Leute mit anderen Behinderungen ebenso auch von Machtmissbrauch und gesellschaftlichen Unsinnigkeiten betroffen.
Schreiben Sie alles nieder, was Sie bereit sind aus Ihrem Privatleben zu offenbaren. Zum Beispiel könnten Sie auch statt Uhrzeiten oder umgrenzte Zeiträume einfach nur "Morgens - mittags oder nachmittags: ..." schreiben.
Bedenken Sie, dass alles, was Sie auf Arbeit preisgeben in diesen Berichten (letztendlich bei den Behörden) landet oder noch schlimmer: Ihre Aussagen verdreht werden und dann skurrile Geschichten über Sie konstruiert werden können (muss nichtsein, bekomme ich aber oft mit)...
Sie könnten z.B. die Einträge auch auf völlig banale Aktivitäten beschränken, z.B. sowas wie
- mit Haustier gespielt / gestreichelt
- Musik gehört (Genre kann man ja auch weg lassen)
- Spazieren gegangen
- Wohnung aufgeräumt / beim Aufräumen geholfen
- Nachrichten geschaut
u.s.w.
Weglassen würde ich so etwas wie:
- nach WfbM-Alternativen gesucht
- zum Thema Persönliches Budget recherchiert
- u.d.g.
Also ich habe zwar keine körperliche Behinderung, aber "Ticks" schon:
z.B. Ordnungszwang - da müssen die Fesseln und Kettenglieder am Bett (BDSM) 100% ordentlich sitzen und wenn mich jemand "falsch" fesselt, dann gibt's ne lange und anstrengende Diskussion darüber, dass ich diese "Unordnung" nicht aushalte und "echte" Folter dieser Art nicht ertragen kann.
Kommt dann mal so'n krampfanfall-ähnliches Ding oder Stupor dazwischen, ist das schon ziemlich nervig und irritierend für die meisten Spielpartner. Oder es geschieht das Gegenteil: es entpuppt sich jemand als Fetischist, der auf bewegungslose "Opfer" steht und unter anderem von nekrophilen Phantasien mit mir schwärmt (ziemlich unheimlich).
Wenn man nicht mehr sprechen kann (z.B. substupöser Zustand, also nicht weil man geknebelt wäre oder so), dann kann man auch nicht mehr miteinander kommunizieren.
Meistens kann ich mich an 75% auch gar nicht mehr erinnern, weil ich zu weit "weg war" und die Frage, wie es gefallen hat lässt sich so im "Nachgespräch" einer Session beantworten.
Sowas sollte vorher angesprochen werden, damit solche "Behinderungen", die einer körperlichen Behinderung gleich kommen, nicht das Spiel (oder bei Euch sexuelle Aktivitäten) verderben.
Aber ein Tipp an alle mit Behinderung: Passt auf, mit wem Ihr es zu tun bekommt und sichert Euch ab (auch wenn Ihr keine BDSM-Schiene fahrt).
Ich glaube es ist eine Frage, die nach ethischen Prinzipien beantwortet werden kann, statt nach wirtschaftlichen Aspekten. Meine Meinung dazu:
1) Menschen mit Behinderung bringen Vielfalt in unsere Gesellschaft
2) Nicht die Behinderung (im medizinischen Sinne), vielmehr die Barrieren und das engstirnige Denken der "Normalen" sind das eigentliche Problem
3) Ein nicht unergeblicher Teil von Menschen mit Behinderung hat (arbeitstechnisch) um einiges mehr drauf, als man ihnen zutraut!
4) Ein Mensch ist nicht mehr oder weniger wert, weil er eine oder keine Behinderung hat
5) Die "Normalen" könnten sich gerne mal 'ne dicke Scheibe von ihnen abschneiden ;) (z.B. die Motivation und Engagement auf Arbeit). In den Werkstätten wird nicht nur Basteltherapie gemacht (das ist eher in Förderstätten für nicht-werkstattfähige anzutreffen).
6) Man kann sehr viel Spaß im Alltag mit ihnen erleben - egal ob körperlich, geistig oder seelisch behindert. Da ist immer was los und vor allem lustig
...
Ich könnte die Liste noch ewig fortsetzen!
Die Zeit in der vom "Gnadentod" Gebrauch gemacht worden ist und andere entscheiden, wer das Recht hat zu leben und welche Personengruppen als (lebens-)wert gelten möchte ich nicht wiederholt wissen.
So etwas fängt "klein" an mit naivem und "gut" gemeinten Absichten und könnte sich dann wieder ins Unermessliche ausarten. Mögen wir aus der Geschichte lernen und zumindest alles kritisch hinterfragen ;)
- es gibt kein Gesetz, welches eine Nebentätigkeit für WfbM'ler verbietet
- wenige (die in der Lage zu sind und tolerante AG finden, machen das auch)
- gäbe es ein entsprechendes Verbot, wäre die Diskriminierung gegenüber Behinderten zu auffääig
- eine leichte Nebentätigkeit oder ein Arbeitsplatz der an das Behinderungsbild speziell angepasst und / oder extra eingerichtet wird, kann auch nicht auf Erwerbsfähigkeit hindeuten
Es gibt einige für den Personenkreis "seelisch Behinderte".
Ob die Rahmenbedingungen auf diese Form der Behinderung tatsächlich angepasst sind, ist wieder eine andere Frage.
https://www.rehadat-wfbm.de/de/suche/index.html?connectdb=werkstatt_result&infobox=%2Finfobox1.html&serviceCounter=1&wsdb=WFB&detailCounter=0&personenkreis=%22PSYCHISCH%20ERKRANKTE%20MENSCHEN%22
Sie können dort auch bei Detailsuche den Personenkreis eingrenzen (was ich hier schon gemacht habe). Es kann aber sein, dass da nicht nur die WfbMs für "nur" seelisch Behinderte aufgeführt sind, sondern auch, die für mehrere Zielgruppen / Behinderungsarten offenstehen.
1) Ein Grund ist sicherlich, dass das Arbeitsentgelt von den Beschäftigten "allein" erwirtschaftet werden muss. Und nun stellen wir uns mal ne WfbM vor mit geistig, körperlichen und / oder seelischen Behinderungen. Ein Großteil benötigt mehr Anleitng als er überhaupt erarbeitet. Dann gibts noch die "Leistungsträger", die relativ fit sind und alles mögliche noch da zwischen.
2) Mich würde es nicht wundern, wenn die Auftragsfirmen versuchen, die Preise ordentlich zu drücken, wie es ja auch in der "normalen" Wirtschaft der Fall ist. Wenn (aus deren Sicht) dann auch noch "Behindis und Klapskallis" am Werk sind, sinkt die Moral noch weiter.
3) Ohne mich "zu weit aus dem Fenster lehnen" zu wollen. Ich vermute, dass die meisten WfbMs Ihre Zahlen (das sog. Arbeitsergebnis) "arm rechnen", und mehr oder weniger in andere Kanäle fließt.
(Aus einem Bericht der Bundesregierung geht hervor, dass nicht mal renommierte betriebswirtschaftliche Gutachter das intransparente Finanzierungssystem und "Berechnungen" der WfbMs durchblicken.)
So wie Sie Ihre Freundin beschreiben, hat sie Anspruch auf Grundsicherung für Erwerbsgeminderte (SGB XII, Kap. IV). Da sind die Eltern zwar formal lebenslang unterhaltspflichtig, aber erst recht nach der kürzlichen Gesetzesänderung erst bei einem Jahreseinkommen, wenn es 100.000 € übersteigt. Und das ist sicherlich nicht der Fall. Zudem gilt hier die sog. Vermutungsregel, dass die Ämter das auch nicht prüfen, sofern es keine verdächtigen Anhaltspunkte dafür gibt. So wäre Ihre Freundin schon mal aus dem Abhängigkeits-/Machtverhältnis, welches unsere Gesetzeslage begünstigt raus. Und selbst wenn sie die 100.000 überschritten: Ihre Eltern müssten dann "nur" einen Pauschalbeitrag als Unterhalt zahlen, welche irgendwo im 50er-Bereich liegt. Das könnte Ihre Freundin auch von Regelsatz selbst bestreiten, um in diesem unwahrscheinlichen Falle auch loszukommen.
Dass Ihre Freundin auch bei Erreichen der 25 Jahre wegen fehlender Ausbildung keinen Anspruch auf AlgII hat vermag ich zu bezweifeln. Ich gehe eher davon aus, dass es eine Falschberatung aus Unkenntnis oder im eigenen Interesse der Behörde ist.
Wenn auch WfbM zu hohe Anforderungen stellt: Wäre denn wenigstens Teilzeit für sie denkbar? Weitere Möglichkeit in Bezug auf Tagesstruktur: Besuch einer Förderstätte / Tagesstätte für Menschen mit seelischer Behinderung. Dort sind die Anforderungen sehr niedrigschwellig und sie kann dort auch nicht sanktioniert werden, wenn sie krankheitsbedingt (z.B. Depression) nicht auftaucht. Dort kann man kommen und gehen, wie es der eigene Gesundheitszustand eben zulässt. Evtl. kann sie dort die Freude an Arbeit kennenlernen / erleben, weil sie dort eben zu nichts gezwungen wird.
An den Vorredner: Flaschen-Sammeln ist eben kein Indikator dafür, dass man erwerbsfähig im Sinne des SGB II ist. Denn es sind nicht die Bedingungen des 1. AM! Flaschen-Sammeln können auch zitterende (z.B. Entzugserscheinungen) oder depressive Leute, die substuporös und / oder pflegetechnisch verwahrlost herumlaufen. So wird das leider nichts mit erfolgreicher Eingliederung.
In Bezug auf ihre Wohnsituation: de facto muss man erst ganz unten gelandet sein, damit einem geholfen wird (mehr als obdachlos geht ja nicht). Aber damit ihre Freundin von ihren Eltern loskommt und aber nicht an die Falschen gerät (vermeintliche Freunde und sonstige gefährliche Fremde) wäre da ein "Umweg" übers betreute Wohnen denkbar? Das ist zwar auch ein Nährboden für Machtmissbrauch, aber dort hätte sie wenigstens das Nötigte, nämlich eine "sichere" Unterkunft. Mit den Betreuern kann sie ja Interaktion aufs Minimum reduzieren (für den Fall das sie da auch schon schlechte Erfahrungen gemacht hat).
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
Das Arbeitsentgelt für WfbM'ler setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
1) das Arbeitsförderungsgeld (seit 2017: 52,00 €)
2) der Grundbetrag (seit 2020: 89,00 €)
3) der Steigerungsbetrag (reicht von symbolischen 1,00 € bis hin zu "größeren" Beträgen, die einem Taschengeldniveau gleichen)
4) ggf. gibt es in manchen WfbMs noch Zulagen, Zuschläge oder sonstige Entgeltbestandteile.
Die 299-Grenze stammt weder aus dem Steuerrecht noch hat diese was mit der Höhe des GdBs zu tun.
Folgende Nachteile können sich ergeben:
Nachteil 1:
Der Grundbetrag wird ab 299,00 € abgeschmolzen. D.h. bei jedem Euro mehr aus Grundbetrag und / oder dem Steigerungsbetrag wird entsprechend jeder Euro vom AFÖG hintenrum wieder abgezogen, sodass sich faktisch keine Lohnerhöhung ergibt. (vgl. Abbildung).
Im Zusammenspiel mit Nachteil 2 wird es dann besonders "nett".
Nachteil 2:
Das AFÖG ist - im Gegensatz zu den anderen Komponenten - der einzige Betrag, der nicht auf Sozialleistungen (die meisten müssen von Grundsicherung leben) angerechnet werden darf. Je geringer das AFÖG, desto weniger dürfen WfbM'ler von ihrem "üppigen" Verdienst behalten, obwohl sie mehr verdienen (bei Überschreitung der 299-Grenze).
Aktuell, also für 2020 (und gehen wir davon aus, dass die meisten WfbMs, den Grundbetrag nicht freiweillig anpassen, sondern nur die gesetzlich vorgeschriebene 4-schrittige Erhöhung bis 2023) dürfen WfbM'ler nur einen Grundbetrag maximal bis 158,00 € erhalten, damit diese 299 nicht überschritten werden (vgl. Abb. 2 Version 1).
Anderenfalls passiert das, was Ihr der Abb. 2 in Version 2 entnehmen könnt.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht, also aus Sicht der WfbMs, aber auch der Beschäftigten, bedeutet diese Abschmelzung auch ein höherer Druck, mehr erwirtschaften zu müssen, um dieses "verschenkte" Geld wieder reinzubekommen.
Bei den genannten 2000 € Brutto handelt es sich wohl um das sv-pflichtige Brutto.
So gibt es bei WfbM'lern
1) das stuerpflichtige Brutto (= das tatsächliche Gehalt), das bundesdurchschnittlich 180 € beträgt. Und das ist der demotivierend geringe Verdienst, worüber Vollzeit-Beschäftigte in einer WfbM aufregen.
2) das sv-pflichtige Brutto (fiktive Werte); für Krankenkasse werden 20% der Bezugsgröße zugrunde gelegt (2020: 637,00 €) und nun kommen wir zu den "2000 €": das renten-relevante Brutto (80% der Bezugsgröße; in 2020: 2.548,00 €).
Diese relativ hohen Beiträge für die Rente sind dazu gedacht, den WfbM'lern einen Ausgleich für die spätere Rente zu zahlen, die wegen Behinderung keine Möglichkeit haben, sich selbst 'ne Rente aufzubauen und damit wird politisch auch der Taschengeld-Lohn gerechtfertigt.