Grundsicherung in Deutschland lebt aber im Ausland?

3 Antworten

Grundsicherung für im Ausland lebende Deutsche

Seit dem 1. Januar 2005 gilt folgender Grundsatz: Sozialhilfe wird nur noch an in Deutschland lebende Bedürftige gezahlt. Dies ergibt sich aus dem Umkehrschluss des § 24 Abs. 1 Satz 1 SGB XII, wonach Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, keine Leistungen erhalten.

Katrin12136  02.12.2023, 08:22

Ändert ja nichts daran, dass wenn der Haupwohnsitz in Deutschland gemeldet ist.
Das Geld wird auf ein inländisches Konto überwiesen, welches man regelmäßig abgreift. Brauchst die nichts zu lernen, die kennen alle Tricks!

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CasinoGambler  02.12.2023, 09:18
@Katrin12136

Demzufolge könnten sich ja dann 1 Milliarde Chinesen und 1 Milliarde Inder einen "festen" Wohnsitz hier in Deutschland anmelden und derart Leistungen beantragen und dennoch in ihrem Land leben.

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In Deutschland gibt es Regelungen zur Aufenthaltsdauer für Bezieher von Grundsicherung. Wenn das Ehepaar den Großteil des Jahres im Ausland verbringt und nur für kurze Zeiträume in der gemieteten Wohnung in Deutschland ist, könnte das zu Fragen bezüglich ihres Aufenthalts führen. Die genauen Bestimmungen können komplex sein und von verschiedenen Faktoren abhängen. Es könnte hilfreich sein, sich an eine soziale Beratungsstelle oder einen Anwalt zu wenden, um eine genaue Einschätzung der Situation zu erhalten.

Ist nicht erlaubt ist aber eigentlich auch egal, weil so lange der Bundeskanzler sich nicht an seine Rolle im CumEx Skandal erinnern kann kommt es auf die paar Euro auch nicht mehr an