Wasserschaden, Tocknungsfirma kann Ersatzfliesen nicht besorgen

Hallo, erstmal vorab die ganze Geschichte, anschließend die Frage.

Der Wasseranschluss der Spülmaschine war undicht und das Wasser tropfte lange Zeit am Schlauch entlang direkt unter den Estrich. Bemerkt wurde der Schaden in der Küche, als die Wohnzimmerwand hinter dem Schrank nass und schimmelig war. Küche und Flur waren vertäfelt, bzw. die Einbauküche stand an der Wand, deshalb haben wir den Schaden erst bemerkt, als die Nässe das Wohnzimmer erreicht hatte.

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt zum Glück die Kosten.

Wir renovieren Küche, Flur und Wohnzimmer selber, lediglich die Trocknung der Dämmung unter dem Estrich wurde an eine Firma vergeben.

Unser Haus ist nicht unterkellert und im Erdgeschoss komplett mit einer Fliesensorte gefliest. Die Trocknungsfirma hat es nicht, wie versprochen, geschafft, die Fliesen für die Trocknung heil rauszuholen. Leider haben wir es nun auch schriftlich, dass sie keine Ersatzfliesen beschaffen können und wir uns an die Versicherung wenden sollen.

Es fehlen jetzt 3 Fliesen im Wohnzimmer, 3 im Flur, 2 in der Küche und eine im Wirtschaftsraum. Unser Schadensregulierer ist noch bis Montag im Urlaub. Aber uns stellen sich jetzt mehrere Fragen:

Wer übernimmt die Kosten für die Fliesen? Trocknungsfirma oder Versicherung? Werden uns nur die 9 Fliesen bezahlt und wir können sehen wo wir Ersatz herbekommen? Oder übernimmt der eine oder der Andere die Verlegung des kompletten Fußbodens?

Fragen über Fragen und ich dachte unsere Baustelle sei bald fertig :(

Fliesen, Fussboden, Gebäudeversicherung, Wasserschaden
Bohren in Fliesen untersagt - Spiegelmontage?

Hallöchen,

wir ziehen demnächst in eine neue Wohnung. Die Vermieterin hat im Mietvertrag in einem Absatz "Sondervereinbarungen" ein paar lustige Forderungen notiert, die zur Hälfte nicht rechtens sind; u.A.:

4. Das Badezimmer wurde mit hochwertigen anthrazit-farbenen Fliesen ausgestattet, es dürfen keine Dübellöcher in die Fliesen oder Fliesenfugen gebohrt werden. Nur für die Lampe über dem Spiegel darf in die Plattenfuge gebohrt werden. Ansonsten dürfen nur Power-Strips verwendet werden.

Nun bin ich nicht auf Krawall gebürstet, und auch wenn ich im Bad anbohren und anbringen darf, was ich möchte - natürlich primär in die Fugen, nur im Notfall in die Fliesen - würde ich zuerst versuchen, dem Wunsch der Vermieterin zu entsprechen.

Ich habe mich ein wenig belesen und dachte auch, wir hängen unseren Spiegel mit solchen Spiegel-Klebepads an die Fliesen - was mich nun etwas stutzig macht ist, dass natürlich die Meinung in Richtung "bohr lieber zwei Löcher, Kleben hält nur selten" geht.

Da es nun vermutlich auch nicht im Sinne der Vermieterin sein kann, wenn wir einen Spiegel an die Fliesen kleben und sich dadurch ggf. die Fliesen senken, oder - wenn der Spiegel NICHT geklebt hält - beim Runterfallen Badeinrichtungen (Waschbecken o.ä.) beschädigt, bin ich nun etwas ratlos.

Die Auflage im Vertrag spricht von PowerStrips - wenn ich anderen Kleber verwenden würde, würde ich ja auch schon gegen den Vertrag verstoßen, insbesondere wenn etwas beschädigt werden würde, sollte der Kleber nicht halten (der, wie ich weiß, sowieso nicht rechtens ist).

Nun denke ich mir, um nicht gleich von Anfang an der Vermieterin ans Bein zu pinkeln und als friedliebender Mensch, nutze ich den Passus mit den Lampen-Bohrungen: Für die Lampe darf ich in die Fliesenfuge bohren - nun spräche doch nichts dagegen, an diese zwei Dübel (die vermeindlich für eine Lampe gebohrt wurden) z.B. ein Holzbrett zu befestigen, was als Spiegel-, Lampen- und Badutensilienhalter dienen würde?

Wie gesagt, ich weiß das die Ansprüche seitens der Vermieterin keiner Rechtsgrundlage unterliegen, möchte jedoch um "die Frieden zu wahren", ihren Wünschen nach Möglichkeit entsprechen.

Was haltet ihr davon?

Bad, Fliesen, Recht, bohren, Spiegel
Bohrlöcher mit Dübel in Bad, Auszug

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Vor ca. einem Jahr bin ich mit einer Freundin in eine Wohnung eingezogen. Ich war leider nicht bei der Übergabe dabei, stattdessen meine Freundin. Die besagte Freundin ist schon vor einigen Monaten aus dem gemeinsamen Mietvertrag durch mich entlassen worden. Ich habe dafür nun eine neue Mitbewohnerin. Nun werde aber auch ich ausziehen und meine jetztige Mitbewohnerin möchte die Wohnung allein übernehmen. Als wir das Übergabeprotokoll dann mal durchgeschaut haben, ist uns aufgefallen, dass bei der damaligen Übergabe (wo noch die erste Mitbewohnerin dabei war) nicht die 4 Bohrlöcher an insgesamt 3 Fliesen mit Dübel im Protokoll vermerkt wurden. Als wir mit dem Hauswart telefoniert haben, meinte dieser dass diese Löcher bei einem vollständigen Auszug von uns wieder repaiert werden müssen.

Ich bin nun ratlos was ich machen soll, die 4 Löcher stammen noch vom Vormieter, ausirgendeinem Grund wurde dies aber weder in meinem Übergabeprotokoll noch in dem Protokoll der Vormieter vermerkt.

Ich habe dann im Internet gelesen das eine gewisse Anzahl an Bohrlöchern in Fliesen durch den Mieter nicht beglichen werden müssen, weil das nun mal die normale Abnutzung wäre. (Wurden die Löcher vllt auch deswegen nicht vermerkt im Protokoll? und nun versucht man mir die Kosten aufzuschwatzen?)

Kann ich mich hiermit von den nun anstehenden Kosten retten?

Schonmal danke für die Antworten!!

Fliesen, Mietrecht, Auszug, Ohrloch
Rohrbruch unter der Badewanne , Versicherungsschaden Fliesen ersetzen? - wer hat Erfahrungen

ich habe einen Rohrbruch unter einer alten Gußbadewanne, die eingefliest war - jetzt mussten wir diese abmontieren,- um an den Rohrbruch zu kommen , haben wir alles selbst gemacht , - , der Wand sanierer ( Trochnungsfirma) stellte fest 5-6qm Fiesen müssen durch Feuchtigkeit abgeschlagen werden da sie sich schon gelöst hatten ... Frage wie es aussieht bekommen wir nur einen Teil der Fliesen von der Versicherung ersetzt v - da das Bad aber voll gefliest ist 4 Wände von B oden bis Decke - also alle 4 Seiten müssen wir alternativ nun Fliesen kaufen und sie irgendwie kombinieren auf die 6 qm - was auch doof ist .... wer möchte denn eine Wand eine Sorte Fliesen haben und die andere Seite die ursprüngliche Fliese, ( sie ist ca 20 jahre alt von Design ) und die Badewanne - sie war einbetoniert und bein Leck suchen haben wir die Beine abgebrochen- sie musste heraus .... nun frage ich mich - was steht mir denn eigentlich zu ? Bis jetzt war nur ein Versicherungsagent da , der sagte eben alle Fiesen werden nicht ersetzt - mir wäre es lieber wenn ein Gutachter alles betrachten würde - über die Badewanne wurde gar nicht geredet . nun war erst mal der Klempner da und hat alles dicht gemacht - nun kommt die Trocknungsfirma - dazu sollten wir erst mal selbst nun die lockeren Fliesen und den feuchten Putz abgeschlagen - werden wir da auch entschädigt ? für unser Arbeitszeit ? - dann muss neu gefliest werden und die Wanne eingebaut .... es ist so nervig .....und fühle mich alleine gelassen

ich werde mal 3 Angebote von Fliesenlegern dazu einholen - aber ich muss ja wissen was sie machen sollen - die 6 qm oder mehr .... oder soll ich über den Versicherungsagenten hinweg die Versicherung selbst anrufen ???? was steht mir denn zu , Hat schon jemand dazu Erfahrungen mit solch einer Situation ? wir haben eine ganz normal Wasserbruch Versicherung Herzlichen dank !

Badezimmer, Badewanne, Versicherung, Fliesen, Rohrbruch, Wasserschaden
Wie lange dauert es, um ein Badezimmer neu mit Fliesen auszulegen?
Hallo zusammen - wir sind gerade beim Renovieren der Wohnung. Da ich einen Profi-Fliesenleger angeheuert habe, frage ich mich nun, wie lange es wohl dauert, ein Badezimmer zu fliesen. Der Boden ist ca. 4x3m (12m2) - wobei nicht alles gefliest wird (steht ja noch eine Wanne und eine Duschtasse drin). Also sagen wir die befliesbare Fläche (Boden) im Bad ist ca. 8m2. Die selbe Fläche habe ich mit den selben Fliesen im Eingangsbereich der Wohnung. Es wird gerade gefliest, mit üblichen Kreuzfugen - sprich die Platten werden NICHT versetzt verlegt. Eine relativ einfache Übung also. Der Boden wurde bereits angeglichen, war also verlegbereit. Nun hat der gute Plattenleger für diese 2 winzigen Flächen bereit über 2.5 Tage gebraucht. Weil er nicht vorwärts gemacht hat und scheinbar lieber die Sonne auf dem Balkon genossen hat, sind wir jetzt quasi eine Woche "Obdachlos" - sprich müssen in ein Hotel oder irgendwo sonst unterkommen. 

Nun meine Frage: ist mein Zweifel an der Arbeitsmoral & -Geschwindigkeit des Verlegers berechtigt? In der Zeit wo ich auf der Baustelle war, hat er innerhalb ca 15min schon die Hälfte des Badzimmers nämlich gefliest (also der Boden). Deshalb meine Zweifel, wieso er dann für noch 1.5x die selbe Fläche dann gleich 2.5 Tage gebraucht hat? Weil wenn dem so ist wird sein Handeln definitiv Konsequenzen haben - aber ich kann ja nicht ohne Eckdaten von Dritten antanzen und reklamieren... :)

Merci für eure Inputs!

bauen, Fliesen, Baupfusch, Zeit

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