Wasserschaden durch defektes Rohr in der Wand - Schimmel - modriger Geruch - Wer hilft?

Hallo zusammen,

Und zwar kam ich letzten Mittwoch früh (17.06.) von der Arbeit nach Hause und bemerkte einen großen Wasserfleck mit "pelzigen" Stellen an der Wand im Flur (Rigips). Ohne jegliche Wasserspuren in der gesamten Wohnung. Der Wasserfleck ist auch in der Nähe vom Stromkasten und der bei der Telefondose unmittelbar.

Habe direkt meinen Vermieter angerufen und informiert. Die frühere Hausverwaltung auch. Und den Hausmeister ebenfalls, der sich das wenig später auch ansah. Scheinbar ist ein Rohr innerhalb der Wand undicht. Die Wand ist zwischen Badezimmer und Flur.

Mittlerweile verfärbt sich die Wand dunkler. Teilweise schwarz und es sieht so aus, als löse sich auch langsam die Rauhfaser. Außerdem riecht es bereits modrig. So, bislang hab ich vom Vermieter dazu nix mehr gehört, obwohl ich denen das auch mit dem Schimmel mitteilte.

Als ich den Vermieter heute nochmal anrief sagte der: ich dachte sie wollen den Hausmeister nochmal drauf sehen lassen und sich dann melden.

Dabei hab ich das nie behauptet. Außerdem hat er das alles bereits gesehen.

Der Schaden wird schlimmer. Und eine Lösung liegt noch nicht vor. Der Vermieter wollte sich an den Hausmeister wenden und dann wieder bei mir anrufen. Tat er nicht.

Da ich noch nie Wasserschäden und/ oder Schimmel in der Wohnung hatte, frage ich mich:

1. Ist das ein Notfall? 2. Wie viel Zeit muss ich den Vermietern geben, um zu reagieren? 3. Kann ich selbst eine Firma für die Reparatur und weitere Maßnahmen rufen und dann die Kosten mit der Miete verrechnen?

Danke für Hinweise

Schimmel, Versicherung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Handwerker, Rigips, Rohrbruch, Wasserschaden

Heilpraktiker fordert Ausfallhonorar

Hallo alle zusammen,

also ich bin gerade etwas schockiert.

Aus persönlichen Gründen vereinbarte ich am 07.01.2013 telefonisch um 16:37 Uhr einen Termin bei einem Heilpraktiker/ Coach (private Praxis) für den nächsten Tag (sein Vorschlag) um genau 15:00 Uhr (also keine 24h später). Er schickte mir an meine E-Mail-Adresse noch eine Bestätigungsmail, auf die ich zwar auch reagieren sollte, es aber nicht tat. Es kam mir etwas dazwischen und ich schickte ihm gegen Mitternacht (also schon am Tag des Termins in der Früh) eine E-Mail, in der ich das Anliegen erklärte.

Und gegen 16:20 Uhr kam dann folgende Mail von ihm:

"Sehr geehrte Frau ***,

leider haben Sie den zwischen uns fest vereinbarten Termin nicht wahrgenommen. Ich hatte Ihnen auf Ihren Wunsch hin zeitnah einne Termin eingeräumt. Terminabsagen, die weniger als 24 Stunden im voraus abgesagtr werden, kann ich nicht akzeptieren, da ich den Termin in der Regel nicht neu vergeben kann. Ich habe Sie in unserem Telefonat am 07.01., 16.37 Uhr, darüber informiert, dass ich eine Privatpraxis leite, darüber zeigten Sie sich in Kenntnis und sagten, dass Sie die Kosten der Behandlung privat übernehmen würden. Ihre Zusage des Termins in unserem Telefonat kommt einer vertraglichen Abmachung gleich. Als Anlage sende ich Ihnen daher die Rechnung für das Ausfallhonorar.

Solten Sie meiner Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, sehe ich mich gezwungen, ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug zu beauftragen. Ich weise darauf hin, dass dadurch weitere Kosten auf Sie zukommen.

Freundliche Grüße"

Um einen Termin am nächsten Tag habe ich nie gebeten. Muss ich das Ausfallhonorar zahlen?? Oder kann ich das ignorieren? Hat jemand Ähnliches erlebt??

Besten Dank

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Heilpraktiker, Ausfallhonorar
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