Wasserschaden durch defektes Rohr in der Wand - Schimmel - modriger Geruch - Wer hilft?

6 Antworten

Keine Reparatur selbst veranlassen! 

Wer die Musik bestellt muss erst mal selbst bezahlen.

Der Vermieter wird dir die Kosten aufhalsen. Du hast dann die Beweispflicht, dass das ein Notfall war und kannst dann versuchen das Geld (per Gericht) zurück zu bekommen.

Gib dem Hausmeister schriftlich, in Gegenwart eines Zeugen der den Schrieb auch gelesen hat, eine Mitteilung über den Schaden und verlange die sofortige Reparatur. Alles schriftlich!

Du gehst am besten zur Verbraucherberatung. Die geben dir für kleines Geld sehr gute Informationen. MfG

... also der Hausmeister kümmert sich. Dann prüfe bitte zwingend die nächste BK-Abrechnung, ob solche Kostenanteile erkennbar herausgerechnet wurden, denn die hat ja ein >Mieter nicht zu bezahlen. ... und was die feuchte Stelle angeht, isr dies eine Sache der VGV, die sich ja jeder Vermieter, ET oder eben die WEG genau aus diesen Gründen leistet. Setze also Deinen Vermieter auf den Topf, wenn er bzw. sein Team nicht spurt. Viel Glück.

Auf jedenfall so schnell wie möglich, weil dir keiner gesagt hat was die Ursache ist. Und dann leider viel Dreck denn da muß alles neu gemacht werden ! Lass es prüfen ob deine Hausratversicherung was übernimmt bzw die vom Vermieter !

DerHans  22.06.2015, 18:01

Die Hausratversicherung steht nur für das lose Inventar des Mieters. Hier ist die Gebäudeversicherung gefragt. Und die Reinigungskosten werden ebenfalls getragen. Man muss nur einen eigenen Stundenzettel schreiben.

gernegeben2014  22.06.2015, 18:43

Ist egal wer was bezahlt , Hauptsache es gibt was und man bleibt als Mieter nicht auf dem Dreck den man hat sitzen !

Unverzüglich den Vermieter/Verwalter informieren. Wenn der Hausmeister Verfügungsgewalt hat, - also Entscheidungsgewalt, ob ein Handwerker kommt, - den sofort informieren. Ist der nicht erreichbar, den Nachbarn als Zeugen rufen und einen Klempner selbst rufen, der entscheidet, ob irgendwo das Wasser abgestellt werden kann. Möglichst in der Woche, nicht am Wochenende (doppelt so teuer!) Nicht mit der Miete verrechnen, sondern die Rechnung an den Vermieter oder Eigentümer weiterreichen.

Bei Leitungswasserschäden zahlt die übliche Hausversicherung, die jeder Eigentümer haben sollte. Bei Schäden im Ablauf wird auf die Eigentümer umgelegt. Bei einem feststellbaren Verursacher zahlt der.

ist ein größerer Fall , die Stelle muss erstmal gefunden werden ist oft ein verputztes Wasserohr / Heizungsrohr   , die stelle / Wand muss aufgestemmt werden und erneuert werden . Ist ggf. ein fall für die versicherung. Da muss ein Handwerker ran. Der Vermieter sollte so schnell wie möglich schon im eigenen intresse da rangehen.