Muss ich als Mieter nach Auszug noch Rechnungen bezahlen?
Ich habe meine Wohnung zum 31.05.2015 fristgerecht gekündigt. Ausgezogen bin ich bereits im Februar 2015. Jetzt habe ich nach 1 1/2 Jahren die Nebenkostenabrechnung für die 5 Monate in 2015 erhalten. Darin fordert meine Vermieterin von mir Kosten für einen neuen Waschmaschinenhahn. Ich habe keinen in Auftrag gegeben, da er zu meiner Zeit einwandfrei funktionierte und wurde auch bei der Wohnungsabnahme nicht moniert. Die Rechnung ist mit 8.6.15 datiert. Der Schornsteinfeger war am 23.12.15 da, auch hier habe ich die Rechnung bekommen. Ferner Wartung der Gastherme vom 06.11.15 auch die soll ich anteilsmäßig bezahlen. Die Gastherme wird einmal jährlich gewartet, also habe ich diese schon im November 2014 für 1 Jahr bezahlt - oder? Kann mich jemand aufklären, ob das rechtens ist? Danke im Voraus.