Ich brauche Pro und Contra Argumente.
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Jeden Tag kommt einen neue Forderung in Sachen Bürgergeld. Man könnte meinen, Unionspolitiker träumen nachts davon. Wie sieht denn die Faktenlage nun wirklich aus?
Das Bundesverfassungsgericht hat ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip entwickelt. Das Bürgergeld ist im Grunde genommen das selbe wie Hartz 4 bzw. Arbeitslosengeld 2 und basiert auf Grundlage de SGB II mit einigen geänderten Normen. Das Existenzminimum für Menschen, die Bürgergeld beziehen, wird nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts jährlich in einem gesetzlich festgelegten Verfahren errechnet. Die Regelsätze werden ständig erhöht (jährlich) (1). 2024 wurden die Regelsätze etwas mehr erhöht wegen steigender Lebenshaltungskosten und Energiepreise, was ja auch richtig ist (2).
Die Sanktionen bei Verweigerung einer zumutbaren Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder ein gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern oder wenn sie eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antreten, abbrechen oder Anlass für den Abbruch gegeben haben betrugen beim Hartz 4 2019 30% Leistungsminderung und sind nicht verfassungswidrig (3). Leistungskürzungen von 30% werden mit dem Bürgergeld pauschal für 3 Monate belegt statt 10 Prozent (4)! Das ist auch härter als bei Hartz 4.
Die geforderte im Fall der ersten wiederholten Verletzung einer Mitwirkungspflicht nach § 31a Abs. 1 Satz 2 SGB II vorgegebene Minderung der Leistungen des maßgebenden Regelbedarfs in einer Höhe von 60 % ist hingegen verfassungswidrig (4).
Dann kommen die Kollegen der CDU/CSU und wollen es in der Form abschaffen:
Merz kündigt „Agenda 2030“ an und will Bürgergeld abschaffen