Wohngemeinschaft – die neusten Beiträge

Soll ich der WG zusagen?

Hey Leute,

ich bin grad auf WG-Suche und fange im Oktober an zu studieren. Die stadt ist nicht so weit weg nur ca 1 Stunde mit allem drum und dran.

Ich hab mir schon ein paar WGs angeschaut, teilweise eine absage bekommen, teilweise steht es noch offen.

Jetzt hat mir eine WG vor paar Tagen zugesagt, aber ich bin mir nicht sicher, ob mir die Leute da auch imponieren. Die Wohnung ist okay, die Lage auch, genauso wie der Preis. Mir geht es aber v.A auch um die Menschen und was die sich von einer WG erhoffen. Einer von denen ist ganz nett, der andere hat auch ähnliche interessen und ich würde mich bestimmt mit dem gut verstehen. Das Mädchen in der WG ist geht so, also man würde klar kommen aber wahrscheinlich würde es sich nicht zu einer Freundschaft entwickeln.

Mir ist aber auch wichtig, dass man in einer WG nicht nur gut miteinander klar kommt, sondern auch freundschaftlich was miteinander gerne unternimmt, kocht, feiern geht etc. also keine Zweck-WG, nicht jeder nur für sich lebt. Es soll auch von deren seite Interesse bestehen, zu einer coolen Gemeinschaft zu werden.

Aber ich denke, dass es bei denen weniger eine Gemeinschaft ist, mehr, dass jeder sein Leben lebt. Dazu kommt, dass die beiden Männer schon 30 sind, also demnach auch nicht mehr so Lust auf feiern und Studentenleben haben werden, wie ich jetzt und viel am arbeiten/ weg sind. Aber die sind halt beide cool vom Charakter und ab und zu würden sie sicher was unternehmen.

Ich muss mich bis morgen entscheiden. Alternativ, kann ich mir nicht sicher sein, ob ich noch eine bessere WG finden werde jetzt bevor es anfängt. Deswegen, was würdet ihr an meiner Stelle machen?

Studium, Wohnung, Freundschaft, Freunde, Ausbildung, Bewohner, Liebe und Beziehung, WG, Wohngemeinschaft, mitbewohner, neue Leute

Komme nicht aus WG-Zimmer raus - Hilfe?

Ich suche nun seit Oktober letzten Jahres einen Nachmieter für mein WG-Zimmer, da die Antwort auf meine Kündigung folgendes war:

"Ihre Kündigung können wir leider nicht anerkennen! Wir haben keine Zimmervermietung sondern vermieten ganze Wohnungen. Es gibt für Sie nur folgende Möglichkeiten:

 

1.     Die ganze WG kündigt und gibt die Wohnung zum 31.01.2021 zurück: (reguläre Kündigungsfrist)

2.     Die anderen WG Mitglieder entlassen Sie aus dem Mietvertrag und übernehmen Ihren Mietanteil ( Mietaustrittserklärung s. Anlage)

3.     Sie stellen einen solventen Nachmieter, mit dem ihre WG einverstanden ist, dieser übersendet seine Unterlagen: Personalausweis Vorder-u. Rückseite, Mieterselbstauskunft, Einkommensnachweise Vorvermieterbescheinigung und die von allen unterschriebene Mieteintrittserklärung ( entsprechende Formulare s. Anhang)"

Nun wird sogar eine Mietnachzahlung (1.600€!) verlangt, an der wir erkennen können, dass eine Mieterhöhung ohne unser Wissen stattgefunden hat und ein Mitbewohner nie die normale Miete richtig gezahlt hat. (Ich habe jeden Monat immer gezahlt, habe sogar Beweise.)

Desweiteren habe ich meinen Job verloren und kriege von der Agentur für Arbeit nur 420€. Hartz IV wollten die nicht dazugeben, warum auch immer. Ich muss die ganze Zeit Möbel und andere Sachen verkaufen und auf einer Matraze schlafen, weil ich die Miete sonst nicht mehr zahlen kann.

Meint ihr, ich sollte damit mal zum Anwalt? Wir stehen leider alle als Hauptmieter drin. Es gab bisher insgesamt (alle Monate ab Oktober 2020) um die 30 Interessenten, die entweder nicht mehr geantwortet haben, vom Jobcenter kamen und keine Bürgschaft hatten (was der Vermieter bei solchen Interessenten verlangt) oder vom Vermieter abgelehnt worden sind.

So langsam wirds immer wenigermit Interessenten und ich weiß nicht was ich machen soll.. Wenn jetzt ne Mieterhöhung folgt weiß ich auch nicht mehr weiter. Und wie wir alles nachzahlen sollen steht auch in Frage.

Recht, WG, Wohngemeinschaft, Mietrecht Kündigung

Ersatzmieter für Untermietvertrag?

Hallo ihr Lieben,

ich hätte eine Frage bzgl. des Untermietvertrages, den ich mit meinem Mitbewohner abgeschlossen habe. Der Untermietvertrag ist an das Ende des Hauptmietvertrages gebunden, für den Untermieter besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten, Kündigung muss schriftlich und nach gesetzlichen Vorschriften erfolgen, und es ist eine Ersatzuntermieter-Klausel vorhanden.

Heute hat mein U mir mündlich mitgeteilt, dass er ab dem 1.5. einen Job im Ausland hat und entsprechend in drei Wochen auszieht.
Er würde sich aber, wegen einer Nachmieter/innen-Suche entgegenkommend zeigen, und notfalls auch noch für den halben Mai die Miete zahlen. Jetzt meine erste Frage: Da die Kündigung auf jeden Fall schriftlich erfolgen muss und der dritte Werktag des Monats selbst bei persönlicher Übergabe bereits verstrichen ist, ist das nächstmögliche Vertragsende doch eigentlich der 31.7., d.h. er müsste den entsprechenden Anteil an der Miete bis dahin auf jeden Fall übernehmen?
Bis dahin dachte ich eigentlich, es sei alles klar, aber da es eine Ersatzuntermieter-Klausel gibt, bin ich jetzt etwas verwirrt:

Dort steht: "Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen, wenn er dem Hauptmieter mind. drei wirtschaftliche und persönlich zuverlässige und, soweit erforderlich, zum Bezug der Wohnung berechtigte Ersatzuntermieter vorschlägt, die bereit sind, in den Untermietvertrag für den Rest der Mietdauer einzutreten, und wenn der Hauptmieter oder der Vermieter sich weigert, einen der benannten Ersatzmieter in den Untermietvertrag eintreten zu lassen."

Meine Fragen:
a) Stellt unter Einhaltung der gesetzlichen Frist auf §573c BGB ab?
D.h. für mich bedeutet die Klausel letztlich: U kündigt mir gegenüber fristgerecht zum 31.7., kann aber stattdessen jemanden vorschlagen, der den Mietvertrag an seiner Stelle erfüllt - vermutlich dann auch ab sofort? Wie sieht die vertragliche Bindung aus? Besteht die weiterhin zwischen mir und U - und der Ersatz wird quasi nur als Ergänzungsvereinbarung in den Untermietvertrag mit aufgenommen - oder muss hier ein neuer Vertrag abgeschlossen werden?

- Habe ich als Hauptmieterin dann auch die Möglichkeit, eine verkürzte Kündigungsfrist in Anspruch zu nehmen, da ich finanziell von der Untermiete abhängig bin? Der U-Mieter wäre ja in dem Szenario "vorzeitig" raus, wenn ich das oben richtig lese - wäre dann der U-Mietvertrag mit sofortiger Wirkung aufgehoben?

c) Wenn ich die Wohnung - nach Zugang der Kündigung von U - nun auch selbst zum 31.7. kündigen würde, könnte ich da keine Probleme mit dem Ersatzuntermieter bekommen? Der wäre ja auch an das durch die Kündigung von U entstandene Mietende gebunden - d.h. hier wären dann die zusätzlichen drei Monate zur Kündigung einer Untermiete egal, richtig?

Miete, Recht, Untermiete, Wohngemeinschaft

Diebstahl in der WG - wie vorgehen?

Ich war für etwa gute zwei Monate nicht mehr in meiner 3er-WG. Wir schließen unsere Türen nicht ab, da wir uns eigentlich vertrauen.
Als ich zurückkam, habe ich etwas bei mir aufgeräumt und gemerkt, dass etwas in meinem Zimmer nicht stimmt. Ich habe dann gemerkt, dass mir etwas entwedet wurde. Genauer gesagt war es Schminke (ein Eyeliner), die ziemlich neu und teuer war.

In der Vergangenheit habe ich diese Schminke einer meiner Mitbewohnerinnen immer mal wieder ausgeliehen, weil sie danach gefragt hatte. Momentan verstehen wir uns nicht gut und ich kann ihr einfach nicht mehr trauen, weil sie mich in der Vergangenheit schon sehr oft getäuscht hat. Aus diesem Grund kann ich mir sehr gut vorstellen, dass sie sich die Schminke einfach genommen hat.

Mir ist auch sonst in meinem Zimmer aufgefallen, dass noch andere Sachen in meinem Zimmer entwendet wurden, wie zum Beispiel meine Nachttischlampe. Die habe ich dann relativ schnell in ihrem Zimmer entdeckt und mir auch dann einfach wieder genommen.

Ich wurde dann das Gefühl nicht los, dass sie in meiner Abwesenheit durch meine Sachen gewühlt haben muss und sich einfach was genommen hat. In ihrem Zimmer habe ich dann in ihrer Schminkschublade die Schminke gefunden, die mir gehört.

Ich war anschließend hin- und hergerissen, ob ich mir die Schminke auch wie die Nachttischlampe wieder einfach zurücknehmen soll, ohne sie darauf anzusprechen.
Eine Möglichkeit aber wäre, dass sie mal nach der Schminke gefragt hat, und sie mir einfach nicht mehr zurückgegeben hat und wir es somit beide "vergessen" haben, aber daran müsste ich mich noch erinnern können und glaube daher, dass es eher unwahrscheinlich ist.

Sie hat die Schminke sicherlich regelmäßig genutzt in meiner Abwesenheit. Wenn ich sie mir jetzt einfach wieder nehme, könnte sie sofort wissen, dass ich an ihrem Schminkschrank war. Wenn ich sie aber stattdessen direkt darauf anspreche und meine Schminke zurückverlange, könnte sie sich dumm stellen und behaupten sie hätte sie nicht. Sie kann in solchen Situationen sehr dreist werden.
Wie sollte ich hierbei am besten vorgehen?

Wohnung, Diebstahl, Liebe und Beziehung, Student, WG, Wohngemeinschaft, mitbewohner

Freundin des Mitbewohners ist Dauergast, wie würdet ihr damit umgehen?

Hallo ihr,

mich plagt seit einigen Monaten ein Problem: mein Mitbewohner hat seine neue Freundin, ohne mit uns anderen Mitbewohnern weiter darüber zu sprechen, quasi als viertes WG-Mitglied etabliert. Ich habe mir das zunächst eine Weile angesehen, dachte, gut, nach den ersten Monaten wird die Symbiose wohl vorüber sein. Aber: Fehlanzeige. Ich habe einmal mit ihm darüber gesprochen, wobei er, eigentlich ein einfühlsamer und netter Mensch - wir haben vor der Freundin auch häufiger mal einen Abend zusammen vorm Fernseher verbracht - nicht sonderlich empfänglich dafür war, und meinte: Ich würde wahrscheinlich seine Freundin nicht mögen. Was, zugegeben, auch nicht ganz von der Hand zu weisen ist. Sie ist okay, aber auf einer Wellenlänge sind wir nur bedingt. Tatsächlich bin ich aber wütend auf ihn, weil ich sein Verhalten rücksichtslos finde.

Damals meinte er auch zu mir, beide würden darauf achten, die Zeit in den verschiedenen Wohnungen (sie lebt auch in einer WG) aufzuteilen. Was ich gut finde. Theoretisch. Praktisch ist sie jede Nacht bei uns. Als ich mich heute auf einen ruhigen Abend hier freute (tatsächlich waren beide ausgeflogen), dann aber wiederkamen, spürte ich, wie sich der Frust wieder in mir meldete. Ich ging in die Küche, traf sie, und fragte, wie sie das nun eigentlich planen würden, also, ob sie jetzt immer hier wären. Nicht besonders smart von mir, ich weiß. Sie reagierte einerseits souverän (das Thema müsste ich mit meinem Mitbewohner besprechen und nicht mit ihr), andererseits emotional (ich hätte sie ja noch nie gemocht). Unangenehme Situation.

Ich bin dann erstmal für ein paar Stunden um den Block. Als ich eben wiederkam, waren sie nicht mehr da.

Was denkt ihr über die Situation? Habe ich überreagiert? Wärt ihr auch genervt? Wie kann es nun weitergehen?

Danke fürs Lesen!

Freundschaft, Psychologie, Liebe und Beziehung, Wohngemeinschaft

Mit 30 jährigen zusammen ziehen?

Ein Freund von mir wird spätestens im Sommer umziehen und hat gesagt das wir dann gerne zusammen ziehen können

Wir kennen uns durchs zocken, haben uns aber noch nie im echten Leben gesehen. Aber wir skypen oft.

Durch die Entfernung zwischen uns ist es uns nicht möglich das wir uns einfach so mal treffen. Er hat beruflich ziemlich viel zu tun und ich habe kein Geld für Flugtickets.

Also würden wir uns das erste mal sehen wenn ich bei ihm einziehe.

Wir verstehen uns ziemlich gut, haben extrem viel gemeinsam und sind uns gegenseitig ziemlich sympatisch.

Allerdings jammern einige von meinen Freunden herum das ich nicht mit jemanden zusammen ziehen soll der so viel Älter ist als ich.

Ich bin 17, und er ist eben 30.

Muss ich mir da wirklich irgendwelche gedanken machen? Wenn ich in eine WG ziehen würde, würde ich die Leute dort ja auch nicht kennen.

Es sagen nur sehr viele das er mich dann nur ausnutzen will, also was sexuelle Sachen angeht. Was ich wiederrum nicht glaube.

Meine Mutter steht der Sache auch so 50/50 gegenüber, wegen dem Altersunterschied.

Soll ich auf meine Freunde und meine Mutter hören und das nochmal überdenken?

(Wenn ich nicht zu ihm ziehe müsste ich in eine WG ziehen, und die Leute würde ich eben überhaupt nicht kennen. Die Situation zu Hause ist nicht gerade die beste. Fragt also nicht nach warum ich früher oder später wieder in eine WG muss.)

Freundschaft, Altersunterschied, Liebe und Beziehung, WG, Wohngemeinschaft

Beste Freundin will keine WG mit mir?

Huhu

Eigentlich, wollten meine beste Freundin und ich Anfangs 2022 zusammen eine WG machen.

Doch wie es scheint wird draus nichts, da sie keine Lust mehr hat mit mir zusammen zu ziehen.

Und das nur weil ich oft keine Lust habe irgendwas mit ih (oder sonst wem) zu unternehmen und lieber etwas zuhause bin oder etwas Sport mache und zwar alleine. So wie auch sie Dige alleine unternimmt.

Zudem geht mir zur Zeit einiges ihm Kopf rum, wo mit i klar kommen muss, weshalb ich keine Zeit für Freunde oder so habe.

Sie weiß dass, dennoch fragt sie mich fast jedes Wochenende, ob wir was machen können, weshalb ich ihre Frage oft einfach ignoriere da ich keine Lust habe ihr wieder erkären zu müssen, dass ich nicht will.

Wir haben uns zu letzt am 22 Dezember gesehen doch seither kann ich mich nicht mehr zu einen Treffen aufraffen, da meine Psyche es nicht zu lässt.

Vor gestern haben wir aber telefoniert und sie meinte (wie sie schon öfters erwähnt hat) das sie keine WG mit mir mehr machen wolle, da sie das Gefühl hätte, dass dies nicht klappen würde,, falls ich wieder ne Fase wie momentan hätte und sie dann nicht einfach so verschwinden kann.

Ich meinte dann, das ich etwas Sport machen gehe und es dann schon klappen würde, doch sie will dennoch nicht mehr.

Sie meinte aber das wir anstatt ne WG zu machen, zwei Wohnungen neben einander Suchen können, so hätten wir mehr Privatsphäre.

Kann es sein das sie beleidigt ist und sich deshalb quer stellt?

Wie kann ich sie umstimmen?

Freizeit, Freundschaft, wohnen, Freunde, Privatsphäre, beste Freundin, Liebe und Beziehung, WG, Wohngemeinschaft, Wohngruppe

Darf Mitbewohner besuch verbieten?

Hallo,

und zwar ist es so, dass meine beste Freundin in einer 2er WG wohnt.

Irgendwann hatte meine BF mal eine andere Freundin kurz mit reingebracht. Daraufhin hat die MB sehr beleidigt reagiert und hat im Anschluss meine BF mehrere Tage respektlos behandelt. Die MB hat daraufhin auch gemeint sie wolle nicht mehr, dass diese Person die WG betrete.

Als ich später mal zu Besuch war, war die MB richtig seltsam zu mir. Gab mir böse Blicke, hat mich nicht gegrüßt, obwohl ich sie gegrüßt habe.

Ein paar Wochen drauf war es so, dass die MB nach einer neuen Wohnung suchen wollte (kam komplett unerwartet von ihr aus) und es war eigentlich ganz klar, dass ich danach einziehen würde, sobald sie ausgezogen war. Die MB hatte mich seitdem völlig ignoriert und nurnoch böse beäugt, obwohl wir nie irgendwas miteinander hatten. Meine BF musste es ihr ab diesem Punkt auch immer vorher anmelden, wenn ich vorbei kam.

Nun wollten wir das mit der Miete regeln, da die MB ziemlich oft meinte sie ziehe bald aus. Daraufhin ist die MB grundlos sauer geworden, meinte es sei doch nicht sicher (obwohl sie drauf und dran war ?) und sagte dann zu meiner BF sie wolle mich nicht mehr in der WG sehen und ich dürfte jetzt nicht mehr kommen, da ich etwas gemacht hätte was sie aber nicht sagen will.

So geht das ständig, so dass meine BF niemanden mehr einladen darf in die WG und wenn sie es doch macht, geht die MB mit ihr um wie mit einem Stück Dreck.

Darf sich ein/e MB so verhalten und solche Verbote aussprechen?

Miete, Recht, Liebe und Beziehung, WG, Wohngemeinschaft, mitbewohner, WG-Zimmer

Gibt es ein Gesetz das jemanden Sex in einer WG verbieten kann?

Also kurz von Anfang an:

Ich lebe seit 3 Jahren in einer WG und habe seit 3 Wochen ne neue Mitbewohnerin, da die vorherige nach etwas um 1 Jahr ausgezogen ist (sie hat die Ausbildung fertig, kann nun eine Wohnung alleine bezahlen). Ich verstehe mich auch recht gut mit meiner neunen Mitbewohnerin, aber hier gibt es ein paar Punkte, die mich und meine Nachbarn stören.

Also Punkt 1) Die Nachbarn in der Haushälfte neben an (3 Familien. Einmal eine alte Frau, einmal eine Frau mit ihrer Tochter und einmal ein Ehepaar mit 2 kleinen Söhnen und einem Hund)Und die Leute aus unserer Haushälfte (das da währen unter mir ein Rentner-Ehepaar mit Hund und über uns ein Allein lebender Azubi) die haben sich größtenteils bei MIR (Ja bei mir) schon beschwert, was meine WG wohl so laut sei. und Punkt 2) es geht genauso mir auch auf die Nerven gefolgt von Punkt 3) Rauswerfen geht nicht, da wir alle nur 1 Zimmer+ gemeinschaftliche Küche/bad-Benutzung gemietet haben und niemanden von uns die Wohnung gehört.

So jetzt ist die Katze aus dem Sack: Meine neue Mitbewohnerin und ihr Freund fXcken und fXcken und machen anscheinend nix anderes wenn sie von der Arbeit kommt und ihn dabei hat und dann stöhnt meine Mitbewohnerin soooo derbe laut, das man das durch die Dünnen Wände hören kann und sie hat ja auch noch das Fenster offen... neben an auf der anderen Straßenseite ist ne Grundschule. Man kann meine Mitbewohnerin bis 15-20m vom Haus entfernt stöhnen hören ...

Gibt es irgend ein Gesetzt das ihr vorschreibt leiser zu sein? Sorry dass das jetzt so doof rüber kommt, aber ich hab keinen Bock wegen sowas mit unserer Vermieterin reden zu müssen, die als "Aufpasser" fungiert (sprich, Unsere Vermieterin kommt jede Woche und guckt ob wir den Müll entsorgt haben, fährt mit uns Einkaufen, etc. Ist etwas kompliziert zu erklären, aber OK) und die würde dann mit meiner Mitbewohnerin reden und das währe mit zu unangenehm, weil ich keinen Bock habe dann als Buhmann (oder eher Buhfrau) dazustehen und evtl. am Ende noch angemault werde "nur neidisch die olle, weil Single..." ne das will ich mir nicht geben ...

Aber dennoch nur so rein aus Interesse: Könnte es irgendwann so Kritisch werden, das irgend ein Gesetz einschreitet das ihr sagt "sei mal leise" oder so? Ich meine ja nur nicht das sich entweder die Nachbarn noch bei meiner Vermieterin beschweren oder schlimmstens wegen Lärmbelästigung bei uns die Polizei vorbei schicken

Will das nur mal so wissen, weil die Nachbarn nerven total und denen fett ins Gesicht sagen "ach meine Mitbewohnerin bumbst nur" ist ja auch nicht gerade ne gute Antwort ... Vor allem nicht wenn meine Nachbarn dafür sorgen könnten, das wir alle die Wohnung verlieren könnten...

Also joa sorry das diese Frage so komisch klingt, aber ich weiß halt nicht wie ichs besser und kürzer zusammen fassen soll ohne das ihr denkt das ich trollen würde ...

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