Werde ich abgeschoben wenn die afd an die macht kommt?

Hallo ich bin 16 jahre alt christ komme aus dem libanon und lebe schon seit dem ich 6 bin in deutschland

ich gehe hier zur schule und begine im aufust meine ausbildunfg

ich habe nix in meiner polizei akte und hatte auch noch nie probleme mit der polizei

meine eltern arbeiten in deutschland und zahlen steuern

mein bruder geht aufs gymnasium meine schwester in die grundschule und meine andere schwester in den kindergarten

und ich habe hier 2 geschwister die in deutschland geboren worden sind

und ich glaube das die afd die wahlen gewinnt und sie habe ja vor ,,millionen fach leute abzuschieben‘‘

Werde ich auch abgeschoben?

ich meine ich verstehe viele deutsche die was gegen auslönder haben und die afd hat in vielen punkten recht auch wenn es viele rassistische aussagen der afd gab manche ausländer in DE sind echt zum kotzen die arbeiten nicht bauen misst usw. Das ist ja aber nur ein bruchteil aber ich mache mit sehr große sorgen das ich auch abgeschoben werde ich meine ja nur ich habe niemanden in meinem ursprungs land ich würde in deutschland all meine freunde meine freundin und bekannten zurück lassen und ich könnte das nicht verkraften.

hätte ich einen grund abgeschoben zu werden

(ich besitze derzeit die aufenthalts erlaubnis und bekomme mit 17 also in 9 monaten meine deutsche stattsbürgerschaft und ich sehe mich eher als deutschef als als araber)

Familie, Geschichte, Regierung, Recht, Gesetz, Abschiebung, Ausländer, Bundestag, Bundestagswahl, CDU, Flüchtlinge, Migration, Partei, Rassismus, Rechtsextremismus, SPD, Wahlen, AfD
Meinung des Tages: Was denkt Ihr über die Petition, die ein Verfahren zur Grundrechtsverwirkung von Björn Höcke zum Ziel hat?

Dass eine Partei wie die AfD durch ihr Wahlprogramm, ihre Aktionen und auch ihre Vertreter immer wieder hohe Wellen schlägt, ist inzwischen hinlänglich bekannt. Schon seit Jahren finden sich in den Nachrichten immer wieder (skeptische) Berichte über die Partei und deren Vertreter. Nun gibt es eine Petition - und zwar gegen den Thüringer AfD-Chef Höcke. Gefordert wird, dass ein Antrag auf Grundrechtsverwirkung gegen ihn gestellt wird.

Was ist eine Grundrechtsverwirkung? Grundgesetz Artikel 18

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Juristische Kommentare bezeichnen dieses Instrument der Demokratie als eine symbolische Funktion. Damit soll klar signalisiert werden, dass von Seiten der Demokratie ein Missbrauch der Grundrechte nicht geduldet wird im Kampf gegen die Demokratie selbst.

Was passiert durch eine Verwirkung der Grundrechte?

Wie im oben aufgeführten Zitat ersichtlich wird, hängt das unter anderem maßgeblich vom Bundesverfassungsgericht ab. Generell kann gesagt werden, dass eine Person sich gegenüber dem Staat nicht mehr auf Grundrechte berufen kann. Die Person kann weiterhin demonstrieren oder auch seine Meinung äußern - erfährt allerdings in dem Fall, dass staatliche Stellen gegen ihn vorgehen deutlich weniger Schutz.

Allerdings kann das Bundesverfassungsgericht einer Person, die die Grundrechte verwirkt hat, auch das Wahlrecht entziehen - ebenso wie das Recht gewählt zu werden.

Vorgehen im Verfahren bezüglich der Verwirkung der Grundrechte

Ausschließlich das Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe kann ein solches Urteil aussprechen. Dafür bedarf es aber eines Verfahrens, bei dem die betroffene Person angehört wird. Einen Antrag auf die Verwirkung der Grundrechte kann außerdem keinesfalls jeder stellen, das kann nur der Bundestag, die Bundes - oder Landesregierung. Die Dauer der Verwirkung von Grundrechten beträgt mindestens ein Jahr.

Außerdem wird vorausgesetzt, dass von der betroffenen Person eine "ernsthafte Gefahr" für die freiheitlich demokratische Grundordnung ausgeht. Bisher gab es vier solcher Verfahren - alle scheiterten an der Begründung, dass die "Beklagten" politisch zu unbedeutend waren.

Unsere Fragen an Euch: Kanntet Ihr die Möglichkeit der Grundrechtsverwirkung? Wie bewertet Ihr die Petition, die zum Antrag gegen Höcke auffordert? Wie sollte der künftige Umgang mit der AfD weiter stattfinden? Rein spekulativ - welche Auswirkungen könnte ein Erfolg oder ein Scheitern eines solchen Antrages haben?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Bitte beachtet auch bei diesem brisanten Thema unsere Netiquette. Wir wissen, dass Themen wie diese stets zu angespannten Diskussionen führen können. Bleibt aber bitte auch in diesem Fall freundlich und lasst einen sachlichen Austausch stattfinden.

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/faq-grundrechtsverwirkung-hoecke-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-debatte-verbot-100.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html

Politik, Regierung, Recht, Gesetz, Bundestag, Bundestagswahl, CDU, Demokratie, Europäische Union, Extremismus, Grundgesetz, Grundrechte, Jura, Partei, Petition, Rechtsextremismus, SPD, Wahlen, Bundesverfassungsgericht, Verfahren, Wahlrecht, AfD, Ausschluß, Wahlprogramm, Demokratieverständnis, Björn Höcke, Meinung des Tages

Meistgelesene Fragen zum Thema Wahlen