Verkehrsrecht – die neusten Beiträge

Mein Unfallgegner möchte die Schuld abstreiten. Kann ich mich bei der Polizei melden?

Hallo zusammen,

ich hatte heute leider einen schwereren Verkehrsunfall. Ich stand auf dem Abbiegestreifen einer Hauptstraße innerorts und wollte nach links auf einen Parkplatz abbiegen. Vor mir war noch ein anderer PKW. Nachdem dieser in den Parkplatz abgebogen ist, bin ich auch soweit vorausgefahren, hab noch gegenüber gecheckt ob ein Auto kommt und auch nochmal in den Parkplatz selbst reingeguckt.

Als ich dann losfahren wollte nahm mir ein PKW der mich aus irgendeinem Grund nicht gesehen hat von rechts die Vorfahrt, beschädigte meine komplette linke Seite und landete irgendwie im Graben vor dem Parkplatz. Ich konnte noch normal auf den Parkplatz runterfahren. Ich hab mal versucht das in Paint zu skizzieren. Das X markiert den Zusammenprall, der Block mit I bin ich, der mit G ist der Unfallgegner. .

Die Polizei kam auch relativ schnell auf den Beschluss eines Vorfahrtsverstoßes und das nach Aussagen des Unfallgegners (!) Während ich noch im Schock war wurde da mit der Polizei schon wild über die Schuldfrage diskutiert. Ich hab das Gefühl ich konnte mich bis jetzt noch gar nicht wirklich dazu äußern.

Lange Rede kurzer Sinn, ich tauschte Kontaktdaten aus und teilte dem Unfallgegner mit, dass ich mich als Geschädigter beim Autohaus die den Wagen versichert haben, gemeldet habe. Jetzt wird von da behauptet das es wohl noch einen Zeugen gäbe der behauptet der Unfallgegner wäre schon abgebogen was suggeriert das ich quasi frontal reingefahren bin.

Falls die Schuld da jetzt vehement verweigert wird kann ich da die Polizei um Hilfe Bitten? Z. B um den Unfallbericht bitten oder so etwas.

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Polizei, Verkehrsrecht, Straßenverkehr, Vorfahrt

Parken im Wendehammer wer ist zuständig Gemeinde oder Landkreis?

Hallo, ich wohne in einem Baugebiet. Wir haben einen Wendehammer am Ende der strasse. Dieser sorgt seit 4 Jahren für Ärger, Diskussionen und diversen Einsätzen von Gemeinde, Polizei und Landkreis. Eine Familie terrorisiert die Nachbarschaft in dem sie alle die dort parken ( es gibt keine verbotsschilder oder sonstige Einschränkungen Platz ist ebenso ausreichend vorhanden) bei der Gemeinde anschwärzt. Diese hat mehrfach Briefe verschickt mit Ermahnungen das dort nicht gepakrt werden solle aus Rücksichtnahme etc. Ich habe nun ebenfalls Fotos der Fahrzeuge der Familie gemacht, welche sich ständig beschwert, denn auch sie parken immer wieder an den betroffenen Stellen. Nach mehreren Briefen an die Gemeinde hat sich der Bearbeiter geändert. Antwort Anfang Januar war. Wir werden regelmäßig kontrollieren und die Mail an den Landkreis senden da dort die Zuständigkeit liegt. Was für mich ein Widerspruch ist. Warum kontrolliert die Gemeinde wenn sie doch nicht zuständig ist. Ich habe mich dann an dem Landkreis gewandt und um Bewertung der Situation gebeten. Eine Antwort kam. Und die habe so nicht wartet die Polizei sieht im allgemeinen keinen Verstoß und auch der Landkreis schreibt nun das ausreichend Platz ist und keine Behinderung durch die Fahrzeuge die dort parken entstehen. Wer hat nun recht die Gemeinde die einerseits sagt wir sind nicht zuständig, trotzdem kontrollieren will und der Ansicht ist parken ist dort nicht erlaubt oder der Landkreis ?

Auto, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, parken, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung

Was tun gegen Raser vor der Haustür?

Hallo,

Ich wohne an einer Kreisstasse (K714) in Steinfischbach. Das ist die Hauptstraße im Ort und wird als "Umgehung" der eigentlichen Umgehung, der B275, genutzt. Dass wir unnötigen Mehrverkehr haben weil die Route paar Minuten schneller und paar KM kürzer ist als die vorgesehene Bundesstraße, damit habe ich mich abgefunden. Die Straße ist jedoch eine komplette Tempo 30 Straße und laut der letzten Verkehrsmessung der Gemeinde kam heraus, dass 85% der Verkehrsteilnehmer im Durchschnitt 53Kmh in die eine und 47 KmH in die andere Richtung fahren, bei erlaubten Tempo 30 wohlgemerkt.

Die Gemeinde bekommt nichts weiter hin, als 1 mal im Monat zu blitzen. Der Kreis sowie das Regierungspräsidium bekommen auch nichts verbessert. Zum einen redet jeder seine Zuständigkeit ab, zum anderen macht man es sich gemütlich und kommt mit Aussagen wie "man solle sich doch an Paragraph 1 der StVO halten und gegenseitige Rücksicht nehmen" (Kreis).

Wir haben im Ort ein durchgängiges Gefälle von ca. 11% und die Strasse ist schmal 4,30m-5,50,m, je nach Stelle. Es werden regelmäßig die Gehwege befahren weil man sonst nicht aneinander vorbei kommt und das oft mit über 30 KmH.

An einer Seite des Ortes führt eine gerade Straße weg, welche gleichzeitig steil bergauf geht (wie beim Skispringen). Hier wird bereits 200m im Ort Gas gegeben, im Sommer sind hier viele Biker und Proleten welche da gerne hochrasen und die nachfolgenden Kurven genießen, manche drehen sogar um, wenn sie wen vor sich hatten und warten im Ort, bis die Strecke frei zum hochrasen ist.

Ein Hund wurde hier zuletzt schon tot gefahren, auf den ersten Menschen wartet man noch.

Ich wohne hier erst seit 2 Jahren, aber es gab laut alten Zeitungsberichten schon 2017 eine Gruppe die 320 Unterschriften gesammelt hatten, aber wohl nichts erreicht haben, wie zu sehen ist.

Kann mir jemand sagen wie man bei sonem Problem weiter kommt ohne weg zu ziehen. Bzw. hat jemand mal bei sowas wirklich was erreicht? Die Gemeinde (den Bürgermeister) habe ich schon ca. 50 mal deswegen Kontaktieren, ausser heisse Luft kommt halt echt nix rum.

Gibt es etwas womit ich messen kann wie schnell man vor meinem Haus fährt - Hobbyradarpistole, Lichtschranke etc. - sollte erlaubt sein....

VG

Verkehr, Geschwindigkeit, Verkehrsrecht, Blitzer, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln, Geschwindigkeitsüberschreitung

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