Mietrecht - Beheizung unzureichend?
Unser Vermieter hat ein Problem mit der Heizung im Haus. Die Heizleistung reicht einfach nicht aus, weil Er die beheizte Fläche vergrößert hatte. Jetzt möchte er die bisher leerstehende 1Z Wohnung vermieten, aber die Heizung schafft nur noch 12° - damit ist es - wenn es draußen friert, in allen Räumen zu kalt. Dürfte unser Vermieter dem Mieter, im Mietvertrag auferlegen, dass dieser mit Elektro Heizungen zusätzlich heizt. Wer weiß wo dies geregelt ist. Unser Mietgesetz gibt das nicht her, es verlangt nur dass eine Beheizung möglich sein muss und kann.