Darf ich 1 Meter Abstand zum Fahrbahnrand halten als Fahrradfahrer, damit mich Autos nicht mehr so dicht überholen?

6 Antworten

Es wird sogar empfohlen diesen Abstand einzuhalten. Und das nicht nur zum Fahrbahnrand sondern auch wenn du selbst Überholen musst wie z.B. Fahrzeuge die an der Seite stehen.

Allerdings kannst du auch 3m Abstand halten, dass wird trotzdem einige Autofahrer nicht davon abhalten nicht die 1.50m innerorts und 2.50 außerorts einzuhalten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing
Olaf68  22.02.2024, 12:54

Aber wenn man etwas Abstand zum rechten Rand einhält, hat man zur Not noch Platz zum Ausweichen, falls mal ein Autofahrer Mist macht...

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Es gibt diverse Gerichtsurteile dazu, wo es heißt, wer 80 cm Abstand hält, hat seine Pflicht gegenüber den Fußgängern erfüllt; eine Sammlung solcher Urteile befindet sich z.B. hier:

https://sichtfahrgebot.de/rechtsfahrgebot.html

Das "Möglichst weit rechts" aus §2 heißt also nicht, daß ich soweit rechts fahren muß, wie es technisch mit dem Rad möglich ist, sondern soweit rechts, daß ich mich (Autotüren) und andere (Fußgänger) nicht gefährde...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

NEIN, weil Rechtsfahrgebot..

(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Über 40 Jahre und hunderttausende Kilometer Fahrerfahrung..
Sakul777 
Fragesteller
 21.02.2024, 22:29

Ich fahre ja soweit rechts wie möglich, ohne dass ich mich gefährde durch einen Windstoß oder Schlagloch in den graben zu fallen

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Leestiger  21.02.2024, 22:36
@Sakul777

Nicht, wenn du einen Meter Abstand hältst aber das erklärt man dir notfalls beim Strafzettel ausstellen..

TBNR 102006 Sie fuhren nicht möglichst weit rechts..

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Leestiger  21.02.2024, 22:56
@Sakul777

Solltest du einen Unfall deswegen verursachen denkst du anders..

Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass da auch nur ein Autofahrer weiter Abstand halten wird, die fahren eher noch enger an für vorbei weil sie denken "der macht sich extra breit'

Wer vorher die 1,50 m, bzw. 2 m Abstand nicht einhält, den interessiert das hinterher auch nicht...

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Sakul777 
Fragesteller
 22.02.2024, 14:09
@Leestiger

Dashcam läuft mit und Leute werden angezeigt gnadenlos!

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Stadewaeldchen  22.02.2024, 16:06
@Leestiger
Nicht, wenn du einen Meter Abstand hältst aber das erklärt man dir notfalls beim Strafzettel ausstellen..

Es gibt, wie hier auch schon von anderen Erwähnt, diverse Gerichte die einen Mindestabstand von 75-80cm zum Bordstein erwarten. Welches Urteil kannst du bieten dass in einem ca. 20cm größeren Abstand einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot Festgestellt hat?

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Leestiger  22.02.2024, 20:25
@Stadewaeldchen
diverse Gerichte die einen Mindestabstand von 75-80cm zum Bordstein

Dann mal her damit, bitte!

Und nicht irgendwelche Urteile in denen einer Radfahrerin deshalb 80cm zugestanden wird weil der Untergrund eine Rolle bei der Bewertung spielte ( kein Asphalt)

"Bei einem Seitenabstand von 80 cm liegt unter den gegebenen örtlichen Verhältnissen kein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot (§ 2 Abs. 2 StVO) vor. Die Klägerin durfte einen solchen Seitenabstand einhalten, um übliche Schwankungen in der Fahrlinie ausgleichen zu können, und um Unebenheiten des Sand-Schotter-Weges zu berücksichtigen

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Stadewaeldchen  22.02.2024, 20:34
@Leestiger

Reicht dir ein Urteil vom Bundesgerichtshof?

Hält ein Radfahrer von dem unmittelbar neben der Fahrbahn verlaufenden Gehweg einen Abstand von 75 bis 80 cm, so hat er in aller Regel gegenüber den Benutzern des Gehweges seinen Pflichten aus § 1 StVO erfüllt (BGH, Az. VI ZR 66/56).

Das Urteil im Volltext (PDF)

Alternativ kann ich auch noch das LG Berlin anbieten, das Urteilte

Radfahrer müssen einen ausreichenden Sicherheitsabstand vom rechten Fahrbahnrand und insbesondere von parkenden Kraftfahrzeugen einhalten. Der Abstand muss so bemessen sein, dass den Radfahrer eine sich öffnende Autotür nicht in eine Gefahrensituation bringen kann (LG Berlin, Az. 24 O 466/95)

Selbst die relativ strenge Auslegung des OLG Saarbrücken gesteht dem Radfahrer einen Meter zu

Ein Radfahrer darf bei Dunkelheit und Regen auf stark befahrener Straße nicht weiter als 1 m vom rechten Fahrbahnrand fahren (OLG Saarbrücken, Az. 3 U 186/77).

Und jetzt du:

Welches Urteil kannst du bieten dass in einem ca. 20cm größeren Abstand einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot Festgestellt hat?
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Leestiger  22.02.2024, 20:50
@Stadewaeldchen

Keines, weil es keins gibt, das maximale, aufgrund besonderer Umstände mögliche sind die genannten 80 cm..

Also wenn 80cm die max. Ausnahme ist, dann ist die " Normalität" also IMMER weniger..

Das bestätigst du ja sehr schön mit den Urteilen..

Genau das, was ich angesprochen hatte("Und nicht irgendwelche Urteile in denen einer Radfahrerin deshalb 80cm zugestanden wird weil der Untergrund eine Rolle bei der Bewertung spielte ( kein Asphalt)

1. Urteil Beschreibt Ausnahme "kombinierter Rad/ Gehweg"

2. Urteil Ausnahme parkenden Fahrzeuge..

3. Urteil Ausnahme "bei Schnee und Regen"..

Hast du auch eins ohne besondere Umstände und Ausnshmen?

NEIN....

Wie erwartet...

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Stadewaeldchen  22.02.2024, 20:52
@Leestiger
das maximale, aufgrund besonderer Umstände mögliche sind die genannten 80 cm..

Nope.

Also wenn 80cm die max. Ausnahme ist, dann ist die " Normalität" also IMMER weniger..

Es sind nicht maximal 80 cm, sondern mindestens.

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Leestiger  22.02.2024, 20:55
@Stadewaeldchen
Es sind nicht maximal 80 cm, sondern mindestens...

Wenn "kombinierter Rad-Gehweg", "wenn Autos parken", "wenn Schnee und Regen"..

Und ohne diese Ausnahmen sind es wieviel?

Mehr oder weniger?

Ganz sicher nicht mehr, geschweige denn 1 Meter!

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Stadewaeldchen  22.02.2024, 20:58
@Leestiger

Da es keine Urteile gibt, die deine These stützen: Kennst du Radfahrer die schon mal ein Bussgeldbezahlt haben weil sie unter normalen Umständen 1 Meter Abstand vom Fahrbahnrand eingehalten haben? Ich fahre grundsätzlich so und mir ist das in bisher 45 Jahren nicht einmal passiert und ich kenne zwar viele Radfahrer, aber keinen der deswegen jemals auch nur mündlich verwarnt wurde.

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Leestiger  22.02.2024, 21:16
@Stadewaeldchen

Na also, das wollte ich hören!

Ich kenne auch keinen Radfahrer, der schon mal wegen freihändig Fahrens ein Bussgeld zahlen musste und trotzdem solls das geben..( da gibts auch keine Urteile")

Mich persönlich regen solche Mitte Fahrer auf Radwegen immer auf .

Man kommt von hinten an und muss abbremsen und klingeln bis sich die Herrschaften auf einem verfickten 1,5 bis 2m breiten Radweg so weit nach rechts verpisst haben, dass man gefahrlos an ihnen vorbeifahren kann.

Finde ich immer sehr rücksichtsvoll und mittdenkend von denen.

Und dabei schauen die dann immer wie ein Pferd, weil sie gar nicht merken, dass sie andere Radfahrer aufhalten..

Ja, solche Leute kann ich mit auch seht gut auf kleinen Ortsverbindungsstrassen vorstellen, wo es keine Mitelstreifen gibt und man bei Traktoren als Gegenverkehr rechts in den Randstreifen fahren muss.

Wenn dir da in so einer 4,5m Strasse dann ein Radfahrer entgegenkommt, der selbstbewusst seine ahserwählten 1m Seitenabstand einhält und dein Auto mit Seitenspiegeln über 2,20 breit ist, da werden dessen Augen aber gross..

Zusammengefasst - du hast noch nicht mal was dass man ohne Ausnahme 75-80cm wegbleiben darf.

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Stadewaeldchen  22.02.2024, 21:20
@Leestiger
Ich kenne auch keinen Radfahrer, der schon mal wegen freihändig Fahrens ein Bussgeld zahlen musste und trotzdem solls das geben..

Da kenne ich aber immerhin eine kleine Handvoll die zumindest mündlich verwarnt wurden.

Mich persönlich regen solche Mitte Fahrer auf Radwegen immer auf .

In der Frage geht es um Radfahrer auf der Fahrbahn.

Zusammengefasst - du hast noch nicht mal was dass man ohne Ausnahme 75-80cm wegbleiben darf.

Ich hab dir die Rechtslage anhand der Urteile dartgelegt, wenn du das nicht akzeptierst kann man da wenig machen. Aber wir sehen ebenfalls dass es schlichtweg gar nichts gibt, nicht einmal annekdotische Evidenz, was deine These stützt.

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Leestiger  22.02.2024, 21:28
@Stadewaeldchen
Da kenne ich aber immerhin eine kleine Handvoll die zumindest mündlich verwarnt wurden.

Ach so aber für die 5€ die es wegen Verstoss Rechtsfahrgebot Radfahrer gibt willst du von mir gleich "Urteile??

In der Frage geht es um Radfahrer auf der Fahrbahn.

Ach deshalb war das eine Beispielsurteil von dir über Rad-Fußweg..

Falls du mal ein Urteil findest wo der Abstand nicht im Zusammenhang mit einer Speziellen Situation so geduldet oder erwartet wird, dann her damit. Deine genannten Urteile sind alle nicht Normalität weil sie eben bspw. bedeuten dass auf einer stark befahrenen Strasse ohne Dunkelheit und Regen nicht auch bis zu 1m vom Rand entfernt gefahren werden darf....

Belassen wir es dabei , schönen Abend!

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Stadewaeldchen  22.02.2024, 21:35
@Leestiger
Ach deshalb war das eine Beispielsurteil von dir über Rad-Fußweg..

Welches denn?

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Leestiger  22.02.2024, 21:39
@Stadewaeldchen

Das erste?

Hält ein Radfahrer von dem unmittelbar neben der Fahrbahn verlaufenden Gehweg einen Abstand von 75 bis 80 cm, so hat er in aller Regel gegenüber den Benutzern des Gehweges seinen Pflichten aus § 1 StVO erfüllt (BGH, Az. VI ZR 66/56).

Nachtrag noch zu den Ortsverbindungsstrassen mit 4,5m:

Den kann man noch nicht mal kilometerlang überholen als Autofahrer wenn er vor einem fährt , weil man die 2m Überholabstand nicht einhalten kann...

Belassen wir es dabei , schönen Abend!

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Stadewaeldchen  22.02.2024, 21:43
@Leestiger
Hält ein Radfahrer von dem unmittelbar neben der Fahrbahn verlaufenden Gehweg einen Abstand von 75 bis 80 cm, so hat er in aller Regel gegenüber den Benutzern des Gehweges seinen Pflichten aus § 1 StVO erfüllt (BGH, Az. VI ZR 66/56).

In dem Fall ist der Radfahrer auf der Fahrbahn gefahren, einen Radweg gab es in keiner Form in der besagten Straße (deshalb auch "dem unmittelbar neben der Fahrbahn verlaufenden Gehweg") und Streitpunkt war ob der Radfahrer nicht sogar einen größeren Abstand zum Fahrbahnrand hätte einhalten müssen:

...so meint das Berufungsgericht, wegen der besonderen
Umstände des vorliegenden Falles ein zu geringer Seiten-
abstand zu dem Gehweg....
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Leestiger  22.02.2024, 21:49
@Stadewaeldchen

Richtig, nicht Abstand zum Strassenrand, sondern zum Gehweg..

Belassen wir es dabei , schönen Abend!

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Leestiger  24.02.2024, 10:53
@KevinHP

Und immer noch gültig .

Geändert hat sich dass Dashcams für die Urteilsfindung herangezogen werden können und immer mehr werden - das war anfangs nicht der Fall.

Aber mit der Dashcam Verstösse festhalten um diese dann zur Anzeige bringen? Nö!

Habe selbst seit über 15 Jahren Dashcams in unsern Autos, das nur nebenbei..

Verstehe also nicht was du daran lustig findest, anscheinend nicht verstanden, das sowas nicht ungültig wird.

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KevinHP  24.02.2024, 11:02
@Leestiger

Ich fand nur deine Formulierung in Verbindung mit dem Alter lustig.

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koofenix  22.02.2024, 04:27

Das heißt aber nicht, daß man auf dem Randstein fahren muß. Gerade mit dem Rad ist man sehr windanfällig und so ein laues Lüftchen kann einen schon mal um einen halben Meter versetzen. Das sollten auch Knappüberholer vorher kalkulieren, bevor sie rumjammern, daß sie das nicht gewollt haben und der Radler ja sowieso Schuld habe.

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koofenix  22.02.2024, 10:12
@Leestiger

Die Todesstreifen im Link sind ja wieder eine eigene Geschichte. Meinst Du, daß Radfahren bei Wind verboten werden sollte? Und ja, das Problem sehe ich ja genauso.

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Leestiger  22.02.2024, 10:25
@koofenix
Meinst Du, daß Radfahren bei Wind verboten werden sollte?

Nein, aber wer seine Spur nicht halten kann sollte seine Grenzen kennen und wissen, wann er besser absteigt und schiebt!

§1 StVO..

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ja das ist der normale Sicherheitsabstand den du zur Seite auch einhalten solltest.

Das perfide dabei ist wenn du einen sauberen Strich mit 10 cm Abstand zur weißen Linie fährst dann denken viele ach der kann gut fahren dem macht es nichts aus wenn ich mit 20cm Abstand überhole.

Wenn du mit größerem Abstand fährst dann macht es eher den Eindruck das du ein nicht so sicherer Radler bist und es wird auch mehr Abstand gehalten

Der gesetzlich vorgeschriebene Seitenabstand beim Überholen ändert sich dadurch nicht!

Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.