Blendung auf der Straße?
Wer schon einmal auf der Straße unterwegs war, hat sichetrlich auch bemerkt das das Licht an Elektrofahrzeugen nicht nur wesenltich greller als das gewöhnliche Licht ist sondern auch sehr viel blendender, man kann also kaum noch etwas richtig sehen wenn einem diese Fahrzeuge entgegenkommen.
Diese benutzen elektronische Lichtquellen die auch zumindest einen Anteil Fernlicht mit einstreuen; im Gegensatz zu H4-Licht bei dem dieses durch in die Birne eingearbeiete Spiegel verhindert wird.
Ist dies nicht eine vermeidbare Belästigung nach §1 der STVO?
Wozu brauche ich Licht das die Baumwipfel beleuchtet? Ich fahre auf der Straße!
Will ich etwa abheben?
Dann sollte ich doch ein Flugzeug benutzen aber keinen PkW!
8 Antworten
Das hat erstens mal nichts mit Elektrofahrzeugen zu tun, sondern ist allgemein bei neueren Fahrzeugen so. Die subjektive Blendwirkung der LED-, und auch der Xenon-Scheinwerfer kommt durch die andere Lichtfarbe zustande. Diese ist für das Auge etwas unangenehmer, objektiv gemessen ist die Blendwirkung aber geringer. Dem gegenüber steht eine erheblich bessere Ausleuchtung der Straße und viel bessere Sicht aufgrund der anderen Wellenlänge des Lichts und der besseren und gezielteren Gestaltung des Lichtkegels.
Das größte Problem im Straßenverkehr ist nicht die Lichttechnik, sondern die zum Teil falsche oder Nachlässige Einstellung der Scheinwerfer und die Unfähigkeit, bzw. der Unwille vieler Verkehrsteilnehmer, die Leuchtweiten-Regulierung der Fahrzeugbeladung anzupassen.
Erstmal hat das nichts mit E-Autos zu tun. Xenonlicht gabs schon lange vor den E-Autos und auch bei Verbrennerautos sind LED-Beleuchtungen heute üblich.
Moderne LED-Matrixlichter blenden nur dort ab, wo andere Autos im Lichttkegel sind. Sprich, um die anderen Autos herum wird mit Fernlicht weiter geleuchtet. Das ist tatsächlich etwas gewöhnungsbedürftig, wenn man entgegen kommt... man wundert sich "wann blendet der endlich ab" und wird dann irgendwie doch nicht geblendet.
Aber: Das ist mittlerweile so weit verbreitet, dass man als normaler Verkehrsteilnehmer längst dran gewöhnt sein kann.
man kann also kaum noch etwas richtig sehen wenn einem diese Fahrzeuge entgegenkommen.
Schonmal darüber nachgedacht, dass das eventuell nicht an den anderen Autos liegt, sondern an dir selbst? Ist ja durchaus bekannt, dass die Augen mit der Zeit schlechter werden und z.B. blendempfindlicher werden.
Vielleicht solltest du mit deinem Augenarzt darüber sprechen, ob die Augen noch okay sind.
Ist dies nicht eine vermeidbare Belästigung nach §1 der STVO?
Ein Auto braucht eine Typzulassung. In dem Rahmen wird auch die Lichtanlage geprüft (bzw. alle Optionen für dieses Modell). Wenn das Auto eine Typzulassung bekommen hat und verkauft werden darf, dann entspricht auch die Lichtanlage den Vorschriften.
Also nein, keine "vermeidbare Belästigung". Sondern: Vorschriften eingehalten.
im Gegensatz zu H4-Licht bei dem dieses durch in die Birne eingearbeiete Spiegel verhindert wird.
Ganz ehrlich: Willst du wirklich im Jahr 2024 noch mit H4-Kerzen herumeiern? So wirklich was sehen kann man damit als Fahrer nicht... Mag sich in 1970 okay angefühlt haben, weil man nichts Besseres kanntee.
Im Übrigen wird auch mit H4-Glühwürmchen der Gegenverkehr geblendet, wenn der Fahrer vergisst dass er ja noch im Fernlicht ist.
Mir ist aufgefallen das die neuen Autos eigentlich ein recht angenehmes Licht haben.
Die mittlerweile etwas älteren Autos mit LED Beleuchtung sind aber furchtbar da haben die Hersteller kräftig nachgebessert.
Und was hat das mit Elektroautos zu tun?
Ein E-Auto hat genau die selben Leuchtmittel verbaut wie ein Auto mit Verbrenner !
Und wenn ein Auto blendet, dann sind die Scheinwerfer nicht korrekt eingestellt, oder der Fahrer ist zu unfähig sein Auto richtig zu bedienen (manuelle Leichtweitenregulierung)
Desweiteren sollte man auch nicht direkt in die Scheinwerfer schauen.
Ist dies nicht eine vermeidbare Belästigung nach §1 der STVO?
Wenn die Beleuchtung gemäß den Bestimmungen des https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__49a.html Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
zugelassen wird, dann gilt das für alle Fahrzeuge, keineswegs nur die Elektroautos. Wenn die Beleuchtung korrekt eingestellt ist, dann ist sie es.
Daneben gibt es noch Dinge wie den Verlauf der Straße, die die Richtung des Lichtes beeinflussen kann, zum Beispiel eine kleine Kuppe. Aber auch das betrifft alle.
Bei den ganzen automatischen Gadgets stellt doch niemand mehr das Licht manuell ein.