Bin ich anlieger?

5 Antworten

Wenn das Grundstück an beide Straßen angrenzt, handelt es sich meines Wissens nach in Bezug auf beide Straßen um ein Anliegergrundstück und du darfst daher beide Straßen befahren, um dorthin zu kommen.

Hallo,

Auch wenn die Frage schon 3 wochen alt ist:

Man darf in eine Anlieger Straße nur fahren, wenn man direkt dort in der Straße wohnt (oder es KEINE andere Möglichkeit gibt zu deiner Adresse zu kommen), oder man eben in der Anliegerstraße jemanden besuchen will, ein Brief einwerfen will etc., also ein Anliegen hat. Bei dir gibt es eine andere Möglichkeit zu deinem Haus zu kommen. Daher ist es nicht erlaubt.

ABER: in der Praxis ist es so: ich wohne in einer Anliegerstraße und hier fährt wirklich immer gefühlt die ganze Welt durch - hier fahren immer unendlich viele durch die es nicht dürfen. Und das immer und immer wieder. Die Straße ist nicht ohne Grund Anliegerstraße - es ist so eng das man bei Gegenverkehr nicht aneinander vorbei kommt man muss eine Lücke oder so suchen. Mir wurde in 8 Jahren schon 4 x der Außenspiegel von meinem Auto abgefahren - immer von Leuten die es nicht durften. Und nicht mal die mussten deswegen eine Verwarnung / Bußgeld bezahlen. Denn es ist so dass es niemanden interessiert wer hier durch fährt. Selbst Beschwerden meinerseits und von diversen anderen Nachbarn helfen nicht. Hier wird nix kontrolliert und so wird weiter jeder der ne Abkürzung braucht hier durch fahren. Wenn es bei dir also nicht anders läuft besteht kaum ein Risiko erwischt zu werden + Strafe zahlen zu müssen. Ich würde dir als Anwohner einer Anlieger Straße trotzdem raten diese nicht zu nutzen - denn fast immer hat es ein Grund das Straßen Anliegerstraßes sind.

Liebe Grüße!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ganz einfach. Hat deine Adresse den Namen der Anliegerstraße, darfst du diese benutzen. Zeigt eine Seite des Hauses zur Anliegerstraße, die Adresse ist aber in der normalen Straße, darfst du nicht rein.

Nein Du darfst nur die Straße ohne das Anliegerschildnutzung fahren, wenn Du nicht die Wohnung in der Straße hast die nur für Anlieger ist. Du bist ja keine Anlieger in der Straße und hast somit keine Berechtigung die zu befahren.

Wenn Du da geschnappt wirst, kostet das ein Verwarnungsgeld von € 50,00