Auf welchen Straßen darf man mit dem Rennrad eigentlich fahren?

7 Antworten

https://www.rennrad-news.de/news/licht-am-rennrad-stvzo-2017/amp/

Streng genommen darfst du mit einem Fahrrad nur auf den Straßen fahren, wenn es der StVO entspricht. Das dürfte aber ja nicht so schwer sein, das hinzubekommen. Siehe Link.

Ausnahme, wenn ein Fahrradweg existiert, musst du den auch nutzen. In Deutschland gilt immer noch die Pflicht, den Radweg zu nehmen.

Olokun  10.07.2019, 13:40

Die allgemeine Radwegebenutzungspflicht in Deutschland wurde 1997 abgeschafft!

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Olokun  10.07.2019, 14:33
@ozz667

Das habe ich doch geschrieben? Zitat:

Radwege ohne Benutzungspflicht sind "für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen", die aber nicht mit den Zeichen 237, 240 oder 241 beschildert sind.

Oder wie es im Original (StVO) heißt (§2 (4) Satz 2):

Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.

Eben nur dann. Nicht allgemein.

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ozz667  10.07.2019, 14:41
@Olokun

Du hast auf meine Antwort folgendes kommentiert.

Die allgemeine Radwegebenutzungspflicht in Deutschland wurde 1997 abgeschafft!

Das beinhaltet, auch in Bezug auf meine Antwort, dass es in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht gibt. Das ist aber auch nicht ganz richtig. Wenn du das schon wusstest, hast du dich falsch ausgedrückt. Was du unten irgendwo geschrieben hast, ist uninteressant, da sich dein Kommentar auf meine Antwort bezieht. Und nicht auf das, was du irgendwo geschrieben hast.

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Olokun  10.07.2019, 14:47
@ozz667

Allgemein gilt innerorts Tempo 50 für Kfz. Es sei denn was anderes ist angeordnet.

Allgemein gibt es in D keine Benutzungspfllicht. Es sei denn etwas anderes ist angeordnet.

Du hattest geschrieben: Wenn ein Fahrradweg existiert mußt Du den auch benutzen. Und das ist falsch. Richig wäre gewesen: Wenn ein Fahrradweg als benutzungspflichtig ausgeschildert ist, mußt Du den auch benutzen.

Die bloße Existens eines Radweges begründet keine Benutzungspflicht!

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ozz667  10.07.2019, 14:50
@Olokun

Jetzt wird es formaljudistisch. Was macht den. Einen Radweg zum Radweg?

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Olokun  10.07.2019, 14:53
@ozz667

Ein Radweg ist eine „für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsfläche“, steht oben.

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ozz667  10.07.2019, 14:57
@Olokun

Jetzt mal für Normalbürger. Ein Radweg ist das, wo ein Verkehrsschild für Radweg dran steht. Ansonsten ist es einfach nur ein Weg. Und wenn so ein blaues Schilde dran steht, musst du auch drauf fahren. Wo ist jetzt dein Problem?

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Olokun  10.07.2019, 15:01
@ozz667

Nein.

Ein Radweg ist die zum Radfahren bestimmte Fläche. Normal ohne Benutzungspflicht, mit Zeichen 237, 240 oder 241 mit Benutzungspflicht.

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Olokun  10.07.2019, 15:02
@Olokun

Ich habe kein Problem. Dein Problem ist, das Du die Existens nicht benutzungspflichtiger Radwege leugnest.

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claushilbig  15.07.2019, 01:32
@ozz667
Ein Radweg ist das, wo ein Verkehrsschild für Radweg dran steht.

Nein, ein Radweg kann auch jeder andere Weg sein, der nicht von Autos befahren wird und auf dem das Radfahren nicht (z. B. durch Ausschilderung als Fußweg) verboten ist.

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ozz667  15.07.2019, 08:42
@claushilbig
ein Radweg kann auch jeder andere Weg sein, der nicht von Autos befahren wird und auf dem das Radfahren nicht (z. B. durch Ausschilderung als Fußweg) verboten ist.

Das ist dann ein Weg!

DieAnschaffung der allgemeiner Benutzungspflicht für Radwege hat andere Gründe. Die Beibehaltung hätte dafür gesorgt, dass Radfahrer gezwungen wären, zB Downhillpisten zu benutzen - eben diese für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsfläche.

Deshalb musste man das irgendwie anders formulieren. Es bleibe aber dabei, auch nach aufheben der allgemeinen Benutzungspflicht:

Blaues Schild - musst du benutzen.

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ozz667  15.07.2019, 20:59
@claushilbig
Das hat ja auch niemand bestritten

Also. Dann ist ja alles klar.

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Es gelten die Regeln ,wie für alle Fahradfahrer.

Man muss eine verkehrstüchtige Ausrüstung haben und muss benutzungspflichtige Radwege nutzen.Benutzungspflichtig sind sie dann,wenn dies durch Verkehrschilder ausgewiesen ist.

Die Beleuchtung darf seit 2017 auch elektrisch sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden.Einen Reflektor, hinten, und eine Klingel muss man allerdings haben. Bei Kontrollen,wird meist das Fehlen der Klingel toleriert,man sollte sich aber nicht darauf verlassen.

Wenn Dein Fahrrad nicht der StV_Z_O entspricht, darfst Du damit auch nicht auf ausgewiesenen Fahrradwegen fahren, auch dort findet schließlich öffentlicher Verkehr statt.

Es macht also keinen Unterschied, ob Du auf einem Fahrradweg oder einer Fahrbahn (ohne benutzungspflichtigem Radweg) fährst.

In meinen 25 Jahren als Rennradfahrer hat sich noch nie jemand für die Ausstattung meines Rennrades interessiert. Trotzdem fahre ich mittlerweile mit Reifen mit Refektorstreifen (gibt es von Conti und Schwalbe auch fürs Rennrad [ab 25mm], muss man aber suchen) und mit Klickpedalen mit Pedalreflektor. Seit der letzten Änderung der Beleuchtungsvorschriften gibt es auch die Rechtsauffassung, dass das Licht nicht mehr mitgeführt werden muss. (Die ich allerdings nicht teile, der Text der Vorschrift gibt das meiner Meinung nach nicht her). Nur für Front- und Rückstrahler habe ich noch nichts fürs Rennrad brauchbares gefunden.

Rennradfahrer mit nicht verkerssicheren Rädern auf der Bundesstraße sind auch echt eine Pest, besonders wenn sie "zu Trainigszwecken" im Rudel nebeneinander her trampeln so das niemand eine Chance hat auf den kurvigen Strecken zu überholen. Alle Jahre wieder kommen sie aus den Ecken und spielen Tour de France, gerne auch in Zeitlupe -.-

Wenn du deinen Drahtesel verkehrssicher machst und am Straßenrand bleibt wird das vermutlich niemanden jucken.

Für rechtlich verbindliche Aussagen solltest du vielleicht mal einen Fachanwalt kontaktieren.

Olokun  10.07.2019, 13:12

Wenn sie hintereinander statt nebeneinander fahren würden wäre die Schlange deutlich länger und Du hättest erst recht keine Chance zum regelkonformen überholen.

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ozz667  10.07.2019, 13:36
Alle Jahre wieder kommen sie aus den Ecken und spielen Tour de France, gerne auch in Zeitlupe -.-

Die Ausrüstung von Lance Armstrong, die Figur von Louis Armstrong.

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Cyclocross  10.07.2019, 16:28

Wenn die in einer 16er Gruppe unterwegs sind, sind die ein kleiner Verband und du musst hinten bleiben.

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Achwasweissich  10.07.2019, 20:25
@Cyclocross

Ja, leider. Auch wenn das bedeutet auf der Straße wo 70 erlaubt ist mit 30 daher zu kriechen, wenn sie schnell sind (meistens schaffen diese "Helden" 15 bis 20km/h, man woill sich ja nicht kaputtmachen...). Würde das ein Autofahrer machen wäre es eine Ordnungswidrigkeit.

Was mich richtig ärgert ist, das neben der Straße ein nicht ganz 5 Jahre alter, sauber geteerter Radweg entlang führt der dem Verlauf der ehemaligen Bahngleise folgt. Mit blauen Schildern. Rennradfahrer meiden den grundsätzlich, weil dieser Weg auch vom Oppa mit seinem alten Drahtesel und Mama mit Kindern benutzt wird was scheinbar unzumutbar ist.

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Also kurz gesagt, Rennrad Verkehrstauglich machen und auf Radwegen fahren wenn diese mit blauem Schild gekennzeichnet sind. Wenn nicht darf mit einem verkehrssicheren Rad auf der Straße gefahren werden.

Und immer schön an das Rechtsfahrgebot denken.