Endet die Probezeit nachdem man allgemein 2 Jahre lang einen Führerschein hat?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Seit 17 mit (BF17) läuft deine zweijährige Probezeit, Klasse AM unterliegt nicht der Probezeit.

Wie ist das wenn ich geblitzt werde?

Je nach Verstoß Verwarnungsgeld bis Bußgeld und ab 21 km/h zu schnell auch Probezeitmaßnahmen.

Deine Probezeit beginnt mit der Tag der Erteilung der Klasse BF17.

Die Fahrerlaubnisklassen AM, L und T wirken sich nicht auf die Probezeit aus.

Dann musst Du mal in Deinen Führerschein gucken, welches Datum bei Klasse B als Erteilungsdatum steht, taggenau zwei Jahre später endet die Probezeit

Hi, ja genau. Die Probezeit läuft, sobald man die Fahrerlaubnis hat.

Bei AM gibts keine, aber bei Klasse B natürlich schon.

Daher läuft nun die Probezeit seit Du die Klasse B mit begleitenden Fahren bekommen hast.

AM gilt nicht bzgl. Probezeit, aber z. B. auch A1. Da mein Bruder mit 16 A1 gemacht hatte (AM war damals auch erst ab 16), hatte er als er den B hatte keine Probezeit mehr.

notting

Woher ich das weiß:Hobby

Das gilt ab der Ausstellung des Führerscheins.

Wenn du begleitetes Fahren hast, dann hast du noch 1 Jahr Probezeit mit 18.